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Für eine gerechtere Lebensmittelkette


Hilfen für den Milchsektor: Die Taskforce schlug eine Reihe von konkreten Maßnahmen vor, um die Position der Landwirte in der Lebensmittelversorgungskette zu stärken
Müssen auf EU-Ebene Maßnahmen getroffen werden, um unlautere Handelspraktiken im Zusammenhang mit Erzeugnissen der Agrar- und Ernährungswirtschaft einzudämmen oder zu regeln



Die Europäische Kommission startete eine EU-weite öffentliche Konsultation zu der Frage, wie fair die Lebensmittelversorgungskette in der EU ist und in welchem Maße Markttransparenz gegeben ist. Es gibt Hinweise darauf, dass die Wertschöpfung nicht auf allen Stufen der Kette gerecht verteilt ist – besonders nicht für Landwirte und kleinere Unternehmen. Landwirte, Bürger und andere interessierte Kreise werden aufgefordert, sich im Rahmen einer Online-Konsultation bis zum 17. November zum Funktionieren der Lebensmittelversorgungskette zu äußern.

Landwirtschaftskommissar Phil Hogan sagte: "Die Landwirte sind das erste Glied der Kette. Ohne sie gäbe es keine Lebensmittel zu verarbeiten, zu verkaufen und zu verbrauchen. Dabei stellen wir allerdings fest, dass sie häufig noch immer das schwächste Glied in der Kette sind. Im Einklang mit der langjährigen Praxis der Europäischen Kommission, den europäischen Landwirten zur Seite zu stehen, leiten wir Maßnahmen in die Wege, um die Schwächen der Lebensmittelversorgungskette zu beheben. Ich halte alle EU-Bürger, Landwirte und Interessenträger dazu an, sich im Rahmen dieser Online-Konsultation zu äußern."

Ein Ungleichgewicht entsteht dadurch, dass zum Beispiel kleinere und somit schwächere Marktteilnehmer wie Landwirte und kleine Unternehmen über eine schwächere Verhandlungsposition als ihre wirtschaftlich stärkeren und stark konzentrierten Geschäftspartner verfügen.

Der Europäischen Kommission ist daran gelegen, Informationen zu erhalten, um prüfen zu können, ob es notwendig und zweckmäßig ist, auf EU-Ebene Maßnahmen zu treffen, um unlautere Handelspraktiken im Zusammenhang mit Erzeugnissen der Agrar- und Ernährungswirtschaft einzudämmen oder zu regeln.

Darüber hinaus möchte die Kommission bewerten, in welchem Maße Markttransparenz entlang der Kette gegeben ist und auf welcher Stufe sie verbessert werden kann. Da Wettbewerb notwendig ist, soll mithilfe der Konsultation beurteilt werden, ob zusätzliche EU-Markttransparenzregeln eingeführt werden sollten.

Schließlich befasst sich der Fragebogen damit, wie hoch das Interesse an einer Zusammenarbeit der Erzeuger und an Vereinbarungen über die Wertteilung, sprich die Aufteilung von Marktgewinnen und -verlusten infolge der Entwicklung der entsprechenden Marktpreise, ist. Dies wird in einigen Sektoren wie dem Zuckersektor bereits angewandt.

Hintergrund: Die "Taskforce Agrarmärkte"
Die Konsultation basiert auf den Arbeiten der Taskforce "Agrarmärkte", die Kommissar Hogan im Januar 2016 eingerichtet hat. Die Taskforce schlug eine Reihe von konkreten Maßnahmen vor, um die Position der Landwirte in der Lebensmittelversorgungskette zu stärken. Die Konsultation baut darauf auf, sodass ihre Ergebnisse in die potenziellen künftigen Arbeiten der Kommission einfließen können.

Parallel dazu wurde zur Einsichtnahme und als Hintergrundinformation eine erste Folgenabschätzung mit einer Reihe möglicher Politikoptionen veröffentlicht; außerdem wird eine umfassende Folgenabschätzung für eine etwaige künftige Initiative zur Verbesserung der Lebensmittelversorgungskette durchgeführt werden.

Etwaige künftige Vorschläge der Kommission werden auch mit dem breiteren Konzept zur Modernisierung und Vereinfachung der gemeinsamen Agrarpolitik abgestimmt werden. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 23.08.17
Home & Newsletterlauf: 26.09.17



Meldungen: Europäische Kommission

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    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

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    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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