Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Veräußerung der Varta-Sparte von Spectrum Brands


Fusionskontrolle: Europäische Kommission genehmigt Übernahme der Unternehmenssparte für Batterien und tragbare Beleuchtungsprodukte von Spectrum Brands durch Energizer unter Auflagen
Genehmigung ist an die Bedingung geknüpft, dass Spectrum Brands ihre regionale Varta-Sparte veräußert



Die Europäische Kommission hat die Übernahme der Unternehmenssparte für Batterien und tragbare Beleuchtungsprodukte von Spectrum Brands durch Energizer nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Beide Unternehmen sind in der Lieferung von Verbraucherbatterien tätig. Die Genehmigung ist an die Bedingung geknüpft, dass Spectrum Brands ihre regionale Varta-Sparte veräußert. Energizer und Spectrum Brands sind zwei der weltweit größten Hersteller und Lieferanten von Verbraucherbatterien. Im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) verkaufen sie ihre Batterien unter den Marken Energizer, Varta und Rayovac. Ihre Produktportfolios umfassen Haushaltsbatterien (wie AA- und AAA-Batterien), Spezialbatterien (wie Batterien für Fotoapparate und Uhren) und Hörgerätebatterien.

Die Untersuchung der Kommission
Auf der Grundlage ihrer vorläufigen Untersuchung hatte die Kommission Bedenken, dass die geplante Übernahme in der ursprünglich angemeldeten Form den Wettbewerb in einer Reihe von EWR-Ländern erheblich eingeschränkt hätte, insbesondere auf den Produktmärkten für:

>> Einweg-Haushaltsbatterien,
>> wiederaufladbare Haushaltsbatterien,
>> Spezialbatterien,
>> Hörgerätebatterien (insbesondere solche, die an Großhändler wie Supermärkte oder Elektrofachmärkte verkauft werden) und
>> tragbare Batterieladegeräte.

Das aus dem Zusammenschluss hervorgehende Unternehmen wäre auf einer Reihe von EWR-Märkten bei Weitem der größte Lieferant (und in einigen Fällen der einzige Lieferant) dieser Produkte geworden, und es wäre nur noch ein geringer Wettbewerbsdruck von anderen Unternehmen ausgegangen. Die Kommission hatte daher Bedenken, dass die geplante Übernahme den Wettbewerb beeinträchtigen und zu höheren Preisen sowie einer geringeren Auswahl für die Verbraucher führen würde.

Die vorgeschlagenen Abhilfemaßnahmen
Um die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission auszuräumen, hat Energizer Folgendes angeboten:
>> die Veräußerung der Varta-Sparte von Spectrum Brands. Dies umfasst insbesondere die Veräußerung der gesamten Tätigkeiten von Spectrum Brands im Bereich Haushalts- und Spezialbatterien, Ladegeräte und tragbare Beleuchtungsprodukte mit und ohne Varta-Markenname – im Wirtschaftsraum Europa, Naher Osten und Afrika (EMEA-Raum), der mehr als 100 Länder umfasst.
>> Abschluss einer exklusiven Liefer- und Lizenzvereinbarung mit dem Käufer der Varta-Sparte für den Verkauf von Hörgerätebatterien der Marke Rayovac an Großhändler im EMEA-Raum. Dies ermöglicht es dem Käufer, bis zum Auslaufen der Liefervereinbarung durch eine Umfirmierungsstrategie sein eigenes Hörgerätebatterie-Unternehmen zu entwickeln.

Durch diese Verpflichtungen werden die Überschneidungen zwischen den Tätigkeiten der Unternehmen auf den nationalen Märkten, bezüglich derer die Kommission Bedenken geäußert hatte, beseitigt.
Daher ist die Kommission zu dem Ergebnis gelangt, dass der geplante Zusammenschluss unter Berücksichtigung der gegebenen Zusagen den Wettbewerb nicht gefährdet. Die Genehmigung ist an die Auflage geknüpft, dass die Verpflichtungszusagen in vollem Umfang eingehalten werden.

Unternehmen und Produkte
Das US-amerikanische Unternehmen Energizer produziert und vermarktet Verbraucherbatterien, die unter den Marken Energizer und Eveready verkauft werden, sowie tragbare Batterieladegeräte und Beleuchtungsprodukte.
Spectrum Brands ist ein diversifiziertes US-amerikanisches Konsumgüterunternehmen. Seine Sparte für Verbraucherbatterien und tragbare Beleuchtungsprodukte vertreibt Verbraucherbatterien unter den Markennamen Varta und Rayovac sowie Batterien von Eigenmarken. Das Unternehmen verkauft auch tragbare Ladegeräte und tragbare Beleuchtungsprodukte.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 28.12.18
Newsletterlauf: 28.01.19


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Mutmaßliche Beihilfemaßnahmen

    Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob bestimmte Fördermaßnahmen zugunsten des deutschen öffentlichen Nahverkehrsunternehmens WestVerkehr GmbH (im Folgenden "WestVerkehr") mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen.

  • Bilanzposition und Liquidität der Lufthansa

    Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob eine deutsche Rekapitalisierungsmaßnahme von 6 Mrd. EUR für die Deutsche Lufthansa AG (im Folgenden "Lufthansa ") mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht. Die Maßnahme war ursprünglich am 25. Juni 2020 von der Kommission auf der Grundlage des Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit COVID-19 genehmigt worden, doch dieser Genehmigungsbeschluss wurde am 10. Mai 2023 vom Gericht für nichtig erklärt.

  • Wettbewerb auf bestimmten Kurzstrecken

    Die Europäische Kommission hat den geplanten Erwerb der gemeinsamen Kontrolle über ITA Airways ("ITA") durch die Deutsche Lufthansa AG ("Lufthansa") und das italienische Wirtschafts- und Finanzministerium ("MEF") nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Die Genehmigung ist an die Auflage gebunden, dass Lufthansa und das MEF die von ihnen angebotenen Abhilfemaßnahmen vollständig umsetzen.

  • Preisabsprachen zwischen Reifenherstellern

    Die EU-Kommission hat Bedenken, dass das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen haben könnte, denen zufolge Kartelle und wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen verboten sind (Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union). Die Nachprüfungen fanden im Rahmen einer Untersuchung statt, für die die Kommission bereits Anfang 2024 Nachprüfungen durchgeführt hatte.

  • Steuerregelungen für Spielbankunternehmen

    Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass die in Deutschland geltenden besonderen Steuerregelungen für Spielbankunternehmen nicht mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen. Deutschland muss diese Beihilfen einschließlich Zinsen zurückfordern und die Steuerregelungen abschaffen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen