Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Bekämpfung von Geldwäsche


Strengere Regeln im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung treten in Kraft
Die neuen Vorschriften sehen strengere Transparenzanforderungen vor



Die Fünfte Richtlinie zur Bekämpfung von Geldwäsche nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft getreten. Die neuen Vorschriften, die von der Kommission im Juli 2016 vorgeschlagen wurden, schaffen mehr Transparenz in Bezug auf die tatsächlichen Eigentümer von Unternehmen und gehen gegen die Terrorismusfinanzierung vor.

Die EU- Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, Věra Jourová, erklärte: „Dies ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Stärkung des EU-Rechtsrahmens für die Bekämpfung von Finanzkriminalität und Terrorismusfinanzierung. Mit der Fünften Geldwäscherichtlinie werden wir Geldwäsche noch wirksamer bekämpfen können. Wir müssen alle Schlupflöcher schließen: Lücken in einem Mitgliedstaat haben Folgen für alle anderen Mitgliedstaaten. Ich fordere die Mitgliedstaaten daher auf, ihren Verpflichtungen nachzukommen und ihre nationalen Vorschriften so bald wie möglich entsprechend zu überarbeiten.“

Die neuen Vorschriften sehen strengere Transparenzanforderungen vor. Darunter fällt ein uneingeschränkter Zugang der Öffentlichkeit zu den Registern wirtschaftlicher Eigentümer über Unternehmen, mehr Transparenz in den Registern wirtschaftlicher Eigentümer von Trusts und die Verknüpfung dieser Register.

Des Weiteren wird der Gebrauch von anonymen Zahlungen mit Prepaid-Karten im Rahmen der Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche bekämpft. Dies schließt Plattformen für den Austausch virtueller Währungen mit ein. Die Anforderungen an die Überprüfung von Kunden werden ausgeweitet und die Kontrollen in Hochrisikoländern verstärkt. Darüber hinaus erfordert die neue Richtlinie weitere Befugnisse für und stärkere Zusammenarbeit zwischen den nationalen Zentralstellen für Verdachtsanzeigen.

Durch die Fünfte Richtlinie zur Bekämpfung der Geldwäsche werden auch die Zusammenarbeit und der Informationsaustausch zwischen den Aufsichtsbehörden für Geldwäsche und anderen Aufsichtsbehörden, auch der Europäischen Zentralbank, verbessert.

Die Juncker-Kommission hat die Bekämpfung der Geldwäsche und des Terrorismus zu einer ihrer Prioritäten gemacht. Dieser Vorschlag war die erste Initiative des Aktionsplans zur Intensivierung des Kampfes gegen die Terrorismusfinanzierung nach verschiedenen Terroranschlägen. Er ist Teil eines umfassenderen Konzepts zur Förderung der Steuertransparenz und zur Bekämpfung des Steuermissbrauchs im Anschluss an die Enthüllungen der Panama Papers. Die Mitgliedstaaten müssen diese neuen Vorschriften vor dem 10. Januar 2020 in nationales Recht umsetzen.

Hintergrund
Im Kampf gegen Terrorismus bedarf es einer entschlossenen, koordinierten Antwort der EU. Der Aktionsplan für ein intensiveres Vorgehen gegen Terrorismusbekämpfung baut auf einschlägige EU-Vorschriften auf und ergänzt sie wo erforderlich.

Der Aktionsplan hat zwei Handlungsschwerpunkte:
>> Terroristen sollen anhand von Geldbewegungen aufgespürt und daran gehindert werden, Gelder und andere Vermögenswerte zu verschieben;
>>die Einnahmequellen terroristischer Organisationen sollen ausgetrocknet werden, indem ihre Fähigkeit, an Geld zu kommen, beschnitten wird.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 09.07.18
Newsletterlauf: 17.08.18


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Was sind die Kernelemente der überarbeiteten EPBD?

    Mit der überarbeiteten Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) wird Europa auf den richtigen Weg gebracht, bis 2050 einen vollständig dekarbonisierten Gebäudebestand zu erreichen, indem Renovierungen in jedem Mitgliedstaat vorangetrieben werden, insbesondere bei Gebäuden mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz. Der (2018 vereinbarte) bestehende Rechtsrahmen wird aktualisiert, um ehrgeizigeren Klimaschutzzielen in Verbindung mit sozialen Maßnahmen Rechnung zu tragen, und gibt den Mitgliedstaaten die nötige Flexibilität, um den Unterschieden im Gebäudebestand in Europa Rechnung zu tragen.

  • Ein verstärkter industrieller Ansatz

    Die EU-Kommission hat eine Mitteilung angenommen, in der sie zu einer Reihe von Energiewende-Dialogen über die Umwandlung Europas in eine saubere, ressourceneffiziente, gerechte und wettbewerbsfähige Wirtschaft Bilanz zieht. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte in ihrer Rede zur Lage der Union 2023 die Aufnahme von Energiewende-Dialogen angekündigt. In diesem Rahmen soll zusammen mit der europäischen Industrie und den Sozialpartnern erörtert werden, wie die Umsetzung des europäischen Grünen Deals gestärkt und gefördert werden kann, was wiederum zu einem verstärkten industriellen Ansatz beiträgt.

  • Grünen Wandel beschleunigen

    Die Europäische Kommission hat eine mit 2,2 Mrd. EUR ausgestattete deutsche Beihilferegelung genehmigt, mit der Investitionen in die Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse gefördert werden sollen, um den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft im Einklang mit dem Industrieplan zum Grünen Deal zu unterstützen. Die Regelung wurde auf der Grundlage des von der Kommission am 9. März 2023 angenommenen und am 20. November 2023 geänderten Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels genehmigt, um Maßnahmen in Bereichen zu fördern, die für die Beschleunigung des grünen Wandels und die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen von entscheidender Bedeutung sind.

  • Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs

    Die Europäische Kommission hat eine mit 350 Mio. EUR ausgestattete deutsche Regelung zur Förderung der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff über das Instrument "Auctions-as-a-Service" (" Auktionen als Dienstleistung") der Europäischen Wasserstoffbank nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Erfüllung von Umweltschutzauflagen

    Um ihrer Verpflichtung nachzukommen, den Verwaltungsaufwand für Landwirtinnen und Landwirte in der EU zu verringern, hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, einige Bestimmungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu überarbeiten, um Vereinfachungen zu bewirken und gleichzeitig eine starke, nachhaltige und wettbewerbsfähige Politik für Landwirtschaft und Lebensmittel in der EU aufrechtzuerhalten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen