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Mobiler Internetverkehr


EU und China unterzeichnen wichtige Partnerschaft für 5G, das Kommunikationsnetz der Zukunft
Beide Seiten verpflichten sich zu Gegenseitigkeit und Offenheit in Bezug auf den Zugang zur Forschungsförderung für 5G-Mobilfunknetze, den Marktzugang und die Mitgliedschaft in chinesischen und europäischen 5G-Vereinigungen

(22.10.15) - Im globalen Wettlauf um die Entwicklung von 5G-Netzen haben die EU und China auf einem Treffen in Peking im Rahmen des Wirtschafts- und Handelsdialogs auf hoher Ebene zwischen der EU und China ein wegweisendes Abkommen unterzeichnet. In Zukunft wird 5G – das Kommunikationsnetz der nächsten Generation – von allen Menschen und Geräten genutzt werden. Bis 2020 wird es mehr als 30 Mal mehr mobilen Internetverkehr geben als im Jahr 2010. 5G wird nicht nur schneller sein, sondern auch das Rückgrat unserer digitalen Zukunft bilden und durch das Internet der Dinge (IoT) mit seinen neuen Funktionen und Anwendungen – von vernetzten Fahrzeugen bis hin zu intelligenten Häusern – den Grundpfeiler eines EU-Marktes mit einem Volumen von 3 Billionen Euro darstellen. Die gemeinsame Erklärung wurde von Günther Oettinger, dem EU-Kommissar für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft, und Miao Wei, dem chinesischen Minister für Industrie und Informationstechnologie, unterzeichnet.

Kommissar Oettinger erklärte dazu: "5G wird weltweit das Rückgrat unserer digitalen Volkswirtschaften und Gesellschaften bilden. Deshalb setzen wir uns intensiv für einen globalen Konsens und eine weltweite Zusammenarbeit im Bereich der 5G-Technik ein. Mit der heute unterzeichneten Partnerschaft mit China hat sich die EU im weltweiten Wettlauf um die Verwirklichung von 5G bis 2020 jetzt mit den wichtigsten Partnern in Asien zusammengetan. Dies ist ein entscheidender Schritt, damit 5G ein Erfolg wird."

In ihrer Erklärung bekennen sich die EU und China zu einer verstärkten Zusammenarbeit mit dem Ziel,

>> bis Ende 2015 eine globale Verständigung über das Grundkonzept, die grundlegenden Funktionen, die Schlüsseltechnologien und den Zeitplan für 5G zu erreichen,

>> Möglichkeiten der Zusammenarbeit und der Durchführung gemeinsamer Forschungsmaßnahmen im 5G-Bereich auszuloten und die bilaterale Beteiligung von Unternehmen an 5G-Forschungsprojekten in China und in der EU zu erleichtern,

>> zur Unterstützung der laufenden Normungsarbeiten in einschlägigen Organisationen wie dem 3G-Partnerschaftsprojekt (3GPP) und der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) gemeinsam auf globale Normen für 5G hinzuwirken,

>> zusammenzuarbeiten, die Festlegung der zukunftsträchtigsten Funkfrequenzbänder zu erleichtern, damit der Frequenzbedarf für 5G gedeckt werden kann, und

>> gemeinsam die Möglichkeiten für gemeinsame Forschungsvorhaben zu Diensten und Anwendungen für 5G, insbesondere im Bereich des Internets der Dinge (Internet of Things, IoT) zu erkunden.

Beide Seiten verpflichten sich zu Gegenseitigkeit und Offenheit in Bezug auf den Zugang zur Forschungsförderung für 5G-Mobilfunknetze, den Marktzugang und die Mitgliedschaft in chinesischen und europäischen 5G-Vereinigungen.

Diese gemeinsame Erklärung stützt sich auf ähnliche Abkommen mitSüdkorea und Japan, die die Kommission in den letzten Monaten unterzeichnet hat.

Über das Programm Horizont 2020 investiert die Europäische Kommission 700 Mio. EUR in die Forschungs- und Innovationsförderung im Zusammenhang mit 5G.

Im Rahmen ihrer im Mai vorgestellten Strategie für einen digitalen Binnenmarkt engagiert sich die Kommission für eine verbesserte Koordinierung der Frequenznutzung in der EU, insbesondere angesichts des künftigen Bedarfs für 5G-Netze.

China: ein wichtiger G5-Markt für europäische Unternehmen
Das heutige Abkommen ist von großer Bedeutung, da China zu einem wichtigen Akteur bei der Entwicklung der 5G-Netze werden dürfte und potenziell auch den weltweit größten Markt für 5G-Technologien, -Produkte und -Dienste darstellt. Das Land wird außerdem eine zentrale Rolle bei der Festlegung einer weltweiten Norm für 5G spielen. Im Rahmen dieses Abkommens werden EU-Unternehmen, insbesondere die Telekommunikations- und IKT-Industrie, wahrscheinlich einen besseren Zugang zum chinesischen Markt erhalten. Insbesondere werden europäische Unternehmen die Möglichkeit bekommen, sich an Chinas öffentlich geförderten 5G-Forschungs-, -Entwicklungs- und -Innovationsinitiativen zu den gleichen Bedingungen zu beteiligen, zu denen chinesische Unternehmen derzeit an 5G-Aktivitäten der EU mitwirken. Die jeweiligen Industrievereinigungen – die öffentlich-private Partnerschaft für 5G der EU (5G PPP) und die chinesische IMT-2020-Vereinigung zur Förderung von 5G haben eine Wirtschaftsvereinbarung ausgearbeitet, die sie unterzeichnen wollen, sobald das Abkommen zwischen der EU und China über 5G geschlossen ist.

Das Abkommen kommt zur richtigen Zeit, da der Wettlauf um die 5G-Normen bereits 2016 beginnt, und zwar parallel zu den Gesprächen über den Frequenzbedarf für 5G, die ihren Höhepunkt auf der Weltfunkkonferenz 2019 finden dürften. 5G wird voraussichtlich ab 2020 auf dem Markt verfügbar sein.

Hintergrund
Im Dezember 2013 brachte die Europäische Kommission die öffentlich-private Partnerschaft für 5G auf den Weg (Pressemitteilung - Factsheet). Bis 2020 wird die EU im Rahmen des Forschungs- und Innovationsprogramms Horizont 2020 700 Mio. EUR in diese Partnerschaft investieren. Die Wirtschaft in der EU soll diesen Betrag bis auf ein Fünffaches, d. h. auf über 3 Mrd. EUR, aufstocken.

Chinas IMT-2020 (5G) Promotion Group wurde im Februar 2013 gemeinsam vom Ministerium für Industrie und Informationstechnologie (MIIT), von der Kommission für nationale Entwicklung und Reform (NDRC) und vom Ministerium für Wissenschaft und Technologie (MOST) geschaffen, um die 5G-Technologieforschung in China zu fördern und die internationale Kommunikation und Zusammenarbeit zu erleichtern. Zu den Mitgliedern zählen die wichtigsten Betreiber, Hersteller, Hochschulen und Forschungseinrichtungen in China. Die Wirtschaftsvereinbarung zwischen der öffentlich-privaten Partnerschaft für 5G der EU und der IMT-2020 (5G) Promotion Association, die nach der Unterzeichnung der gemeinsamen Erklärung geschlossen werden soll, ist ebenfalls von entscheidender Bedeutung für den Erfolg der Zusammenarbeit im Bereich 5G.

Auf dem Mobile World Congress (MWC) 2015 präsentierten die Europäische Kommission und die europäische Technologiebranche, wie die EU sich die Zukunft der 5G-Technologie und Infrastruktur vorstellt. Diese ehrgeizige Strategie verleiht der EU eine gewichtige Stimme in der nächsten Phase der 5G-Gespräche auf internationaler Ebene, die zu internationalen Abkommen, u. a. über Normen, führen dürften (siehe auch die Rede von Kommissar Oettinger auf dieser Veranstaltung).Oettinger wird am 20. Oktober 2015 auf der IKT-Konferenz 2015 in Lissabon gemeinsam mit Vertretern aus den USA, Südkorea, Japan und China zu einem internationalen Workshop über 5G-Normen und Funkfrequenzen einladen.

Über ihre Strategie für einen digitalen Binnenmarkt engagiert sich die Kommission für eine verbesserte Koordinierung der Frequenznutzung in der EU, insbesondere angesichts des künftigen Bedarfs für 5G-Netze. Die Kommission hat kürzlich eine Überprüfung des EU-Telekommunikationsrahmens eingeleitet und wird 2016 Legislativvorschläge für eine ehrgeizige Überarbeitung der EU-Vorschriften im Bereich der Telekommunikation vorlegen. Themen sind u. a. eine wirksamere Koordinierung der Frequenznutzung sowie gemeinsame EU-weite Kriterien für die Frequenzzuteilung auf nationaler Ebene. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Angleichung der Schweiz an das EU-Recht

    Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.

  • Achtes illustratives Nuklearprogramm

    Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.

  • Änderungen bei den DAWI-Vorschriften

    Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.

  • Glaubwürdige Wettbewerber

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.

  • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.

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