Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Roaming-Dienste und Roaming-Kosten


Klarstellung: Der Wegfall der Roaming-Gebühren in der EU führt nicht zu höheren Mobilfunkpreisen
EU-Vorschriften und spezielle Schutzmaßnahmen sollen sicherstellen, dass nirgendwo in der EU die neuen Roaming-Regeln missbraucht und die Preise im Inland erhöht werden




Am 15. Juni dieses Jahres entfallen alle Gebühren für Surfen, Telefonieren und SMS auf Reisen in andere Länder der EU. Dann wird jeder bestehende oder neue Vertrag, der Roaming-Dienste umfasst, standardmäßig zu einem "Roaming wie zu Hause"-Vertrag ("Roam Like at Home" - RLAH). Das heißt, die Kunden können EU-weit mobil telefonieren, SMS senden und surfen wie bei sich zu Hause – ohne zusätzliche Kosten. Entgegen anders lautender Medienberichte können die Preiserhöhungen von einigen Mobilfunkanbietern im vergangenen Jahr nicht im Zusammenhang mit dem Wegfall der Roaming-Gebühren in der EU stehen. Seit 2007 haben die EU-Regelungen dazu geführt, dass die Roaming-Kosten für Verbraucher um 90 Prozent gefallen sind. Auch die Inlandspreise sind in diesem Zeitraum spürbar gesunken.

EU-Vorschriften und spezielle Schutzmaßnahmen stellen sicher, dass nirgendwo in der EU die neuen Roaming-Regeln missbraucht und die Preise im Inland erhöht werden. Denn gleichzeitig mit dem Wegfall der Roaming-Gebühren im Juni senkt die EU die maximalen Großhandelspreise, die die Betreiber sich gegenseitig für das Daten-Roaming in Rechnung stellen. Und zwar deutlich: im Juni um 85 Prozent, danach werden sie weiter stetig zurückgehen. Das hilft vor allem kleineren Anbietern, auch virtuellen mobilen Netzbetreibern, ähnlich günstige Großhandelsangebote zu bekommen, wie die großen internationalen Telekommunikationsgruppen bereits für sich verhandelt haben. Damit sinken die Kosten für alle, die ihren Kunden Roaming-Dienste anbieten. Die Regelung stellt sicher, dass die Betreiber ihre bisherigen Preise beibehalten können.

Die Behauptung, Geringverdiener und Nichtreisende würden unter dem Strich sogar draufzahlen und für vielreisende Mobilfunknutzer mitzahlen, ist somit falsch.

In Deutschland decken die großen Netzbetreiber Telefónica, Vodafone und die Deutsche Telekom einen großen Teil des Roaming-Verkehrs ab. Diese drei gehören zu den größten Mobilfunk-Dienstleistern in ganz Europa. Sie kompensieren den grenzüberschreitenden Datenverkehr innerhalb ihrer Gruppe. In Spanien, dem beliebtesten Reiseziele der Deutschen, und Deutschland beispielsweise sind Telefónica und Vodafone etablierte Dienstleister. Aus diesem Grund ist es eher wahrscheinlich, dass sie die Kosten für ihre reisenden Kunden senken werden.

Auch das Reiseverhalten der Deutschen zeigt, dass es keinen Grund gibt, die Preise zu erhöhen. Die Deutschen reisen im Durchschnitt weniger als 9 Tage im Jahr in andere europäische Länder. Wenn man die durchschnittliche Reisezeit von 9 Tagen und das typische Verbrauchsmuster der Deutschen von 45,9 MB Datenvolumen am Tag, 3,1 Minuten Telefonie und 0,6 SMS am Tag zugrunde legt, würde ein Betreiber im Jahr 2017 pro Jahr pro Kunde 4,13 Euro für Roaming aufwenden. Im kommenden Jahr wären es mit den niedrigeren Großhandelspreisen nur noch 3,45 Euro. Das heißt, die Roaming-Kosten für die Betreiber belaufen sich auf wenig mehr als 1 Cent pro Tag.

Zudem ist es für die Betreiber mit den neuen "Fair use" Regeln möglich, die mobile Daten-Nutzung im Ausland zu limitieren, wenn beispielsweise die Preise für eine Inlands-Flatrate weit unter den Preisen liegen, die der Betreiber an Großkundenentgelten an die Betreiber im Ausland zahlen muss. Das wird jedoch in Deutschland kaum zur Anwendung kommen, da die Preise für mobile Daten in Deutschland vergleichsweise relativ hoch sind.

Sollten dennoch ein Anbieter in spezifischen Ausnahmefällen Probleme haben, seine Inlandstarife unter den neuen "Roaming wie Zuhause"-Regeln aufrechtzuerhalten, hat er die Möglichkeit, bei seiner zuständigen Regulierungsbehörde um eine Ausnahme zu bitten. Dass diese Ausnahmeregelung bei einem deutschen Anbieter zur Anwendung kommt, ist jedoch sehr unwahrscheinlich.

Kunden, die dennoch mit Preiserhöhungen konfrontiert werden oder Missbrauch vermuten, werden gebeten, dies der nationalen Regulierungsbehörde mitzuteilen. In Deutschland ist das die die Bundesnetzagentur. Die Kunden können in jedem Fall ohne jegliche Gebühr von ihrem Vertrag zurücktreten. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 26.04.17
Home & Newsletterlauf: 19.05.17



Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Forderungen nach mehr Flexibilität

    Die Europäische Kommission hat offiziell eine Verordnung angenommen, mit der europäischen Landwirtinnen und Landwirten eine teilweise Ausnahme von der Konditionalitätsregelung für brachliegende Flächen gewährt wird. Dem vorangegangen waren der Vorschlag der Kommission vom 31. Januar sowie Gespräche mit den Mitgliedstaaten in Ausschusssitzungen.

  • Verwaltungsaufwand für Landwirte begrenzen

    Die Europäische Kommission hat dem belgischen Ratsvorsitz ein Papier übermittelt, in dem erste mögliche Maßnahmen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Schultern der Landwirte dargelegt werden. Das Dokument enthält eine Reihe kurz- und mittelfristiger Maßnahmen, die zur Vereinfachung ergriffen werden können

  • Wegweisendes Regelwerk der EU

    Das Gesetz über digitale Dienste ist das wegweisende Regelwerk der EU, mit dem das Online-Umfeld sicherer, gerechter und transparenter gemacht werden soll, und wird auf alle Online-Vermittler in der EU angewandt. Es schützt die Nutzer in der EU besser vor illegalen Waren und Inhalten und sorgt für die Wahrung ihrer Rechte auf Online-Plattformen, auf denen sie mit anderen Nutzern in Kontakt treten, Informationen austauschen oder Produkte kaufen.

  • Untersuchung betrifft mutmaßliche Mängel

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Verfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob TikTok in den Bereichen Jugendschutz, Transparenz der Werbung, Datenzugang für Forschende sowie Risikomanagement in Bezug auf suchterzeugendes Design und schädliche Inhalte möglicherweise gegen das Gesetz über digitale Dienste verstoßen hat.

  • Influencer-Posts in sozialen Medien

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 22 Mitgliedstaaten sowie Norwegen und Island haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Influencer-Posts in den sozialen Medien veröffentlicht. Demnach veröffentlichen fast alle Influencerinnen und Influencer (97 Prozent) kommerzielle Inhalte, aber nur jeder fünfte gibt systematisch an, dass es sich bei diesem Content um Werbung handelt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen