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Compliance: Neue Offenlegungsvorschriften


Finanzmarkt: Bessere Kundenberatung in Sachen Nachhaltigkeit
MiFID-Compliance: Konkret sollen delegierte Rechtsakte im Rahmen der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II) und der Richtlinie über den Versicherungsvertrieb geändert werden




Bei der Beratung ihrer Kunden sollen Wertpapierfirmen und Versicherungsvertreiber künftig Nachhaltigkeitsfragen besser berücksichtigen. Wie in ihrem Aktionsplan für ein nachhaltiges Finanzwesen vom Mai 2018 angekündigt, hat die Europäische Kommission entsprechende Vorgaben veröffentlicht, die nun noch formell beschlossen werden müssen.

Konkret sollen delegierte Rechtsakte im Rahmen der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II) und der Richtlinie über den Versicherungsvertrieb geändert werden. Ziel ist es, die sogenannten ESG-Ziele für mehr ökologische und soziale Verantwortung sowie eine gute Unternehmensführung in die Anlageberatung und Vermögensverwaltung sowie in den Vertrieb von versicherungsbasierten Anlageprodukten zu integrieren.

Die Kommission kann die vorgelegten Entwürfe erst dann offiziell verabschieden, wenn auf EU-Ebene neue Offenlegungsvorschriften für nachhaltige Investitionen und Nachhaltigkeitsrisiken vereinbart wurden, die eine EU-weite Definition für ESG-Überlegungen enthalten. Gleichzeitig soll die Veröffentlichung aber sicherstellen, dass Wertpapierfirmen und Versicherungsvertreiber sich bereits darauf vorbereiten können, ESG-Überlegungen bei den Prüfungen zu berücksichtigen, die sie durchführen, bevor sie ihren Kunden Investitionen vorschlagen. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 23.01.19
Newsletterlauf: 05.03.19


Meldungen: Europäische Kommission

  • Angleichung der Schweiz an das EU-Recht

    Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.

  • Achtes illustratives Nuklearprogramm

    Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.

  • Änderungen bei den DAWI-Vorschriften

    Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.

  • Glaubwürdige Wettbewerber

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.

  • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.

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