Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Feinstaubbelastung & Stickoxid-Grenzwerte


Dieselgipfel: Europäische Kommission prüft Software-Nachrüstungen
EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hatte in einem ARD-Radiointerview gesagt, man müsse zur Kenntnis nehmen, dass es ein von Deutschland ausgehendes Problem mit der Dieseltechnologie in Europa gebe



Nach dem Dieselgipfel in Berlin wird die Europäische Kommission analysieren, ob die vorgeschlagenen Software-Updates ausreichen werden, um die Stickoxid-Grenzwerte künftig einzuhalten. "Wir begrüßen die Bemühungen der deutschen Regierung und der Industrie das Vertrauen der Konsumenten wieder herzustellen und die Risiken für die öffentliche Gesundheit zu reduzieren", sagte eine Sprecherin in Brüssel.

"Wir werden die ersten Maßnahmenvorschläge analysieren, sobald wir alle Details erhalten haben. Insbesondere werden wir untersuchen, ob die vorgeschlagenen Software-Updates ausreichen werden, um die NOx-Emissionen unter die bestehenden Grenzen zu drücken. Die Verbraucher sollten von etwaigen zusätzlichen Kosten und anderen möglichen nachteiligen Auswirkungen in Bezug auf Kraftstoffverbrauch und Haltbarkeit des Autos verschont werden."

Die Europäische Kommission begrüßt die Tatsache, dass die deutsche Typgenehmigungsbehörde, das Kraftfahrtbundesamt, die Softwarelösungen überprüfen und validieren wird. Die Kommission erwartet, dass die deutschen Behörden sicherstellen, dass eine Reduzierung der Emissionen gemessen und durch genauere Emissionsprüfungen unter realen Fahrbedingungen bewiesen wird – nicht nur im Labor.

In Bezug auf den Verbraucherschutz sollte Deutschland sicherstellen, dass die Verbraucher von nachteiligen Auswirkungen aller vorgeschlagenen Lösungen verschont bleiben. Dieser Grundsatz sollte in der gesamten EU gelten.

EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hatte in einem ARD-Radiointerview gesagt, man müsse zur Kenntnis nehmen, dass es ein von Deutschland ausgehendes Problem mit der Dieseltechnologie in Europa gebe. "Deutschland hat durch Fehlverhalten einiger an Ansehen verloren", sagte Juncker und fügte hinzu, dass die Kommission bereit sei, auch das Kartellrecht einzusetzen. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 23.08.17
Home & Newsletterlauf: 27.09.17



Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Mutmaßliche Beihilfemaßnahmen

    Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob bestimmte Fördermaßnahmen zugunsten des deutschen öffentlichen Nahverkehrsunternehmens WestVerkehr GmbH (im Folgenden "WestVerkehr") mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen.

  • Bilanzposition und Liquidität der Lufthansa

    Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob eine deutsche Rekapitalisierungsmaßnahme von 6 Mrd. EUR für die Deutsche Lufthansa AG (im Folgenden "Lufthansa ") mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht. Die Maßnahme war ursprünglich am 25. Juni 2020 von der Kommission auf der Grundlage des Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit COVID-19 genehmigt worden, doch dieser Genehmigungsbeschluss wurde am 10. Mai 2023 vom Gericht für nichtig erklärt.

  • Wettbewerb auf bestimmten Kurzstrecken

    Die Europäische Kommission hat den geplanten Erwerb der gemeinsamen Kontrolle über ITA Airways ("ITA") durch die Deutsche Lufthansa AG ("Lufthansa") und das italienische Wirtschafts- und Finanzministerium ("MEF") nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Die Genehmigung ist an die Auflage gebunden, dass Lufthansa und das MEF die von ihnen angebotenen Abhilfemaßnahmen vollständig umsetzen.

  • Preisabsprachen zwischen Reifenherstellern

    Die EU-Kommission hat Bedenken, dass das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen haben könnte, denen zufolge Kartelle und wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen verboten sind (Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union). Die Nachprüfungen fanden im Rahmen einer Untersuchung statt, für die die Kommission bereits Anfang 2024 Nachprüfungen durchgeführt hatte.

  • Steuerregelungen für Spielbankunternehmen

    Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass die in Deutschland geltenden besonderen Steuerregelungen für Spielbankunternehmen nicht mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen. Deutschland muss diese Beihilfen einschließlich Zinsen zurückfordern und die Steuerregelungen abschaffen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen