Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Reduzierung der Zahl notleidender Kredite


Mitgliedstaaten einig beim Abbau der Risiken in der Bankenunion
Als Teil der Umsetzung des Aktionsplans des Rates zur Bekämpfung von NPLs in Europa umzusetzen, werden die neuen Maßnahmen die Entwicklung eines
Sekundärmarktes fördern, auf dem die Banken ihre NPLs an Kreditversicherer und Investoren verkaufen können



Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen den EU-Mitgliedstaaten erzielte Einigung über neue Regeln zum Abbau hoher Bestände an notleidenden Krediten, bei denen Schuldner in Zahlungsverzug geraten sind. Die Regeln sollen eine harmonisierte und weniger restriktive Regelung für Kreditnehmer und -dienstleister einführen und sehen die Entwicklung von Sekundärmärkten für den Verkauf notleidender Kredite unter Beibehaltung eines hohen Maßes an Kreditnehmerschutz vor.

Der für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und die Kapitalmarktunion zuständige Vizepräsident Valdis Dombrovskis erklärte: "Die Einigung ist ein wichtiger Schritt zur Reduzierung der Zahl notleidender Kredite in Europa und zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit des europäischen Bankensektors. Ich rechne damit, dass die Diskussionen im Europäischen Parlament über die von uns vorgeschlagenen Maßnahmen schnell vorankommen. Mit diesen Regeln werden wir die Wirtschafts- und Währungsunion weiter stärken können."

Notleindende Kredite (Non Performing Loans, NPLs) sind Kredite, bei denen der Kreditnehmer - entweder ein Unternehmen oder eine natürliche Person - einen Bankkredit nicht zurückzahlen kann. Als Teil der Umsetzung des Aktionsplans des Rates zur Bekämpfung von NPLs in Europa umzusetzen, werden die neuen Maßnahmen die Entwicklung eines Sekundärmarktes fördern, auf dem die Banken ihre NPLs an Kreditversicherer und Investoren verkaufen können. Dadurch tragen sie zu einem Abbau der hohen Bestände an NPLs in der EU bei, einem verbleibenden Altlastenrisiko aus der Finanzkrise. Dies ist für die Finanzstabilität der EU von wesentlicher Bedeutung und ein entscheidender Faktor für die Vollendung der Bankenunion.

Mit der Richtlinie soll auch sichergestellt werden, dass das gleiche Verbraucherschutzniveau aufrechterhalten wird, wenn ein Darlehen von einer Bank verkauft wird. Die Einigung ist zwar ein wichtiger Schritt nach vorn, aber leider sind die Fortschritte bei den ergänzenden Elementen der Richtlinie, die die Effizienz der Durchsetzungsregelungen erhöhen würden, langsamer geworden. Weitere Arbeiten und Diskussionen über diese Elemente werden erforderlich sein und sollten im nächsten Legislativzyklus vorrangig behandelt werden. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 17.04.19
Newsletterlauf: 31.05.19


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen