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Grenzüberschreitender MwSt.-Betrug


Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung soll Europäische Staatsanwaltschaft flankieren
Durch eine Änderung soll das OLAF so aufgestellt werden, dass es eng mit der Europäischen Staatsanwaltschaft bei der Aufdeckung und Untersuchung von Betrugsdelikten in der gesamten EU zusammenarbeiten kann



Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) soll die künftige Europäische Staatsanwaltschaft bei der Verhinderung von Finanzbetrug gegen den EU-Haushalt unterstützen. Die EU-Kommission hat daher einen Vorschlag zur Änderung der Verordnung Nr. 883/2013 über die Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung vorgelegt. "Der EU-Haushalt verleiht der EU einen echten Mehrwert. Wir müssen sicherstellen, dass jeder Cent für das Wohl der EU-Bürgerinnen und -Bürger genutzt wird. Das bedeutet, dass wir noch schärfer als bisher gegen Betrug und Korruption vorgehen müssen. Wir müssen sicherstellen, dass das OLAF dazu in der Lage ist und wirksam und effizient mit der Europäischen Staatsanwaltschaft zusammenarbeiten kann", sagte EU-Haushaltskommissar Günther Oettinger.

"Wir brauchen auch künftig ein starkes OLAF, das das strafrechtliche Vorgehen der Europäischen Staatsanwaltschaft mit seinen Verwaltungsuntersuchungen ergänzt", so Oettinger weiter.

Durch die Änderung soll das OLAF so aufgestellt werden, dass es eng mit der Europäischen Staatsanwaltschaft bei der Aufdeckung und Untersuchung von Betrugsdelikten in der gesamten EU zusammenarbeiten kann. Welche Mittel OLAF für seine verwaltungsrechtlichen Untersuchungen nutzen kann, soll nun klar umrissen werden. Dadurch soll die Wirksamkeit dieser Untersuchungen sichergestellt werden. Dabei geht es vor allem um die Kontrollen und Überprüfungen vor Ort, um den Zugang des OLAF zu Bankkontoinformationen und um die Mittel des OLAF für die Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug.

Die EUStA wird befugt sein, gegen den EU-Haushalt gerichtete Straftaten wie Korruption oder Betrug mit EU-Geldern oder Fälle von grenzüberschreitendem MwSt.-Betrug zu untersuchen und strafrechtlich zu verfolgen.

Der vorgelegte Vorschlag zur Änderung der Verordnung Nr. 883/2013 verfolgt das Ziel, das OLAF zu einem engen und zuverlässigen Partner der EUStA zu machen, der das Vorgehen der EUStA durch verwaltungsrechtliche Untersuchungen ergänzen kann. Auf diese Weise wird das OLAF auch künftig wesentlich zum Schutz der finanziellen Interessen der Union beitragen. Die EUStA und das OLAF sollen als enge Partner - im Rahmen ihrer unterschiedlichen, jedoch einander ergänzenden Mandate - gemeinsam dafür sorgen, dass alle verfügbaren Mittel dazu genutzt werden, gegen Betrug vorzugehen und das Geld der Steuerzahler zu schützen.

In den sich an der EU-Staatsanwaltschaft (EUStA) beteiligenden Mitgliedstaaten werden sich die Untersuchungen des OLAF darauf konzentrieren, verwaltungsrechtliche Nacherhebungs- oder Wiedereinziehungsmaßnahmen zu erleichtern und mit verwaltungsrechtlichen Maßnahmen weiteren Schaden vom EU-Haushalt abzuwenden. Dadurch soll das strafrechtliche Vorgehen der EUStA - gegebenenfalls in enger Absprache mit der EUStA - sinnvoll ergänzt werden. Wenn das OLAF künftig mögliche Straftaten aufdeckt, wird es diese unverzüglich der EUStA melden und deren Untersuchungen unterstützen, falls die EUStA darum ersucht.

Das OLAF wird weiterhin Unregelmäßigkeiten nicht betrügerischer Art (für die die EUStA nicht zuständig sein wird) in allen Mitgliedstaaten untersuchen. Im Jahr 2016 machten diese Unregelmäßigkeiten 93 Prozent aller gemeldeten Unregelmäßigkeiten aus, und ihr Schadensvolumen belief sich auf insgesamt ca. 2,58 Mrd. Euro. Zudem wird das OLAF weiterhin in Mitgliedstaaten, die sich (noch) nicht an der Europäischen Staatsanwaltschaft beteiligen, Untersuchungen über Betrugs- oder Korruptionsdelikte durchführen.

Zu diesem Zweck sollen durch den Vorschlag die notwendigen einschlägigen Bestimmungen in den für das OLAF geltenden Rechtsrahmen aufgenommen werden, um den Informationsaustausch mit der EUStA zu regeln, um die Unterstützung von Untersuchungen der EUStA zu ermöglichen und um sicherzustellen, dass sich die Untersuchungstätigkeiten der beiden Stellen ergänzen und keine Doppelarbeiten erfolgen. Außerdem sieht der Vorschlag eine Reihe wichtiger Präzisierungen von begrenztem Umfang vor, die auf die unlängst von der Kommission durchgeführte Evaluierung zurückgehen und die Wirksamkeit der Verwaltungsuntersuchungen des OLAF erhöhen sollen. Dabei geht es um einige konkrete Bereiche, in denen die Verordnung bisher nicht klar genug ist und dadurch die Wirksamkeit der Untersuchungen des OLAF beeinträchtigt wird.

Der Änderungsvorschlag umfasst zudem eine Reihe von Bestimmungen, durch die die Kontrollen und Überprüfungen vor Ort erleichtert werden sollen. Diese bilden das Kernstück der Zuständigkeiten des OLAF und sind sehr wichtig für die Erhebung von be- oder entlastenden Beweisen bei Verdacht auf Vorliegen einer widerrechtlichen Handlung. Ferner soll das OLAF künftig Zugang zu Bankkontoinformationen erhalten, um illegale Geldströme bei den immer raffinierter werdenden Formen von Betrug aufdecken zu können. Zudem soll das OLAF mit den erforderlichen Mitteln ausgestattet werden, um seinem Auftrag auf dem Gebiet der MwSt. nachkommen zu können.

Der heute vorgelegte Vorschlag ist ein weiterer Schritt der Kommission zur Verstärkung des Schutzes der finanziellen Interessen der Union, dem im Jahr 2017 die Annahme zweier wichtiger Legislativvorschläge (Verordnung zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft und Richtlinie über die strafrechtliche Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der Union gerichtetem Betrug) vorausging. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 18.05.18
Newsletterlauf: 25.06.18


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