Feinstaubbelastung & Stickoxid-Grenzwerte
Dieselgipfel: Europäische Kommission prüft Software-Nachrüstungen
EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hatte in einem ARD-Radiointerview gesagt, man müsse zur Kenntnis nehmen, dass es ein von Deutschland ausgehendes Problem mit der Dieseltechnologie in Europa gebe
Nach dem Dieselgipfel in Berlin wird die Europäische Kommission analysieren, ob die vorgeschlagenen Software-Updates ausreichen werden, um die Stickoxid-Grenzwerte künftig einzuhalten. "Wir begrüßen die Bemühungen der deutschen Regierung und der Industrie das Vertrauen der Konsumenten wieder herzustellen und die Risiken für die öffentliche Gesundheit zu reduzieren", sagte eine Sprecherin in Brüssel.
"Wir werden die ersten Maßnahmenvorschläge analysieren, sobald wir alle Details erhalten haben. Insbesondere werden wir untersuchen, ob die vorgeschlagenen Software-Updates ausreichen werden, um die NOx-Emissionen unter die bestehenden Grenzen zu drücken. Die Verbraucher sollten von etwaigen zusätzlichen Kosten und anderen möglichen nachteiligen Auswirkungen in Bezug auf Kraftstoffverbrauch und Haltbarkeit des Autos verschont werden."
Die Europäische Kommission begrüßt die Tatsache, dass die deutsche Typgenehmigungsbehörde, das Kraftfahrtbundesamt, die Softwarelösungen überprüfen und validieren wird. Die Kommission erwartet, dass die deutschen Behörden sicherstellen, dass eine Reduzierung der Emissionen gemessen und durch genauere Emissionsprüfungen unter realen Fahrbedingungen bewiesen wird – nicht nur im Labor.
In Bezug auf den Verbraucherschutz sollte Deutschland sicherstellen, dass die Verbraucher von nachteiligen Auswirkungen aller vorgeschlagenen Lösungen verschont bleiben. Dieser Grundsatz sollte in der gesamten EU gelten.
EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hatte in einem ARD-Radiointerview gesagt, man müsse zur Kenntnis nehmen, dass es ein von Deutschland ausgehendes Problem mit der Dieseltechnologie in Europa gebe. "Deutschland hat durch Fehlverhalten einiger an Ansehen verloren", sagte Juncker und fügte hinzu, dass die Kommission bereit sei, auch das Kartellrecht einzusetzen. (Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 23.08.17
Home & Newsletterlauf: 27.09.17
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Marktbeherrschende Stellung
Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.
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