Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Opfer illegaler Praktiken


Kollektiver Rechtsschutz: Mitgliedstaaten einigen sich auf Regeln für europäische Verbandsklagen
Wichtiger Schritt hin zu einer besseren Durchsetzung von Verbraucherrechten in der EU



Die Mitgliedstaaten haben sich auf eine entsprechende Richtlinie über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher geeinigt. Nun steht noch die Einigung mit dem Europäischen Parlament aus. Der Erste Kommissionsvizepräsident Frans Timmermans und EU-Justizkommissarin Věra Jourová begrüßten den Beschluss des Rates: "Fälle wie der Diesel-Skandal, die zu massivem und weitreichendem Schaden geführt haben, verdeutlichen den dringenden Handlungsbedarf auf europäischer Ebene. Die Bürger müssen endlich vollständigen Zugang zur Justiz haben, und betrügerische Unternehmen müssen davon abgehalten werden, die Verbraucherrechte zu verletzen. Die Einigung im Rat ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung.

In der gemeinsamen Erklärung heißt es weiter: "Dieser neue Mechanismus wird dafür sorgen, dass die europäischen Verbraucher ihre Rechte uneingeschränkt wahrnehmen können und Schadenersatz erhalten, wenn sie Opfer illegaler Praktiken werden. Gleichzeitig wird der Gefahr missbräuchlicher oder unbegründeter Klagen vorgebeugt. Die Kommission sieht nun den Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament und dem Rat entgegen, in denen eine zeitnahe Einigung über die Richtlinie erzielt werden soll."

Der Rat hat eine allgemeine Ausrichtung zum Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher angenommen. Sobald die neuen Vorschriften in Kraft sind, werden Verbraucher ihre Rechte nicht nur individuell, sondern auch kollektiv geltend machen können. Damit erhalten sogenannte "qualifizierte Einrichtungen" die Möglichkeit, Klagen im Namen der Verbraucher einzuleiten. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 11.12.19
Newsletterlauf: 25.02.20


Meldungen: Europäische Kommission

  • Angleichung der Schweiz an das EU-Recht

    Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.

  • Achtes illustratives Nuklearprogramm

    Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.

  • Änderungen bei den DAWI-Vorschriften

    Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.

  • Glaubwürdige Wettbewerber

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.

  • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen