Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Dem funktionierenden Wettbewerb nicht abträglich


Fusionen: Europäische Kommission gibt grünes Licht für die Fusion von Essilor und Luxottica
Essilor und Luxottica verkaufen hauptsächlich Optikprodukte, die sich ergänzen und nicht miteinander konkurrieren



Die Europäische Kommission hat nach der Fusionskontrollverordnung den geplanten Zusammenschluss von Essilor und Luxottica, zwei führenden Unternehmen der Optikbranche, genehmigt. Sie kam zu dem Schluss, dass sich die Fusion nicht nachteilig auf den Wettbewerb innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums oder wesentlicher Teile des EWR auswirken würde.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte dazu: "Unsere Aufgabe ist es, dafür zu sorgen, dass eine Fusion nicht zu höheren Preisen oder geringerer Auswahl führt. Im vorliegenden Fall wären Optiker sowie die Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU betroffen. Im Rahmen einer Marktuntersuchung haben wir Rückmeldungen von beinahe 4000 Optikern in Europa erhalten. Demnach würden Essilor und Luxottica keine Marktmacht erringen, die dem Wettbewerb abträglich wäre. Da die Ergebnisse der Marktuntersuchung unsere anfänglichen Bedenken nicht bestätigt haben, können wir diese Fusion freigeben, ohne sie an Bedingungen zu knüpfen."

Der Entscheidung ist eine eingehende Untersuchung des geplanten Zusammenschlusses von Essilor und Luxottica vorausgegangen. Essilor ist welt- und europaweit Marktführer bei Brillengläsern. Luxottica ist mit bekannten Marken wie Ray-Ban und Oakley auf dem globalen und dem europäischen Markt der größte Anbieter von Brillengestellen. Beide Unternehmen vertreiben ihre Produkte an Optiker, die ihrerseits fertige Brillen und Sonnenbrillen an Verbraucher verkaufen.

Die Untersuchung der Kommission
Essilor und Luxottica verkaufen hauptsächlich Optikprodukte, die sich ergänzen und nicht miteinander konkurrieren. Die Kommission prüft im Zuge einer eingehenden Untersuchung, ob das Unternehmen nach dem Zusammenschluss mit den starken Marken von Luxottica Optiker zum Kauf von Brillengläsern von Essilor veranlassen und damit andere Anbieter von Brillengläsern beispielsweise durch Praktiken wie Kopplung und Bündelung vom Markt ausschließen könnte.

Während der Untersuchung hat die Kommission Rückmeldungen von fast 4000 Optikern aus ganz Europa erhalten. Die Untersuchung ergab Folgendes:

Die Topmarken von Luxottica im Bereich Brillengestelle – unter anderem Ray-Ban – zählen im Allgemeinen nicht zu den Kernprodukten von Optikern. Das spiegelt sich auch in Luxotticas europaweitem Marktanteil bei Brillengestellen von unter 20 Prozent und der Tatsache, dass zahlreiche europäische Optikgeschäfte keine Luxottica-Produkte führen, wider.

Das aus dem Zusammenschluss hervorgehende Unternehmen könnte seine Marktmacht bei Sonnenbrillen nicht dafür ausnutzen, konkurrierende Anbieter von Brillengläsern vom Markt zu verdrängen. Sonnenbrillen werden zumeist ohne optische Korrektur verkauft und machen nur einen geringen Prozentsatz der Einnahmen von Optikern aus.

Das neu aufgestellte Unternehmen hätte kaum Anreize, Praktiken wie Kopplung und Bündelung einzusetzen, da es dadurch Kunden verlieren könnte. Selbst wenn das Unternehmen solche Praktiken verfolgte, wäre es dennoch unwahrscheinlich, dass es damit konkurrierende Anbieter von Brillengläsern aus dem Markt drängen und einem funktionierenden Wettbewerb abträglich wäre.

Es würde keine konkurrierenden Anbieter von Sehhilfen verdrängen können, da Essilor über eine zu geringe Marktmacht verfügt und keine ausreichenden Anreize dafür hat, die Wettbewerber von Luxottica vom Markt auszuschließen.

Es gab keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken aufgrund der Beseitigung des in Entstehung begriffenen Wettbewerbs: Es ist nämlich kaum wahrscheinlich, dass die begrenzten Aktivitäten von Luxottica bei Gläsern sowie von Essilor bei Brillen in absehbarer Zukunft eine entscheidende Rolle für den Wettbewerb spielen.

Daher kann die Kommission zu dem Schluss, dass dieses Vorhaben keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im EWR oder in wesentlichen Teilen desselben gibt.

Angesichts der weltweiten Geschäftstätigkeit der Unternehmen arbeitete die Kommission eng mit anderen Wettbewerbsbehörden, insbesondere der "US Federal Trade Commission", sowie den einschlägigen Stellen in Australien, Brasilien, Chile, China, Israel, Kanada, Neuseeland, Singapur, Südafrika und der Türkei zusammen.

Unternehmen und Produkte
Das in Frankreich ansässige Unternehmen Essilor ist vor allem in der Herstellung und im Verkauf von Brillengläsern an Optiker weltweit tätig. Die bekanntesten Marken von Essilor sind Varilux, Crizal, Transitions, Eyezen und Xperio. Außerdem verkauft Essilor optische Geräte, optische Instrumente sowie Brillen und betätigt sich als Optiker im Einzelhandelsgeschäft, allerdings hauptsächlich außerhalb Europas.

Das italienische Unternehmen Luxottica entwickelt, produziert und vertreibt Korrekturbrillengestelle und Sonnenbrillen. Zum Portfolio des Unternehmens gehören Eigenmarken wie Ray-Ban, Oakley und Persol sowie mehr als 15 lizenzierte Marken, darunter Armani, Chanel, Dolce & Gabbana, Prada und Versace. Außerdem ist Luxottica als Optiker im Einzelhandelsgeschäft tätig: über Salmoiraghi & Viganò hauptsächlich in den USA, aber auch in Italien, über David Clulow im Vereinigten Königreich und weltweit über Sunglass Hut.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 13.03.18
Newsletterlauf: 30.04.18


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Mutmaßliche Beihilfemaßnahmen

    Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob bestimmte Fördermaßnahmen zugunsten des deutschen öffentlichen Nahverkehrsunternehmens WestVerkehr GmbH (im Folgenden "WestVerkehr") mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen.

  • Bilanzposition und Liquidität der Lufthansa

    Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob eine deutsche Rekapitalisierungsmaßnahme von 6 Mrd. EUR für die Deutsche Lufthansa AG (im Folgenden "Lufthansa ") mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht. Die Maßnahme war ursprünglich am 25. Juni 2020 von der Kommission auf der Grundlage des Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit COVID-19 genehmigt worden, doch dieser Genehmigungsbeschluss wurde am 10. Mai 2023 vom Gericht für nichtig erklärt.

  • Wettbewerb auf bestimmten Kurzstrecken

    Die Europäische Kommission hat den geplanten Erwerb der gemeinsamen Kontrolle über ITA Airways ("ITA") durch die Deutsche Lufthansa AG ("Lufthansa") und das italienische Wirtschafts- und Finanzministerium ("MEF") nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Die Genehmigung ist an die Auflage gebunden, dass Lufthansa und das MEF die von ihnen angebotenen Abhilfemaßnahmen vollständig umsetzen.

  • Preisabsprachen zwischen Reifenherstellern

    Die EU-Kommission hat Bedenken, dass das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen haben könnte, denen zufolge Kartelle und wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen verboten sind (Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union). Die Nachprüfungen fanden im Rahmen einer Untersuchung statt, für die die Kommission bereits Anfang 2024 Nachprüfungen durchgeführt hatte.

  • Steuerregelungen für Spielbankunternehmen

    Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass die in Deutschland geltenden besonderen Steuerregelungen für Spielbankunternehmen nicht mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen. Deutschland muss diese Beihilfen einschließlich Zinsen zurückfordern und die Steuerregelungen abschaffen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen