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Amicus-Schriftsatz gegen Microsoft


Weitergabe von persönlichen Daten durch Microsoft aus der EU in die USA
EU schaltet sich in Klage gegen Microsoft vor Oberstem Gerichthof der USA ein



Die Europäische Kommission hat im Namen der Europäischen Union einen sogenannten Amicus-Schriftsatz gegen Microsoft vor dem Obersten Gerichtshof der USA eingereicht, mit der Bitte im Rechtsstreit Case No. 17-2 USA gegen Microsoft eine Stellungnahme anzugeben. Dabei geht es um die Frage, ob US-Gerichte unter dem Datenschutzabkommen bei in den USA ansässigen Anbietern die Inhalte von Konten ihrer E-Mailkunden abfragen können, wenn der Provider außerhalb der USA, in diesem Fall in Irland, ist.

Da die Weitergabe von persönlichen Daten durch Microsoft aus der EU in die USA unter die Datenschutzregeln der EU fallen würden, sieht es die Kommission als ihre Interesse an sicherzustellen, dass die EU-Datenschutzregeln zu internationaler Weitergabe vom Obersten Gerichtshof richtig ausgelegt und berücksichtigt werden. Der Amicus-Schriftsatz bezieht für keine der beiden Seiten Stellung. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 03.01.18
Home & Newsletterlauf: 29.01.18


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Meldungen: Europäische Kommission

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