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Profite aus Straftaten aufspüren


Bestandsaufnahme: EU-Maßnahmen zur Umsetzung ihrer Strategie zur inneren Sicherheit
EU-Antikorruptionsbericht mit Empfehlungen für die Mitgliedstaaten

(02.05.13) - Nach wie vor stellen die organisierte Kriminalität, aber auch die Cyberkriminalität, der Menschenhandel und die zunehmende Gewalt von Extremisten erhebliche Bedrohungen für die innere Sicherheit der EU dar, ebenso wie Geldwäsche und Korruption. Zu diesem Ergebnis kommt die Kommission in dem veröffentlichten Jahresbericht über die Durchführung der EU-Strategie der inneren Sicherheit. Dort werden, gegliedert nach den Zielen der von 2011 bis 2014 angelegten Strategie, jene Bereiche aufgeführt, denen die Mitgliedstaaten und die EU-Behörden besondere Aufmerksamkeit widmen sollten.

"Eine der größten Bedrohungen für unsere innere Sicherheit ist die organisierte Kriminalität mit ihren schädlichen Auswirkungen auf die Wirtschaft, aber auch auf die Bürger Europas. Daher bleibt es ein zentrales Ziel der EU-Strategie, Profite aus Straftaten aufzuspüren und einzuziehen", so Cecilia Malmström, das für Inneres zuständige Kommissionsmitglied.

Im Jahresbericht, dem zweiten seiner Art, werden die Fortschritte in folgenden Bereichen beschrieben:

Bekämpfung der organisierten Kriminalität: Hier schlug die Kommission unter anderem eine neue Regelung für eine wirksamere und umfassendere Einziehung von Geldern und anderen Vermögenswerten, die aus Straftaten stammen, vor.

Terrorismus und Radikalisierung: Im Rahmen ihrer Vorbeugemaßnahmen gegen Terrorismus hat die EU gemeinsame Vorschriften für das Inverkehrbringen und die Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe erlassen. Auf diese Weise wird verhindert, dass Terroristen oder Kriminelle unterschiedlich strenge Kontrollen von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat oder rechtliche Schlupflöcher ausnutzen.

Cyberkriminalität: Mit der Schaffung des bei Europol angesiedelten Europäischen Zentrums zur Bekämpfung der Cyberkriminalität (EC3) Anfang 2013 hat die EU einen wichtigen Schritt gegen diese Form der Kriminalität unternommen. Eine weitere strategische Initiative bildet das Globale Bündnis gegen sexuellen Missbrauch von Kindern, zu dem sich im Juni 2012 48 Länder zusammengeschlossen haben.

Grenzverwaltung: Im Dezember 2011 legte die Kommission einen Legislativvorschlag für ein Europäisches Grenzüberwachungssystem (Eurosur) vor. Ferner legte die Kommission Anfang 2013 zwei Legislativvorschläge über ein Einreise-/Ausreisesystem der EU und über ein EU-Registrierungsprogramm für Reisende (RTP) vor.

Krisen- und Katastrophenbewältigung: Im Dezember 2012 hat die Kommission einen Vorschlag für Vorkehrungen für die Anwendung der Solidaritätsklausel (Artikel 222 AEUV) angenommen. Sie soll in Fällen außergewöhnlicher Bedrohungen oder Schäden zum Einsatz kommen, die die betroffenen Mitgliedstaaten nicht alleine bewältigen können.

Für dieses Jahr plant die Kommission eine Reihe konkreter Maßnahmen zur Umsetzung ihrer Strategie zur inneren Sicherheit. So wird sie

>> den ersten EU-Antikorruptionsbericht mit Empfehlungen für die Mitgliedstaaten veröffentlichen;
>> einen Vorschlag für eine Richtlinie über strafrechtliche Sanktionen für Geldwäsche vorlegen;
>> die Cybersicherheitsstrategie der EU umsetzen;
>> das Globale Bündnis gegen sexuellen Missbrauch von Kindern im Internet unterstützen, weiterentwickeln und erweitern;
>> sicherstellen, dass das Schengener Informationssystem II (SIS II) voll funktionsfähig wird;
>> den Ansatz der EU zur Bekämpfung von gewaltbereitem Extremismus durch die Entwicklung eines europäischen Instrumentariums auf der Grundlage von bewährten Praktiken in den Mitgliedstaaten aktualisieren;
>> eine politische Initiative zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Schusswaffen in die Wege leiten. Um in Erfahrung zu bringen, welche Erwartungen die Öffentlichkeit bei der Abwehr der von Schusswaffen ausgehenden Gefahren an die EU hegt, wurde inzwischen eine öffentliche Online-Konsultation gestartet.

Hintergrund
Im November 2010 stellte die Kommission die "EU-Strategie der inneren Sicherheit: Fünf Handlungsschwerpunkte für mehr Sicherheit in Europa" vor.

In ihr ist ein gemeinsames Programm für die Mitgliedstaaten, das Europäische Parlament und die EU-Agenturen vorgesehen, um den dringlichsten Herausforderungen für die Sicherheit der Europäischen Union zu begegnen: schwere und organisierte Kriminalität, Terrorismus, Cyberkriminalität, Grenzsicherung sowie Bewältigung von Naturkatastrophen und von vom Menschen verursachten Katastrophen.

2011 nahm die Kommission ihren ersten Jahresbericht über die Durchführung der EU-Strategie der inneren Sicherheit an. Der nächste und zugleich letzte Bericht soll Mitte 2014 folgen.

Die politischen Initiativen und Maßnahmen im Rahmen der Strategie gehen mit einem beträchtlichen finanziellen Aufwand einher. Seit 2007 hat die Kommission das Programm für Sicherheitsforschung im Rahmen des 7. Forschungs-Rahmenprogramms mit Mitteln von bis zu 1,4 Mrd. EUR ausgestattet. Dabei wurden mehr als 250 Projekte finanziert, unter anderem zum Schutz der Bürger vor chemischen, biologischen, radiologischen, nuklearen und explosiven Gefahrstoffen (CBRN-E) oder vor von Menschen verursachten oder Naturkatastrophen, zum Schutz kritischer Infrastruktur, zum Aufbau von Krisenbewältigungsfähigkeiten, für eine intelligente Überwachung der See- und Landgrenzen usw. (Europäische Kommission: ra)


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  • Schutz vor möglichen Risiken in Spielzeug

    Die Europäische Kommission begrüßt die vorläufige politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die neuen Vorschriften für die Sicherheit von Spielzeug im Anschluss an den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug vom 28. Juli 2023. Die neue Verordnung wird die Verwendung schädlicher Chemikalien wie PFAS, endokrine Disruptoren und Bisphenole in Spielzeug verbieten. Alle Spielzeuge werden über einen digitalen Produktpass verfügen, um zu verhindern, dass unsicheres Spielzeug, das online und offline verkauft wird, in die EU gelangt.

  • Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz)

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 25 Mitgliedstaaten sowie Island und Norwegen haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Online-Händlern, die Gebrauchtwaren wie Kleidung, elektronische Geräte oder Spielzeug verkaufen, veröffentlicht. "Sweeps" werden von der Europäischen Kommission koordiniert und von den nationalen Durchsetzungsbehörden zeitgleich durchgeführt. Mit dem aktuellen Sweep sollte überprüft werden, ob die Praktiken dieser Händler mit dem EU-Verbraucherrecht im Einklang stehen. Die Verbraucherschutzbehörden überprüften 356 Online-Händler und stellten fest, dass 185 (52 Prozent) von ihnen möglicherweise gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen.

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