Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Wirksam vor unlauteren Handelspraktiken schützen


Handelspolitische Schutzmaßnahmen der EU: stärkere und wirksamere Regeln treten in Kraft
Mit den neuen Vorschriften wird der derzeit vorgesehene Untersuchungszeitraum von neun Monaten für die Einführung vorläufiger Maßnahmen auf sieben Monate verkürzt und das System transparenter gestaltet



Die neuen handelspolitischen Schutzmaßnahmen sind rechtswirksam. Sämtliche ab diesem Datum eingeleiteten neuen Untersuchungen unterliegen den modernisierten Antidumping- und Antisubventionsvorschriften. Die Änderungen, mit denen das Instrumentarium der EU für den Schutz des Handels modernisiert werden soll, ermöglichen es der EU, durch eine Veränderung der "Regel des niedrigeren Zolls" in einigen Fällen höhere Zölle einzuführen, den Untersuchungszeitraum zu verkürzen, um das Verfahren zu beschleunigen, die Transparenz und Berechenbarkeit des Systems für Unternehmen aus der EU zu erhöhen und den in der EU angewandten hohen Umwelt- und Sozialstandards Geltung zu verschaffen. Damit wird eine umfassende Überarbeitung der handelspolitischen Schutzmaßnahmen der EU abgeschlossen, zu der auch eine im Dezember letzten Jahres eingeführte neue Antidumpingmethodik gehört.

Der Präsident der Europäischen Kommission, Jean-Claude Juncker, erklärte hierzu: "Europa steht für offenen und fairen Handel, doch sind wir keine naiven Verfechter des Freihandels. Wenn dies nötig war, haben wir uns durch Antidumping- und Antisubventionsmaßnahmen zu wehren gewusst. Jetzt können wir auf neue und bessere handelspolitische Schutzmaßnahmen zurückgreifen und damit einige der Herausforderungen bewältigen, mit denen wir im Welthandel konfrontiert sind. Um es mit aller Deutlichkeit zu sagen: Wir werden alles tun, um die Unternehmen und die Arbeitnehmer Europas zu verteidigen, wenn andere den Markt verzerren oder die Spielregeln nicht einhalten."

Die für Handel zuständige Kommissarin Cecilia Malmström äußerte sich wie folgt: "Endlich kann diese seit Langem erwartete Reform eingeführt und umgesetzt werden. Die europäischen Unternehmen wollten ein modernes Regelwerk. Ich bin voller Zuversicht, dass uns dies die notwendigen Instrumente an die Hand gibt, um unsere Wirtschaftszweige wirksam vor unlauteren Handelspraktiken zu schützen. Wir bekennen uns zu einem offenen, regelbasierten Handel. Jetzt sind wir besser gerüstet, um für Unternehmen aus Mitgliedstaaten einzutreten, wenn sich andere Länder nicht an die Regeln halten."

Mit den neuen Vorschriften wird der derzeit vorgesehene Untersuchungszeitraum von neun Monaten für die Einführung vorläufiger Maßnahmen auf sieben Monate verkürzt und das System transparenter gestaltet. Die Unternehmen werden sich dank eines Frühwarnsystems vor der Einführung vorläufiger Zölle auf die neue Situation einstellen können. Die Kommission wird kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) mit einem speziellen "KMU Helpdesk" unterstützen, sodass es für diese Firmen einfacher wird, sich an Handelsschutzverfahren zu beteiligen.

Ferner kann die EU aufgrund von Änderungen der "Regel des niedrigeren Zolls" in einigen Fällen möglicherweise höhere Zölle einführen. Dies gilt sowohl für alle Antisubventionsfälle als auch für Antidumpingfälle, wenn Waren eingeführt werden, bei deren Produktion Rohstoffe und Energie mit künstlich niedrig gehaltenen Preisen zum Einsatz kamen.

Im Zuge ihrer Untersuchungen wird die Kommission auch die Kosten für die Einhaltung der Umwelt- und Sozialvorschriften der EU berücksichtigen, wenn sie die Höhe der möglicherweise einzuführenden Zölle berechnet; zugrunde gelegt wird dabei der den Unternehmen entstandene wirtschaftliche Schaden. Darüber hinaus wird die Kommission generell keine Preisverpflichtungen von Ländern akzeptieren, die bekanntermaßen die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation und Umweltschutzübereinkünfte nur mangelhaft umsetzen. Erstmals können sich auch Gewerkschaften an Handelsschutzuntersuchungen beteiligen.

Hintergrund
Zusammen mit der bereits gültigen neuen Antidumpingmethodik handelt es sich hier um die erste umfassende Überarbeitung der Antidumping- und Antisubventionsinstrumente der EU seit 15 Jahren. Die Reform ist das Ergebnis von nahezu fünf Jahren Arbeit. In dieser Zeit wurden breit angelegte Konsultationen mit zahlreichen Interessenträgern und Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament geführt.

Der erste Kommissionsvorschlag für eine Reform der EU-Handelsschutzinstrumente geht auf das Jahr 2013 zurück. Im Dezember 2016 wurde im Rat ein Kompromiss erzielt. Nachdem die EU-Organe im Dezember 2017 eine politische Einigung gefunden hatten, billigte der Rat den Kompromiss im April 2018. Im Anschluss an die endgültige Zustimmung zu den neuen Regeln durch das Europäische Parlament werden die neuen Rechtsvorschriften nunmehr am 8. Juni in Kraft treten.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 14.06.18
Newsletterlauf: 10.07.18


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Mutmaßliche Beihilfemaßnahmen

    Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob bestimmte Fördermaßnahmen zugunsten des deutschen öffentlichen Nahverkehrsunternehmens WestVerkehr GmbH (im Folgenden "WestVerkehr") mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen.

  • Bilanzposition und Liquidität der Lufthansa

    Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob eine deutsche Rekapitalisierungsmaßnahme von 6 Mrd. EUR für die Deutsche Lufthansa AG (im Folgenden "Lufthansa ") mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht. Die Maßnahme war ursprünglich am 25. Juni 2020 von der Kommission auf der Grundlage des Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit COVID-19 genehmigt worden, doch dieser Genehmigungsbeschluss wurde am 10. Mai 2023 vom Gericht für nichtig erklärt.

  • Wettbewerb auf bestimmten Kurzstrecken

    Die Europäische Kommission hat den geplanten Erwerb der gemeinsamen Kontrolle über ITA Airways ("ITA") durch die Deutsche Lufthansa AG ("Lufthansa") und das italienische Wirtschafts- und Finanzministerium ("MEF") nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Die Genehmigung ist an die Auflage gebunden, dass Lufthansa und das MEF die von ihnen angebotenen Abhilfemaßnahmen vollständig umsetzen.

  • Preisabsprachen zwischen Reifenherstellern

    Die EU-Kommission hat Bedenken, dass das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen haben könnte, denen zufolge Kartelle und wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen verboten sind (Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union). Die Nachprüfungen fanden im Rahmen einer Untersuchung statt, für die die Kommission bereits Anfang 2024 Nachprüfungen durchgeführt hatte.

  • Steuerregelungen für Spielbankunternehmen

    Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass die in Deutschland geltenden besonderen Steuerregelungen für Spielbankunternehmen nicht mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen. Deutschland muss diese Beihilfen einschließlich Zinsen zurückfordern und die Steuerregelungen abschaffen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen