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Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau


Europäische Kommission setzt sich für schlankere, einfachere und kostensparendere EU-Rechtsvorschriften ein
Auf der Grundlage dieser Analyse hält die Kommission neue Initiativen zur Vereinfachung und zum Bürokratieabbau in mehreren Bereichen für geboten

(03.07.14) - Nur wenige Tage vor der Tagung des Europäischen Rates treibt die Kommission die EU-Agenda für intelligente Regulierung weiter voran. Aus einer angenommenen Mitteilung geht hervor, dass die Umsetzung des Programms der Kommission zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (REFIT) in vollem Gange ist und das EU-Recht in der Tat schlanker, einfacher und kostensparender wird. Darüber hinaus verstärkt die Kommission die Dynamik der intelligenten Regulierung, indem sie neue Initiativen zur Rechtsvereinfachung, die Rücknahme verschiedener anhängiger Gesetzgebungsvorschläge und die Aufhebung bestimmter Rechtsvorschriften vorgeschlagen hat. In der ersten Ausgabe des jährlichen REFIT-Anzeigers werden die Fortschritte bewertet, die in allen Politikbereichen und bei jeder Einzelinitiative, einschließlich durch Rat und Parlament, erreicht worden sind.

Präsident Barroso sagte: "Die Kommission weitet ihre Agenda für intelligente Regulierung aus. REFIT ist für das Wirtschaftswachstum und die Beschäftigung in Europa von wesentlicher Bedeutung. Wir wollen den Unionsbürgerinnen und -bürgern und den Unternehmen das Leben dadurch erleichtern, dass sich die EU-Rechtsvorschriften auf die Bereiche konzentrieren, die am besten auf europäischer Ebene geregelt werden, und das EU-Recht gleichzeitig schlanker, einfacher und kostensparender wird. Wir machen gute Fortschritte. Die Ergebnisse sind jedoch nicht sofort greifbar. Für Erfolge sind weitere Anstrengungen, klare politische Prioritäten und die Übernahme von Eigenverantwortung durch alle EU-Organe und insbesondere die Mitgliedstaaten erforderlich. Es ist unabdingbar, diese Arbeit in der nächsten Legislaturperiode fortzusetzen."

In der REFIT-Initiativen werden Fortschritte in den folgenden Bereichen hervorgehoben:

Maßnahmen der Kommission
Die meisten der im Oktober 2013 anvisierten Legislativvorschläge zur Vereinfachung und Verringerung der Verwaltungslasten wurden bereits angenommen oder sollen dieses Jahr angenommen werden. Die Kommission hat nach Konsultation des Parlaments und des Rates 53 Rücknahmen von anhängigen Vorschlägen sowie alle neun REFIT-Initiativen formal angenommen und veröffentlicht. Darüber hinaus hat die Kommission beschlossen, eine Reihe von Vorschlägen nicht vorzulegen, z. B. Rechtsvorschriften über Gesundheits- und Sicherheitsnormen für Friseure. Die Kommission bereitet wie vorgesehen die Aufhebung bestehender EU-Rechtsvorschriften vor und hat begonnen, Evaluierungen und Eignungsprüfungen in Bereichen wie Abfallentsorgung, Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sowie allgemeines Lebensmittelrecht vorzunehmen.

Maßnahmen des Rates und des Europäischen Parlaments
Seit Oktober 2013 hat der Gesetzgeber (Europäisches Parlament und Rat) verschiedene wichtige Vorschläge zur Vereinfachung und Verringerung der Verwaltungslasten angenommen, darunter auch Rechtsvorschriften über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, öffentliches Auftragswesen und den digitalen Fahrtenschreiber.

Maßnahmen der Mitgliedstaaten
Schätzungen zufolge geht bis zu ein Drittel der mit der EU-Gesetzgebung verbundenen Verwaltungslasten auf einzelstaatliche Umsetzungsmaßnahmen zurück.1 Die Mitgliedstaaten tragen daher nicht nur eine große Verantwortung dafür, EU-Rechtsvorschriften rechtzeitig umzusetzen und vollumfänglich anzuwenden, sondern müssen diese Ziele auch auf möglichst unbürokratische Weise erreichen. Es ist Sache der Mitgliedstaaten, die in den EU-Rechtsvorschriften angebotenen Vereinfachungsoptionen zu verwenden und dafür zu sorgen, dass die EU-Gesetzgebung auf nationaler, regionaler und kommunaler Ebene so wirksam und effizient wie möglich angewendet wird.

Neue von der Kommission angekündigte REFIT-Maßnahmen
Damit EU-Vorschriften ihren Zweck erfüllen, bedarf es kontinuierlicher Bemühungen. Deshalb behandelt die Kommission REFIT als ein laufendes Programm und hat ihre Bestandsaufnahme und Prüfung des EU-rechtlichen Besitzstands, die erstmals 2013 durchgeführt wurde, jüngst aktualisiert. Dabei wurden auch die Bemerkungen und Anregungen der Interessenträger zum REFIT-Fahrplan berücksichtigt, die die Kommission seit Oktober 2013 erhalten hat.

Auf der Grundlage dieser Analyse hält die Kommission neue Initiativen zur Vereinfachung und zum Bürokratieabbau in mehreren Bereichen für geboten. Dazu zählen beispielsweise die Vereinfachung der EU-Vorschriften über Ausweis- und Reisedokumente, eine neue umfassende Architektur für Unternehmensstatistiken, die Ausweitung des Prinzips zentraler Anlaufstellen im MwSt-Bereich auf alle Geschäftstätigkeiten zwischen Unternehmen und Verbrauchern und die Entwicklung eines EU-MwSt-Webportals, auf dem sich Unternehmen über einzelstaatliche und europäische MwSt-Vorschriften informieren können, und schließlich die Kodifizierung der Gesetzgebung über Drittlandslisten im Visabereich.

Die Kommission bereitet die Aufhebung von Rechtsvorschriften in weiteren Bereichen vor: in der Energieverbrauchskennzeichnung, bei Frachten und Beförderungsbedingungen, in der Gemeinsamen Agrarpolitik und im Zusammenhang mit standardisierter Berichterstattung im Umweltbereich. Ferner prüft die Kommission auch den Besitzstand im Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen, um herauszufinden, welche Rechtsakte im Zusammenhang mit dem in den Verträgen festgelegten Ablauf der Übergangsbestimmungen aufzuheben sind.

Die Kommission hält es für gute Verwaltungspraxis, Vorschläge, die im legislativen Verfahren keine Fortschritte machen, zurückzuziehen, um einen neuen Anlauf zu ermöglichen oder nach Alternativen zu suchen, um den beabsichtigten Zweck zu erreichen. Eine genaue Prüfung aller noch anhängigen Vorschläge hat ergeben, dass einige von ihnen entweder veraltet sind oder von den gesetzgebenden Organen keine Unterstützung erhalten und deshalb zurückgezogen werden sollten. Dazu gehören Vorschläge über Anlegerentschädigungssysteme, schwangere Arbeitnehmerinnen, Flugsicherheitszuschläge und einen Entschädigungsfonds für Ölverschmutzung. Ein Vorschlag zur Befreiung von Kleinstunternehmen von bestimmten Lebensmittelhygienevorschriften, der seit 2007 anhängig ist, soll ebenfalls zurückgezogen werden.

Aufgrund der zeitlichen Beschränkungen in Zusammenhang mit der neuen Legislaturperiode wird sich die derzeit im Amt befindliche Kommission 2014 auf einzelne Schlüsselbereiche konzentrieren. Sie wird nach Durchsicht ihres Zeitplans nur die wichtigsten Punkte berücksichtigen.

Ferner plant die Kommission, mittelfristig mehrere neue Evaluierungen und Eignungstests in Bezug auf die Effizienz und Leistungsfähigkeit bestehender EU-Rechtsvorschriften und die Anwendung des Vertragsrechts durchzuführen.

Eine gemeinsame Aufgabe
Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung können nur gemeinsam von den europäischen Organen, den Mitgliedstaaten und den Interessenträgern aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft erreicht werden. Der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung sollte Priorität eingeräumt werden, und alle EU-Organe sollten die Folgen ihrer politischen Entscheidungen bewerten, entweder in der Vorbereitungsphase oder im Gesetzgebungsverfahren. Hindernisse für eine intelligente Regulierung treten auch heute noch regelmäßig auf, da es auf der Seite der anderen EU-Institutionen, Mitgliedstaaten und Interessengruppen in Wirtschaft und Zivilgesellschaft an Engagement und Eigenverantwortung fehlt.

Die Kommission wird die Umsetzungspraxis der Mitgliedstaaten bei diesen und allen anderen REFIT-Maßnahmen beobachten und in ihre Bestandsaufnahme in der nächsten für 2015 vorgesehenen Ausgabe des Anzeigers einbeziehen. Die Kommission bemüht sich gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und den sonstigen Beteiligten weiter um umfassendere, solidere Informationen über die Auswirkungen der EU-Gesetzgebung. Die Ergebnisse werden in den nächsten REFIT-Anzeiger einfließen.

Eine neue hochrangige Gruppe
Bis jetzt haben zwei hochrangige Gruppen für bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau die Kommission bei der Umsetzung ihrer Agenda für intelligente Regulierung unterstützt. Die Kommission ist der Auffassung, dass diese Unterstützung und Expertise am sinnvollsten in einer Gruppe mit überarbeitetem Mandat zusammengeführt werden sollte, die die Wirkung von EU-Vorschriften vor Ort in den Mitgliedstaaten bewertet. Die Kommission wird in den nächsten Monaten die Einrichtung dieser neuen hochrangigen Gruppe vorschlagen.

Nächste Schritte
Die Kommission wird, wie in ihrem Arbeitsprogramm für 2014 vorgesehen, weiter an der Umsetzung aller REFIT-Initiativen arbeiten.
Alle neuen vorgestellten Initiativen sind im Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen enthalten. Sie müssen noch im Arbeitsprogramm der Kommission für 2015 bestätigt werden. (Europäische Kommission: ra)


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