Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Modernisierung des EU-Mexiko-Handelsabkommens


Transparenz: Europäische Kommission veröffentlicht Texte zu Handelsabkommen mit Mexiko
Die sechs Vorschläge, die die ursprüngliche Verhandlungsposition der EU wiedergeben, zielen auf eine Modernisierung verschiedener Elemente des geltenden EU-Mexiko-Abkommens ab



Die EU-Kommission hat den Bericht zur jüngsten Verhandlungsrunde über die Modernisierung des EU-Mexiko-Handelsabkommens und weitere Textvorschläge auf ihren Internetseiten veröffentlicht. Die Runde hatte vom 12. bis 22. Dezember 2017 in Brüssel stattgefunden.

Der Bericht zeigt die Fortschritte, die in acht Kapiteln des Abkommens im Bereich Handel mit Industriegütern, nachhaltige Entwicklung und regulatorische Fragen erzielt wurden. Beide Seiten drücken bei den Verhandlungen aufs Tempo, um ein ambitioniertes und ausgewogenes Abkommen zu erzielen. Dazu hatten im Januar 2018 bereits Gespräche stattgefunden. Zudem sind weitere Verhandlungsrunden vom 5. bis 9. Februar in Brüssel und vom 12. bis 16. Februar in Mexiko angesetzt.

Die EU-Kommission hat sich zu einer transparenteren Handels- und Investitionspolitik verpflichtet und in diesem Sinne die Verhandlungspositionen der EU veröffentlicht. Die sechs Vorschläge, die die ursprüngliche Verhandlungsposition der EU wiedergeben, zielen auf eine Modernisierung verschiedener Elemente des geltenden EU-Mexiko-Abkommens ab. Darüber hinaus steht auch ein Bericht über die jüngste Verhandlungsrunde zur Verfügung.

Im vergangenen Jahr begannen die EU und Mexiko Verhandlungen über die Überarbeitung des geltenden Freihandelsabkommens aus dem Jahr 2000. In den vergangenen sechzehn Jahren haben sich die globalen Handelsmuster wesentlich geändert, sodass nun ein breiter gefasstes und umfassenderes Freihandelsabkommen notwendig geworden ist. Ziel dieser Modernisierung ist es, anderen ehrgeizigen zwischen der EU und Mexiko ausgehandelten Abkommen besser Rechnung zu tragen.

Zwischen 2005 und 2015 haben sich die jährlichen Warenströme zwischen den beiden Partnern im Kontext des geltenden Freihandelsabkommens mehr als verdoppelt, das bedeutet einen Anstieg von 26 auf 53 Mrd. Euro. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 26.01.18
Home & Newsletterlauf: 09.03.18



Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Mutmaßliche Beihilfemaßnahmen

    Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob bestimmte Fördermaßnahmen zugunsten des deutschen öffentlichen Nahverkehrsunternehmens WestVerkehr GmbH (im Folgenden "WestVerkehr") mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen.

  • Bilanzposition und Liquidität der Lufthansa

    Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob eine deutsche Rekapitalisierungsmaßnahme von 6 Mrd. EUR für die Deutsche Lufthansa AG (im Folgenden "Lufthansa ") mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht. Die Maßnahme war ursprünglich am 25. Juni 2020 von der Kommission auf der Grundlage des Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit COVID-19 genehmigt worden, doch dieser Genehmigungsbeschluss wurde am 10. Mai 2023 vom Gericht für nichtig erklärt.

  • Wettbewerb auf bestimmten Kurzstrecken

    Die Europäische Kommission hat den geplanten Erwerb der gemeinsamen Kontrolle über ITA Airways ("ITA") durch die Deutsche Lufthansa AG ("Lufthansa") und das italienische Wirtschafts- und Finanzministerium ("MEF") nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Die Genehmigung ist an die Auflage gebunden, dass Lufthansa und das MEF die von ihnen angebotenen Abhilfemaßnahmen vollständig umsetzen.

  • Preisabsprachen zwischen Reifenherstellern

    Die EU-Kommission hat Bedenken, dass das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen haben könnte, denen zufolge Kartelle und wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen verboten sind (Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union). Die Nachprüfungen fanden im Rahmen einer Untersuchung statt, für die die Kommission bereits Anfang 2024 Nachprüfungen durchgeführt hatte.

  • Steuerregelungen für Spielbankunternehmen

    Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass die in Deutschland geltenden besonderen Steuerregelungen für Spielbankunternehmen nicht mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen. Deutschland muss diese Beihilfen einschließlich Zinsen zurückfordern und die Steuerregelungen abschaffen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen