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Umsetzung des EU-Datenschutzrechts


Datenschutz: EU-Kommissarin Jourová lobt Deutschland für Vorreiterrolle
Die EU-Kommissarin lobte zudem den jüngsten deutschen Vorschlag zur Musterfeststellungsklage



Nach einem Treffen mit Bundesjustizministerin Katarina Barley lobte die EU-Kommissarin Věra Jourová Deutschland für die Unterstützung bei der Umsetzung des EU-Datenschutzrechts, das seit dem 25. Mai gilt. Sie warnte vor Panikmache. Der jüngste Facebook/Cambridge-Analytica-Skandal habe gezeigt, dass die EU strenge Datenschutzbestimmungen brauche, um die Demokratie zu schützen, so Jourová.

Die EU-Kommissarin lobte den jüngsten deutschen Vorschlag zur Musterfeststellungsklage, der in die gleiche Richtung gehe wie der europäische Vorschlag. Sie zähle nun auf die deutsche Unterstützung, damit der EU-Vorschlag vor den Europawahlen im kommenden Jahr beschlossen wird.

Kommissarin Jourová traf außerdem mit Bundesfamilienministerin Franziska Giffey, Innen-Staatssekretär Helmut Teichmann sowie dem Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands, Klaus Müller, zusammen. Zudem hielt Jourová eine Grundsatzrede auf den 8. European Data Protection Days 2018.

Am zweiten Tag ihres Berlin-Besuchs nahm Věra Jourová an einer außerordentlichen Sitzung des Rechts- und Verbraucherschutzausschuss des Bundestags teil und trifft sich mit Dorothee Bär, Staatsministerin für Digitales. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 28.05.18
Newsletterlauf: 26.06.18


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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