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Roaming und Breitband


Europäische Kommission nimmt Regeln für faire Nutzung an und begrüßt Einigung zu Radiofrequenzen
Kommission eine Einigung mit dem Europäischen Parlament und dem Rat zur besseren Koordination bei der Nutzung von Mobilfunkdiensten im 700 MHz-Frequenzband erzielt



Auf dem Weg zum digitalen Binnenmarkt ist die Europäische Kommission weiter vorangekommen: Sie hat die "Regeln für eine faire Nutzung" sowie einen dazugehörigen Mechanismus zur Abschaffung der Roaming-Gebühren innerhalb der EU formell angenommen. Außerdem hat die Kommission gestern Abend eine Einigung mit dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Nutzung von hochwertigen Radiofrequenzen erzielt. Das 700 MHz Frequenzband soll für mobiles Breitband zur Verfügung gestellt werden und damit die Einführung der 5G-Technologie ab 2020 erleichtern.

Nachdem die Vertreter der Mitgliedstaaten den "Regeln für eine gerechte Nutzung" zugestimmt hatten, hat die EU-Kommission diese formell angenommen. Diese Regeln sind notwendig, um Roaming-Entgelte für Reisende innerhalb der EU ab dem 15. Juni 2017 abzuschaffen.

Darüber hinaus hat die Kommission eine Einigung mit dem Europäischen Parlament und dem Rat zur besseren Koordination bei der Nutzung von Mobilfunkdiensten im 700 MHz-Frequenzband erzielt. Das 700 MHz-Frequenzband soll für mobiles Breitband zur Verfügung gestellt werden und damit die Einführung der 5G-Technologie ab 2020 erleichtern. Die Einigung ist ein weiterer Meilenstein der Strategie zum digitalen Binnenmarkt. Sie wird den Internetzugang aller, einschließlich jener Personen, die in ländlichen Gebieten wohnen, verbessern. Auch wird die Einigung dabei helfen, innovative grenzüberschreitende Apps zu entwickeln und Frequenzen für einen dynamischen audiovisuellen Sektor sicherstellen.

Die Kommission begrüßte die Einigung. Andrus Ansip, Vizepräsident für den digitalen Binnenmarkt, sagte hierzu: "Eine verbesserte Koordinierung der Frequenznutzung ist entscheidend, um allen Europäern qualitativ hochwertigeres Internet zur Verfügung zu stellen. Es wird den Weg für 5G ebnen, der nächsten Generation der Kommunikationsnetzwerke und dem Internet der Dinge. Wir sind einen ersten wichtigen Schritt gegangen und werden unsere Anstrengungen bezüglich eines effizienteren Gebrauchs der Frequenznutzung fortsetzen, eines der Hauptziele des neuen Kodex für die elektronische Kommunikation und des 5G Aktionsplans, die zu Beginn dieses Jahres vorgestellt wurden."

Günther Oettinger, Kommissar für die Digitale Wirtschaft und Gesellschaft, sagte: "Die koordinierte Strategie für das gesamte Ultrahochfrequenzband unterstreicht unsere europäische Vision. Sie stellt sicher, dass Europäer auf innovative Dienste und kreative Inhalte unterwegs von ihren Tablets und Smartphones, sowie auch von Smart-TV-Geräten von zuhause aus zugreifen können." (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 31.12.16
Home & Newsletterlauf: 17.01.17



Meldungen: Europäische Kommission

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    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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