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Compliance bei öffentlichen Vergabeverfahren


Neue Leitlinien helfen bei Ausschreibungsverfahren für EU-finanzierte Projekte
Ausschreibungsverfahren für EU-Investitionen ist von entscheidender Bedeutung, um den EU-Haushalt vor Fehlern zu schützen



Die EU-Kommission will nationale, regionale und lokale Verwaltungen bei öffentlichen Vergabeverfahren für EU-finanzierte Projekte besser unterstützen. Dazu hat sie einen Leitfaden herausgegeben. "Die Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Organisation solider Ausschreibungsverfahren für EU-Investitionen ist von entscheidender Bedeutung, um den EU-Haushalt vor Fehlern zu schützen und die größtmögliche Wirkung jedes Euro, den die EU ausgibt, zum unmittelbaren Nutzen der Bürger zu gewährleisten", so EU-Regionalkommissarin Corina Creţu.

Die Leitlinien werden in Kürze in allen Amtssprachen verfügbar sein. Sie decken den gesamten Prozess von A bis Z ab, von der Vorbereitung und Veröffentlichung der Ausschreibungen über die Auswahl und Bewertung der Angebote bis hin zur Vertragsabwicklung.

Der Leitfaden enthält Tipps zur Vermeidung von Fehlern, gute Praktiken und nützliche Links und Vorlagen. Außerdem wird erläutert, wie die Möglichkeiten der überarbeiteten Vergaberichtlinien von 2014 optimal genutzt werden können, d.h. weniger Bürokratie und mehr Online-Verfahren, um Kleinunternehmen die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen zu erleichtern, sowie die Möglichkeit, bei der Vergabeentscheidung neue Kriterien für die Auswahl sozial verantwortlicher Unternehmen und innovativer, umweltfreundlicher Produkte einzuführen.

Die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) leiten über 450 Mrd. EUR in die EU-Realwirtschaft im Förderzeitraum 2014-2020, wovon die Hälfte über das öffentliche Beschaffungswesen investiert wird. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 23.02.18
Newsletterlauf: 09.04.18


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Meldungen: Europäische Kommission

  • Mutmaßliche Beihilfemaßnahmen

    Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob bestimmte Fördermaßnahmen zugunsten des deutschen öffentlichen Nahverkehrsunternehmens WestVerkehr GmbH (im Folgenden "WestVerkehr") mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen.

  • Bilanzposition und Liquidität der Lufthansa

    Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob eine deutsche Rekapitalisierungsmaßnahme von 6 Mrd. EUR für die Deutsche Lufthansa AG (im Folgenden "Lufthansa ") mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht. Die Maßnahme war ursprünglich am 25. Juni 2020 von der Kommission auf der Grundlage des Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit COVID-19 genehmigt worden, doch dieser Genehmigungsbeschluss wurde am 10. Mai 2023 vom Gericht für nichtig erklärt.

  • Wettbewerb auf bestimmten Kurzstrecken

    Die Europäische Kommission hat den geplanten Erwerb der gemeinsamen Kontrolle über ITA Airways ("ITA") durch die Deutsche Lufthansa AG ("Lufthansa") und das italienische Wirtschafts- und Finanzministerium ("MEF") nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Die Genehmigung ist an die Auflage gebunden, dass Lufthansa und das MEF die von ihnen angebotenen Abhilfemaßnahmen vollständig umsetzen.

  • Preisabsprachen zwischen Reifenherstellern

    Die EU-Kommission hat Bedenken, dass das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen haben könnte, denen zufolge Kartelle und wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen verboten sind (Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union). Die Nachprüfungen fanden im Rahmen einer Untersuchung statt, für die die Kommission bereits Anfang 2024 Nachprüfungen durchgeführt hatte.

  • Steuerregelungen für Spielbankunternehmen

    Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass die in Deutschland geltenden besonderen Steuerregelungen für Spielbankunternehmen nicht mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen. Deutschland muss diese Beihilfen einschließlich Zinsen zurückfordern und die Steuerregelungen abschaffen.

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