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Fake News und Online-Desinformationen


Weitere Schritte gegen Fake News: Europäische Kommission richtet hochrangige Expertengruppe ein und startet öffentliche Konsultation
Mittelweg finden zwischen Meinungsfreiheit, Medienvielfalt und dem Recht der Bürger auf Zugang zu unterschiedlichen und zuverlässigen Informationen



Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation zu Fake News und Online-Desinformationen gestartet und eine hochrangige Expertengruppe mit Vertretern von Wissenschaft, Online-Plattformen, Nachrichtenmedien und Organisationen der Zivilgesellschaft eingerichtet. Die Arbeit der hochrangigen Expertengruppe und die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation werden zur Entwicklung einer EU-Strategie gegen die Verbreitung von Fake News beitragen, die im Frühjahr 2018 vorgestellt werden soll.

Hierzu erklärte Frans Timmermans, Vizepräsident der Kommission: "Die Freiheit der Meinungsäußerung und die Informationsfreiheit sowie die Pluralitär der Medien sind fest in der EU-Grundrechtecharta verankert. Wir leben in einer Zeit, in der die Flut der Informationen und Desinformationen beinahe unbeherrschbar geworden ist. Deshalb müssen wir unseren Bürgern Instrumente an die Hand geben, die ihnen helfen, Fake News zu erkennen, das Vertrauen in Online-Medien zu stärken und die Informationen, die sie erhalten, zu bewältigen."

Andrus Ansip, Vizepräsident und für den digitalen Binnenmarkt zuständiger EU-Kommissar, ergänzte: "Wir müssen einen Mittelweg finden zwischen Meinungsfreiheit, Medienvielfalt und dem Recht der Bürger auf Zugang zu unterschiedlichen und zuverlässigen Informationen. Alle maßgeblichen Akteure wie Online-Plattformen oder Nachrichtenmedien sollten an der Lösung mitwirken."

Mariya Gabriel, EU-Kommissarin für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft, erklärte: "Im Zentrum meiner Maßnahme steht die Verteidigung des Rechts der Bürgerinnen und Bürger auf gute Informationen, die den Eckpfeiler unserer Demokratien bilden. Ich möchte eine offene und breite Diskussion über Fake News anstoßen, um dieses komplexe Thema anzugehen und die Herausforderungen zu überwinden, die vor uns liegen."

Bürgerbefragung voraussichtlich bis Februar
Bürgerinnen und Bürger, Plattformen für soziale Medien, Nachrichtenorganisationen (Fernseh- und Rundfunkanstalten, Printmedien, Nachrichtenagenturen, Online-Medien und Faktenchecker), Forschende und Behörden sind aufgerufen, bis Mitte Februar bei der öffentlichen Konsultation ihre Ansichten zu äußern. Dabei sollen die Meinungen darüber eingeholt werden, welche Maßnahmen auf EU-Ebene getroffen werden können, damit die Bürger wirksame Instrumente erhalten, um zuverlässige und geprüfte Informationen zu finden und sich an die Herausforderungen des digitalen Zeitalters anpassen zu können.

Zu drei Schwerpunktbereichen werden Beiträge erwartet:
>> Ausmaß des Problems, d. h. wie Bürger und Interessenträger Fake News wahrnehmen, inwiefern sie Online-Desinformationen erkennen und in welchem Umfang sie unterschiedlichen Medien Glauben schenken.
>> Bewertung bereits getroffener Maßnahmen von Plattformen, Nachrichtenmedien und Organisationen der Zivilgesellschaft gegen die Verbreitung von Online-Fake-News sowie Meinungen zu den Aufgaben und Verantwortlichkeiten der betreffenden Interessenträger.
>> Mögliche künftige Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs der Bürger zu zuverlässigen und geprüften Informationen und zur Verhinderung der Verbreitung von Online-Desinformationen.

Diese Konsultation betrifft nur Fake News und Online-Desinformationen, deren Inhalte nicht grundsätzlich rechtswidrig und damit Gegenstand von geltenden EU- oder nationalen Rechtvorschriften und selbstregulierenden Maßnahmen sind.

Bewerbungsfrist für hochrangige Expertengruppe
Die Kommission fordert die Experten auf, sich für die Teilnahme an der hochrangigen Gruppe zu Fake News zu bewerben, die die Kommission bei folgenden Aufgabenstellungen beraten soll: Auslotung des Problems, Festlegung der Aufgaben und Verantwortlichkeiten der betreffenden Interessenträger, Erfassung der internationalen Dimension, Bestandsaufnahme der betreffenden Standpunkte und Formulierung von Empfehlungen. Die Gruppe sollte nach Möglichkeit mehrere Vertreter der einzelnen Fachbereiche aus Wissenschaft oder Zivilgesellschaft umfassen. Die Kommission strebt bei der Auswahl der Experten Ausgewogenheit an.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 23.11.17
Home & Newsletterlauf: 20.12.17



Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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