Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Sanktionen bei Marktmanipulation


Neue EU-Vorschriften zur Bekämpfung von Insidergeschäften und Marktmanipulationen treten in Kraft
Klare Regeln gegen Fehlverhalten auf Europas Finanzmärkten sind für ihr effizientes Funktionieren und für den Anlegerschutz von entscheidender Bedeutung




Ein neu gestalteter EU-Rechtsrahmen, der ab dem 3. Juli anwendbar ist, wird auf den europäischen Finanzmärkten für noch mehr Effizienz, Transparenz und Glaubwürdigkeit sorgen. Das neue Regelwerk wird den Anlegerschutz und das Vertrauen steigern, da es tiefere und stärker integrierte Finanzmärkte ermöglicht und die Kapitalmarktunion voranbringt. Mit dem neuen Rechtsrahmen wird die Bekämpfung von Marktmissbrauch auf den Warenmärkten und den entsprechenden Derivatemärkten erleichtert, Manipulationen von Benchmarks wie dem LIBOR werden verboten und die Ermittlungs- und Sanktionsbefugnisse der Regulierungsbehörden ausgeweitet.

Das aktualisierte Regelwerk stärkt und ersetzt die bestehenden EU-Vorschriften über Marktintegrität und Anlegerschutz, die erstmals 2003 erlassen wurden. Es umfasst die Verordnung über Marktmissbrauch und die Richtlinie über strafrechtliche Sanktionen bei Marktmanipulation.

Der für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und die Kapitalmarktunion zuständige EU-Kommissar Jonathan Hill erklärte: "Ich freue mich sehr, dass unser neu gestaltetes Regelwerk gegen Insidergeschäfte und Marktmanipulationen nun in Kraft tritt. Klare Regeln gegen Fehlverhalten auf Europas Finanzmärkten sind für ihr effizientes Funktionieren und für den Anlegerschutz von entscheidender Bedeutung."

Vera Jourová, Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, dazu: "Die Verwaltungsbehörden werden künftig über größere Befugnisse verfügen, um bei Marktmissbrauch zu ermitteln, und hohe Geldbußen verhängen können, während all diejenigen, die des Marktmissbrauchs für schuldig befunden werden, mit Haftstrafen rechnen müssen."

Hintergrund:
Mit der Marktmissbrauchsverordnung wird gewährleistet, dass die Rechtsvorschriften mit den Entwicklungen auf den Märkten, etwa neuen Handelsplattformen, und neuen Technologien wie dem Hochfrequenzhandel (HFT) Schritt halten. Ergänzend zur Marktmissbrauchsverordnung verpflichtet die neue Richtlinie über strafrechtliche Sanktionen bei Marktmanipulation (die Marktmissbrauchsrichtlinie) die Mitgliedstaaten, Insidergeschäfte und Marktmanipulationen einheitlich als Straftatbestände zu definieren und Höchststrafen für die schwersten Formen des Marktmissbrauchs zu verhängen. Die Mitgliedstaaten müssen dafür sorgen, dass solche Verhaltensweisen – auch die Manipulation von Benchmarks – als Straftaten gelten, die überall in Europa wirksam geahndet werden können.

Die für die Durchführung der Marktmissbrauchsverordnung erforderlichen delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte sind rechtzeitig erlassen worden, sodass die Marktteilnehmer und die zuständigen Behörden das neue Regelwerk umsetzen und ab 3. Juli 2016 anwenden können. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 25.07.16
Home & Newsletterlauf: 12.08.16



Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Mehr erneuerbare Energien, weniger Emissionen

    Mit der Annahme von zwei delegierten Rechtsakten im Rahmen der Erneuerbare-Energien-Richtlinie hat die Kommission heute detaillierte Vorschriften vorgeschlagen, mit denen definiert werden soll, was in der EU als erneuerbarer Wasserstoff gilt. Diese Rechtsakte sind Teil eines breit angelegten EU-Rechtsrahmens für Wasserstoff, der Energieinfrastrukturinvestitionen und Vorschriften zu staatlichen Beihilfen sowie legislative Vorgaben für erneuerbaren Wasserstoff in Industrie und Verkehr umfasst.

  • Bereitstellung digitaler Identifizierungsdienste

    Die Europäische Kommission hat die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens durch die Deutsche Telekom AG, die Orange SA, die Telefónica S.A. und die Vodafone Group plc nach der EU-Fusionskontrollverordnung ohne Auflagen genehmigt. Die Kommission gelangte zu dem Schluss, dass die Transaktion keine Wettbewerbsbedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) aufwirft.

  • Auf einem Markt mit großer Markentreue

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von MBCC durch Sika nach der EU-Fusionskontrollverordnung geprüft und genehmigt. Die Genehmigung ist an die Auflage geknüpft, dass das weltweite MBCC-Geschäft mit chemischen Zusatzmitteln veräußert wird. Sika und MBCC sind im Bereich der Entwicklung und Lieferung chemischer Zusatzmittel und Baustoffe wichtige Innovatoren und gehören zur Weltmarktspitze.

  • Terroristen missbrauchen das Internet

    Die Europäische Kommission hat beschlossen, Aufforderungsschreiben an 22 Mitgliedstaaten zu senden, weil diese bestimmte Verpflichtungen aus der Verordnung zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte nicht erfüllt haben. So haben es Belgien, Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Estland, Irland, Griechenland, Spanien, Italien, Zypern, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien, die Slowakei, Finnland und Schweden beispielsweise versäumt, die für Entfernungsanordnungen zuständige(n) Behörde(n) zu benennen und der Kommission zu melden, eine öffentliche Kontaktstelle anzugeben und Vorschriften und Maßnahmen dafür festzulegen, wie die Nichterfüllung rechtlicher Verpflichtungen sanktioniert werden soll.

  • Geoblocking-Verordnung einhalten

    Um ihr Praktiken weiter an das EU-Recht anzupassen, hat sich Google verpflichtet, Änderungen bei mehreren ihrer Produkte und Dienstleistungen vorzunehmen - vor allem in Bezug auf mangelnde Transparenz und klare Informationen für die Verbraucher. Nach einem Dialog, der 2021 mit dem Netzwerk für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC) aufgenommen wurde und von der Europäischen Kommission koordiniert sowie von der niederländischen Behörde für Verbraucher und Märkte und der belgischen Generaldirektion Wirtschaftsinspektion geleitet wurde, hat sich Google bereit erklärt, die von den Behörden angesprochenen Punkte zu ändern, insbesondere bei Google Store, Google Play Store, Google Hotels und Google Flights, um die Einhaltung der EU-Verbrauchervorschriften sicherzustellen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen