Regeln verfolgen klar risikobasierten Ansatz
Gegen Betrug mit Lebensmitteln: EU verschärft Kontrollen
EU-Rechtsvorschriften zur Regelung der Lebensmittelkette auf fünf Rechtsakte verschlankt
Vytenis Andriukaitis, EU-Kommissar für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, hat das Votum des Europäischen Parlaments am gestrigen Mittwoch für strengere Kontrollen in der Lebensmittelkette begrüßt. Nach Betrugsfällen wie dem Pferdefleischskandal vor einigen Jahren hatte die Kommission unter anderem vorgeschlagen, dass Kontrolleure der EU-Mitgliedstaaten gezieltere und unangekündigte amtliche Kontrollen bei Herstellern durchführen sollten. Strafen hängen künftig vom Umsatz der betroffenen Unternehmen ab. "Die EU-Bürger werden von sicheren Produkten und einem effektiveren und transparenteren Kontrollsystem entlang der Lebensmittelkette profitieren", erklärte Andriukaitis.
Die neuen Regeln seien zudem einfacher als die derzeit geltenden und verfolgten einen klar risikobasierten Ansatz, so Andriukaitis weiter. "Zudem werden die nationalen Kontrollstellen mit den Kompetenzen und Instrumenten ausgestattet, die sie brauchen, um ihre Aufgaben noch effizienter zu erfüllen."
Die angenommene Verordnung ist Teil eines Gesetzespakets, das die Kommission im Mai 2013 vorgeschlagen hatte. Damit werden die EU-Rechtsvorschriften zur Regelung der Lebensmittelkette von rund 70 verschiedenen Rechtsakten auf fünf verschlankt. Auch der bürokratische Aufwand, der den Landwirten, Züchtern und Lebensmittelunternehmern (Erzeuger, Verarbeiter und Händler) durch die Abläufe und Verfahren entsteht, wird verringert.
Die Verordnung tritt zwanzig Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft; ihre einzelnen Vorgaben beginnen in den kommenden Jahren schrittweise zu greifen. Nachdem sowohl Parlament als auch die EU-Staaten der Verordnung zugestimmt haben, wird die Kommission nun die spezifischen Vorgaben ausarbeiten, die sich aus der Verordnung ergeben. (Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 26.04.17
Home & Newsletterlauf: 23.05.17
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Überarbeitung einschlägiger Vorschriften
Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.
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Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur
Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.
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Einhaltung von Verpflichtungszusagen
Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.
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Marktbeherrschende Stellung
Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.
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Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo
Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.