Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Vereinbarkeit von Beruf und Familie


Engagement für Eltern: Europäische Kommission zieht blockierten Vorschlag für Mutterschaftsurlaub-Richtlinie zurück und ebnet den Weg für neuen Ansatz
Bevor die Zurücknahme des Vorschlags in Kraft tritt, wird die Kommission ihre Ideen bezüglich ihres neuen Ansatzes in Form eines Fahrplans präsentieren

(21.07.15) - Wie in ihrem Arbeitsprogramm für 2015 vorgesehen, hat die Kommission den Stand der Richtlinie über den Mutterschaftsurlaub geprüft, die seit 2008 im Gesetzgebungsverfahren blockiert ist. Trotz ständiger, intensiver Bemühungen der Kommission, eine Einigung herbeizuführen, machten Rat und Parlament keinerlei Fortschritte. Deshalb hat die Kommission beschlossen, ihren Vorschlag zurückzuziehen. Damit ist der Weg frei für einen neuen Ansatz zur Verwirklichung des politischen Ziels, den Mutterschutz zu verbessern, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu fördern und die Erwerbsbeteiligung von Frauen zu erhöhen.

Die Kommission hatte die überarbeitete Richtlinie zum Mutterschaftsurlaub, die einen längeren Mutterschaftsurlaub und mehr Rechte für Mütter vorsah, bereits 2008 vorgeschlagen; den beiden gesetzgebenden Organe war es jedoch nicht gelungen, eine Einigung zu erzielen und die vorgeschlagene Richtlinie zu erlassen. Bevor die Kommission ihr Arbeitsprogramm 2015 vorlegte, hatte das Europäische Parlament seinen politischen Willen zur Fortsetzung der Verhandlungen signalisiert. Deswegen hatte die Kommission einer Verlängerung um sechs Monate zugestimmt, bevor sie den Vorschlag zurückziehen würde.

Die Kommission hatte sich intensiv um einen Durchbruch bemüht und den Rat mehrfach nachdrücklich aufgefordert, die Beratungen mit dem Europäischen Parlament wieder aufzunehmen, das sich seinerseits kompromissbereit gezeigt hatte. Der lettische Ratsvorsitz hat der Kommission jedoch mitgeteilt, dass es keine Aussicht auf eine Einigung gebe, und sie aufgefordert, den Vorschlag nun endgültig zurückzuziehen.

Nach Auffassung der Kommission würde sich der Alltag berufstätiger Mütter in keiner Weise verbessern, wenn man die derzeitige verfahrene Situation andauern ließe und einen Vorschlag aufrechterhielte, der keinerlei Aussicht auf Verabschiedung hat. Indem die Kommission den Vorschlag zurückzieht, will sie ein klares Ende der aktuellen Pattsituation markieren und den Weg für neue Initiativen ebnen, bei denen eine Chance auf Einigung besteht und die eine deutliche Verbesserung der Lage von berufstätigen Eltern und Betreuenden bedeuten.

Die Kommission wird eine breiter angelegte Initiative vorlegen, die die Ziele des vorhergehenden Vorschlags aufnimmt und ein Mindestmaß an Schutz gewährleistet. Die neue Initiative wird den gesellschaftlichen Entwicklungen der letzten zehn Jahre Rechnung tragen und sich der am besten geeigneten Politikinstrumente bedienen, um die Ziele so wirksam wie möglich zu erreichen. In diesem Zusammenhang wird die Kommission ein breiteres Spektrum von Fragen prüfen, mit denen berufstätige Eltern und Betreuende im Alltag konfrontiert sind – verschiedene Formen des Mutterschafts- und Elternurlaubs, Vereinbarkeit von Beruf und Familie, die Rolle der Betreuungspersonen –, um zu ermitteln, welchen Beitrag die EU leisten kann.

Bevor die Zurücknahme des Vorschlags in Kraft tritt, wird die Kommission ihre Ideen bezüglich ihres neuen Ansatzes in Form eines Fahrplans präsentieren. Im Rahmen einer öffentlichen Konsultation werden die unterschiedlichsten Interessenträger, insbesondere die Sozialpartner, ihre Ansichten und Ideen einbringen können. Die neue Initiative wird Teil des Arbeitsprogramms der Kommission für 2016 sein.

Hintergrund
In Anhang II ihres Arbeitsprogramms 2015 führt die Kommission 80 anhängige Vorschläge auf, die gemäß dem Grundsatz der politischen Diskontinuität zurückgezogen oder geändert werden sollen.

Drei dieser 80 Vorschläge sollten zurückgezogen werden, wenn binnen sechs Monaten keine Einigung erzielt wurde. Die Kommission hat heute die Fortschritte hinsichtlich dieser Vorschläge geprüft und beschlossen, den Entwurf der Richtlinie über den Mutterschaftsurlaub zurückzuziehen. Dieser Beschluss wird demnächst mit einer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union offiziell gemacht.

Den Vorschlag zum Mutterschaftsurlaub hatte die Kommission 2008 unterbreitet, und das Europäische Parlament hatte seinen Standpunkt in erster Lesung 2010 abgegeben. Seither ist das Dossier nicht vorangekommen. Trotz zahlreicher Diskussionen auf Minister- und Fachebene im Rat wurden keine Schritte unternommen, um in Verhandlungen mit dem Parlament einzutreten. Diese Haltung wurde vor kurzem vom lettischen Ratsvorsitz bestätigt.
(Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Angleichung der Schweiz an das EU-Recht

    Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.

  • Achtes illustratives Nuklearprogramm

    Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.

  • Änderungen bei den DAWI-Vorschriften

    Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.

  • Glaubwürdige Wettbewerber

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.

  • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen