Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Kodex für die elektronische Kommunikation


Digitaler Binnenmarkt: EU-Verhandlungsführer erzielen politische Einigung über die Aktualisierung des EU-Telekommunikationsrechts
Die vereinbarten Vorschriften sind von entscheidender Bedeutung dafür, dass Europa seine Konnektivitätsziele erreicht



Das Europäische Parlament und der Rat erreichten in der vergangenen Nacht eine politische Einigung über die Aktualisierung des EU-Telekommunikationsrechts. Der neue europäische Kodex für die elektronische Kommunikation, der von der Kommission vorgeschlagen wurde, soll EU-weit Investitionen in Netze mit sehr hoher Kapazität fördern, auch in abgelegenen und ländlichen Gebieten. Das Europäische Parlament und der Rat erreichten in der vergangenen Nacht eine politische Einigung über die Aktualisierung des EU-Telekommunikationsrechts. Der neue europäische Kodex für die elektronische Kommunikation, der von der Kommission vorgeschlagen wurde, soll EU-weit Investitionen in Netze mit sehr hoher Kapazität fördern, auch in abgelegenen und ländlichen Gebieten.

Der für den digitalen Binnenmarkt zuständige Vizepräsident Andrus Ansip erklärte hierzu: "Diese Einigung ist ein entscheidender Schritt, um den wachsenden Konnektivitätsbedarf der Europäer zu decken und die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu steigern. Wir ebnen damit den Weg für die europaweite Einführung von 5G-Systemen."

Mariya Gabriel, EU-Kommissarin für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft, sagte: "Die neuen Telekommunikationsvorschriften sind ein wichtiger Baustein für die digitale Zukunft Europas. Nach mehreren Monaten schwieriger Verhandlungen haben wir uns auf mutige und ausgewogene Regeln geeinigt, um einen schnelleren Zugang zu Funkfrequenzen, bessere Dienstleistungen und mehr Schutz für die Verbraucher, aber auch höhere Investitionen in Hochgeschwindigkeitsnetze zu ermöglichen."

Die vereinbarten Vorschriften sind von entscheidender Bedeutung dafür, dass Europa seine Konnektivitätsziele erreicht und dass allen Bürgern der EU der bestmögliche Internetanschluss zur Verfügung steht, damit sie in vollem Umfang an der digitalen Wirtschaft teilhaben können.

Der neue europäische Kodex für die elektronische Kommunikation wird
>> den Aufbau von 5G-Netzen vorantreiben, denn er wird dafür sorgen, dass in der EU bis Ende 2020 5G-Frequenzen zur Verfügung stehen und dass die Netzbetreiber für mindestens 20 Jahre Planungssicherheit in Bezug auf Frequenzlizenzen bekommen, was eine bessere Koordinierung der geplanten Frequenzzuteilungen voraussetzt.

>> den Aufbau neuer Festnetze mit sehr hoher Kapazität fördern, denn er enthält Vorschriften, die gemeinsame Investitionen besser planbar machen und die Risikoteilung beim Aufbau von Netzen mit sehr hoher Kapazität erleichtern; er wird einen tragfähigen Wettbewerb zum Vorteil der Verbraucher fördern und insbesondere bei echten Engpässen helfen, z. B. bei den Anschlüssen, Leitungen und Verkabelungen innerhalb von Gebäuden; und er wird besondere Regelungen für ausschließlich auf der Vorleistungsebene tätige Betreiber enthalten. Darüber hinaus werden die neuen Regeln für eine engere Zusammenarbeit zwischen der Kommission und dem Gremium europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) bei der Beaufsichtigung von Maßnahmen im Zusammenhang mit den neuen wichtigen Bestimmungen über Koinvestitionen und eine symmetrische Regulierung im Bereich des Netzzugangs sorgen.

>> dem Schutz und dem Vorteil der Verbraucher dienen‚ egal, ob die Endnutzer über herkömmliche Dienste (Anrufe, SMS) oder internetgestützte Dienste (Skype, WhatsApp usw.) kommunizieren, indem er sicherstellt, dass

>> allen Bürgern erschwingliche Kommunikationsdienste zur Verfügung stehen, wozu auch ein allgemein zugänglicher Internetzugang gehört, damit z. B. elektronische Behördendienste, Online-Banking oder Videoanrufe genutzt werden können;

>> Auslandsgespräche innerhalb der EU nicht mehr als 19 Cent pro Minute kosten, ohne dass durch die neuen Vorschriften der Wettbewerb verzerrt wird oder Innovationen und Investition beeinträchtigt werden;

>> Endnutzern mit Behinderungen ein gleichwertiger Zugang zu den Kommunikationsmitteln ermöglicht wird;

>> die Tariftransparenz verbessert und der Vergleich der Vertragsangebote erleichtert wird;

>> die Sicherheit in Bezug auf Hacking-Angriffe, Schadprogramme usw. erhöht wird;

>> Verbraucher bei gebündelten Dienstleistungspaketen besser geschützt werden;

>> es einfacher wird, den Diensteanbieter zu wechseln und die Telefonnummer mitzunehmen, was auch Ausgleichszahlungen umfasst, falls das Verfahren schief geht oder zu lange dauert;

>> die Bürger in Notsituationen besser geschützt werden, indem z. B. in Notfällen genauere Angaben zum Anruferstandort abgefragt werden können, Notrufe auch Textnachrichten und Videoanrufe umfassen können und ein System zur Übertragung öffentlicher Warnhinweise auf Mobiltelefone eingeführt wird.

Hintergrund
Bei der Arbeit, zu Hause oder unterwegs – die europäischen Bürger erwarten eine schnelle und zuverlässige Internetanbindung. Für Bereiche wie Bildung, Gesundheit, Fertigung oder Verkehr wird die Förderung von Investitionen in Netze mit sehr hoher Kapazität immer wichtiger. Um diese Herausforderungen zu meistern und die digitale Zukunft Europas vorzubereiten, schlug die Kommission im September 2016 vor, einen europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation zu schaffen, und legte außerdem einen Vorschlag für eine Verordnung über das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation vor. Der Kodex wird das derzeitige EU-Telekommunikationsrecht, das zuletzt 2009 aktualisiert wurde, modernisieren, den Wettbewerb anregen sowie den Binnenmarkt fördern und die Verbraucherrechte stärken.

Im März 2018 einigten sich das Parlament und der Rat auf das weitere Vorgehen bei der Frequenzverwaltung, um die Einführung von 5G-Netzen in der EU zu ermöglichen. Sobald das Europäische Parlament und der Rat den Kodex für die elektronische Kommunikation endgültig verabschiedet haben, werden die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit haben, um seine Bestimmungen in nationales Recht umzusetzen.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 14.06.18
Newsletterlauf: 10.07.18


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Kernelemente der Maßnahme gegen Meta

    Das Netzwerk für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) hat ein Schreiben an Meta übermittelt, nachdem Bedenken aufgetreten waren, dass Meta mit ihrem "Pay or consent"-Modell gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen könnte. Die Kommission koordinierte diese Maßnahme unter der Leitung der französischen Generaldirektion für Wettbewerb, Verbraucherschutz und Betrugsbekämpfung.

  • Marktrisiko-Vorschriften von Basel III

    Die Europäische Kommission hat heute einen delegierten Rechtsakt beschlossen, der den Geltungsbeginn von Teilen der Basel-III-Standards in der EU um ein Jahr verschiebt. Gelten soll der Aufschub für den "Fundamental Review of the Trading Book", kurz: "FRTB", der die Handelstätigkeit der Banken betrifft und nun erst ab dem 1. Januar 2026 greifen soll. Das FRTB-Regelwerk trägt ausgefeilteren Methoden zur Messung von Risiken Rechnung, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.

  • CO2-Bepreisung auf weitere Wirtschaftssektoren

    Die Kommission erlässt eine Reihe von Beschlüssen zu Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten, die nicht mitgeteilt haben, welche Maßnahmen sie zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht ergriffen haben. Dabei sendet die Kommission zunächst Aufforderungsschreiben an alle Mitgliedstaaten, die keine nationalen Maßnahmen zur Umsetzung von Richtlinien gemeldet haben, deren Umsetzungsfrist vor Kurzem abgelaufen ist. So haben 26 Mitgliedstaaten noch keine vollständige Umsetzung von zwei EU-Richtlinien in den Bereichen Klimaschutz und Verteidigung gemeldet.

  • Grundlage für ein solches Regelwerk

    Die Europäische Kommission begrüßt, dass der Text eines im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) ausgehandelten Übereinkommens über den elektronischen Handel nach fünf Jahren intensiver Verhandlungen, an denen mehr als 90 WTO-Mitglieder beteiligt waren, veröffentlicht wurde. Die EU brachte sich in die Verhandlungen über dieses erste weltweite Regelwerk für den digitalen Handel engagiert ein. Sobald das Übereinkommen in den WTO-Rechtsrahmen integriert ist, wird es für zahlreiche WTO-Mitglieder die Grundlage für ein solches Regelwerk bilden. Es wird sowohl Verbrauchern als auch Unternehmen zugute kommen und in den beteiligten WTO-Mitgliedstaaten den digitalen Wandel fördern, indem es >> grenzüberschreitende elektronische Transaktionen vereinfacht, >> Hemmnisse für den digitalen Handel abbaut und >> Innovationen im elektronischen Handel fördert.

  • Einleitung des eingehenden Prüfverfahrens

    Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob eine deutsche Umstrukturierungsmaßnahme im Umfang von 321,2 Mio. EUR für Condor mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht. Die Maßnahme war ursprünglich im Juli 2021 von der Kommission auf der Grundlage der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung genehmigt worden, doch dann wurde der Genehmigungsbeschluss der Kommission durch das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 8. Mai 2024 für nichtig erklärt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen