Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Marktintegrität und Anlegerschutz


Kapitalmarktunion: Europäische Kommission begrüßt Einigung auf neue Vorschriften zur weiteren Verbesserung des Zugangs kleinerer Unternehmen zu den Kapitalmärkten
Die neuen Vorschriften sind ein Schlüsselelement der Agenda zur Kapitalmarktunion und werden gewährleisten, dass kleinere Unternehmen in der EU in jeder Phase ihrer Entwicklung Zugang zu diversifizierten Finanzierungsquellen haben



Die Europäische Kommission begrüßt die vom Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten erzielte politische Einigung über neue Vorschriften, die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) helfen werden, ihr Wachstum zu finanzieren, innovativ tätig zu sein und Arbeitsplätze zu schaffen. Das Europäische Parlament und der Rat müssen die Vorschriften noch förmlich genehmigen.

Die neuen Vorschriften sind ein Schlüsselelement der Agenda zur Kapitalmarktunion und werden gewährleisten, dass kleinere Unternehmen in der EU in jeder Phase ihrer Entwicklung Zugang zu diversifizierten Finanzierungsquellen haben. Die überarbeiteten Vorschriften machen es für KMU einfacher und billiger, Zugang zu öffentlichen Märkten zu erhalten, indem sie den Weg über sogenannte "KMU-Wachstumsmärkte", die eine neue Kategorie von Handelsplätzen sind, nehmen. Eine Börsennotierung kann kleinen und mittleren Unternehmen starke Impulse geben, da sie nicht nur ihre Abhängigkeit von Bankenfinanzierungen verringern, sondern auch ihre Anlegerbasis erweitern können, einfacheren Zugang zu zusätzlichen Eigen- und Fremdkapitalfinanzierungen erhalten, ihr öffentliches Profil schärfen und ihre Markenbekanntheit verbessern können.

Kommissionsvizepräsident Valdis Dombrovskis, zuständig für den Euro und den sozialen Dialog sowie für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und die Kapitalmarktunion, erklärte dazu: "KMU haben große Bedeutung für die EU-Wirtschaft, und deshalb müssen wir dafür sorgen, dass sie optimale Finanzierungsbedingungen für Wachstum und Innovation vorfinden. Die politische Einigung ist ein wichtiger Schritt, um die Vorschriften für den Zugang von KMU zu Kapitalmärkten in diesem Sinne auszurichten. Dank dieser Maßnahmen können sich KMU weiterentwickeln und prosperieren, ohne durch unnötige Kosten und hohen Bürokratieaufwand ausgebremst zu werden. Gleichzeitig bleibt ein hohes Maß an Marktintegrität und Anlegerschutz gewährleistet."

Der für Arbeitsplätze, Wachstum, Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit zuständige Vizepräsident der Kommission Jyrki Katainen sagte: "Ich möchte dem Parlament und dem Rat dafür danken, dass sie so rasch zu einer politischen Einigung gefunden haben. Dies zeigt, wie wichtig KMU für die Kapitalmarktunion sind. Die vereinbarten Maßnahmen werden dazu beitragen, dass mehr Investitionen in Europas in KMU und damit in Innovation, Arbeitsplätze und Wachstum fließen."

Der Vorschlag sieht gezielte Änderungen an zwei zentralen Vorschriften für Finanzdienstleistungen vor, nämlich der Marktmissbrauchsverordnung (MAR) und der Prospektverordnung.

Die Änderungen der Vorschriften über Marktmissbrauch zielen auf ein ausgewogenes Gleichgewicht zwischen dem Abbau von Bürokratie für kleine Unternehmen einerseits und der Wahrung von Marktintegrität und Anlegerschutz andererseits ab. Mit dem überarbeiteten Rechtsrahmen werden auch gemeinsame Regeln für Liquiditätsverträge für KMU-Wachstumsmärkte in allen Mitgliedstaaten geschaffen, wobei den zuständigen nationalen Behörden ausreichend Flexibilität bleibt, um die jeweilige Marktpraxis auf die lokalen Gegebenheiten abstimmen zu können. Dadurch wird eine Mindestliquidität gewährleistet und die Volatilität von KMU-Aktien verringert.

Die vorgeschlagenen Änderungen an der Prospektverordnung geben Emittenten an KMU-Wachstumsmärkten die Möglichkeit, beim Wechsel an einen geregelten Markt (d. h. eine größere Börse) einen abgespeckten Prospekt zu erstellen, was für KMU in der Wachstumsphase eine erhebliche Kostenersparnis bedeuten kann.

Nächste Schritte
Auf diese politische Einigung werden weitere fachliche Arbeiten folgen, bevor das Europäische Parlament und der Rat den endgültigen Wortlaut der Rechtsvorschriften förmlich annehmen können.

Hintergrund
Im Mai 2018 schlug die Europäische Kommission Vorschriften vor, die dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit besser Rechnung tragen und die KMU-Notierungen einfacher machen, ohne Abstriche an Anlegerschutz und Marktintegrität zuzulassen. Im Mittelpunkt stehen dabei die "KMU-Wachstumsmärkte", eine neue Kategorie multilateraler Handelssysteme, die im Januar 2018 mit der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II) ins Leben gerufen wurde, um KMU, d. h. Unternehmen mit einer durchschnittlichen Marktkapitalisierung von weniger als 200 Mio. EUR, einen einfacheren Zugang zu Kapital zu ermöglichen.

Die Initiative ist Teil eines umfassenderen Maßnahmenpakets, das 2017 im Rahmen der Halbzeitbilanz des Aktionsplans zur Kapitalmarktunion angekündigt wurde und darauf abzielt, KMU mit hohem Wachstumspotenzial den Zugang zu öffentlichen Kapitalmärkten zu erleichtern ("KMU-Notierungspaket").
Hierzu gehören zwei Texte:

>>ein Vorschlag für eine Verordnung zur Änderung der Marktmissbrauchsverordnung und der Prospektverordnung
>>eine delegierte Verordnung zur technischen Anpassung an MiFID II, die von der Kommission im Dezember 2018 angenommen wurde.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 10.03.19
Newsletterlauf: 29.04.19


Meldungen: Europäische Kommission

  • Angleichung der Schweiz an das EU-Recht

    Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.

  • Achtes illustratives Nuklearprogramm

    Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.

  • Änderungen bei den DAWI-Vorschriften

    Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.

  • Glaubwürdige Wettbewerber

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.

  • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen