Mit einer schnellen Erstattung rechnen
Neues Streitbeilegungsverfahren für grenzüberschreitende Bagatellfälle gilt seit dem 14. Juli 2017
Ohne Bedenken in anderen europäischen Ländern einkaufen
Dank des europäischen Streitbeilegungsverfahrens können Verbraucher und Unternehmen seit dem 14. Juli 2017 grenzüberschreitende Streitfälle schneller und kostengünstiger regeln. EU-Justizkommissarin Vera Jourová erklärte dazu: "Dank dieses einfachen und schnellen Streitbeilegungsverfahrens können Verbraucherinnen und Verbraucher, aber auch kleine und mittlere Unternehmen, jetzt ohne Bedenken in anderen europäischen Ländern einkaufen. Bei Problemen oder Ausbleiben der Lieferung dürfen die Käufer bei Waren bis zu einem Wert von 5000 Euro in Zukunft mit einer schnellen Erstattung rechnen."
Wenn zum Beispiel ein Verbraucher online ein Paar Skier in einem anderen europäischen Land kauft, die nie geliefert werden, und der Verkäufer sich weigert, ihm den Kaufpreis zu erstatten, kann der Verbraucher sich dieses Verfahrens bedienen.
Das Verfahren für geringfügige Forderungen hat sich seit seiner Einführung 2007 bewährt: die durchschnittliche Verfahrensdauer für solche grenzüberschreitenden Streitfälle ist seitdem von 2,5 Jahren auf fünf Monate gesunken.
Mit dem neuen Verfahren wird die Obergrenze für das Verfahren auf 5000 Euro angehoben, damit es von noch mehr kleinen und mittleren Unternehmen genutzt werden kann. Das Verfahren ist außerdem durch die Einbindung von Technologien noch einfacher geworden; der Kläger muss nicht mehr persönlich vor Gericht erscheinen. Außerdem sorgt das neue Verfahren dafür, dass die Gerichtskosten angemessen bleiben bzw. deckelt diese, so dass es ausgeschlossen ist, dass die Kosten den Betrag der Forderung überschreiten. (Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 21.07.17
Home & Newsletterlauf: 01.09.17
Meldungen: Europäische Kommission
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Überarbeitung einschlägiger Vorschriften
Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.
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Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur
Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.
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Einhaltung von Verpflichtungszusagen
Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.
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Marktbeherrschende Stellung
Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.
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Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo
Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.