Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung


Binnenmarkt: Kommission drängt Deutschland zur Durchsetzung der Anti-Geldwäsche-Vorschriften
Mit den Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche sollen die Integrität, der Ruf und die Stabilität des Finanzsystems geschützt werden, die für einen ordnungsgemäß funktionierenden Binnenmarkt unabdingbar sind


(03.02.11) - Die Europäische Kommission hat Deutschland heute aufgefordert, den EU-Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in vollem Umfang nachzukommen. Die Kommission ist darüber besorgt, dass zwei Bundesländer bislang nicht für alle Einrichtungen, die den einschlägigen Bestimmungen unterliegen, zuständige Aufsichtsbehörden benannt haben und Deutschland folglich dem Missbrauch des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusbekämpfung nicht vorbeugt. Die Aufforderung der Kommission an Deutschland erfolgt in Form einer mit Gründen versehenen Stellungnahme.

Übermittelt Deutschland binnen zwei Monaten keine zufriedenstellende Antwort, kann die Kommission den Europäischen Gerichtshof anrufen.

Welches Ziel wird mit den betreffenden EU-Vorschriften verfolgt?
Mit den Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche (Richtlinie 2005/60/EG) sollen die Integrität, der Ruf und die Stabilität des Finanzsystems geschützt werden, die für einen ordnungsgemäß funktionierenden Binnenmarkt unabdingbar sind. Jeder EU-Mitgliedstaat war verpflichtet, diese Richtlinie bis zum 15. Dezember 2007 umzusetzen.

Durch diese Rechtsvorschriften werden dem Finanzsektor und anderen benannten Stellen und Berufsgruppen, einschließlich Rechtsanwälten, Immobilienmaklern und Kasinos, eine Reihe von Verpflichtungen auferlegt. Dazu können u. a. Maßnahmen zur Identifizierung ihrer Kunden sowie die Meldung verdächtiger Finanzoperationen zählen. Um die Einhaltung dieser Verpflichtungen sicherzustellen, müssen die Mitgliedstaaten zuständige Behörden benennen, die überwachen, wie diese Einrichtungen ihre Aufgaben erfüllen.

Inwiefern verstößt Deutschland gegen diese Vorschriften?
Nach dem deutschen Gesetz zur Bekämpfung der Geldwäsche sind in Deutschland die Bundesländer für die Benennung der Aufsichtsbehörden für bestimmte benannte Einrichtungen zuständig. Doch sind nicht alle Bundesländer dieser Pflicht nachgekommen. Es bestehen Mängel in Bezug auf Immobilienmakler, Versicherungsvermittler und Anbieter von Waren, wenn diese Zahlungen von über 15 000 EUR in bar abwickeln. Diese Mängel wurden in Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt festgestellt.

Welche Nachteile bringt dies für EU-Bürger und Unternehmen mit sich?
Die Geldwäsche stellt international ein ernsthaftes Problem dar. Alle Verursacher, egal ob korrupte Diktatoren, Drogenhändler, Menschenhändler, Betrüger oder Erpresser, haben eines gemeinsam: Sie müssen den Geldfluss und die Geldeinlagen verschleiern, damit sie rechtmäßig erscheinen. Große Mengen illegaler Geldströme bedrohen sowohl den Ruf als auch die Stabilität des Finanzsystems und gefährden somit das ordnungsgemäße Funktionieren des Binnenmarkts.

Wenn die Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung nicht angemessen umgesetzt werden, können Kriminelle und terroristische Organisationen Lücken im System leichter erkennen und ausnutzen. Die Überwachung benannter Einrichtungen ist aus diesem Grund ein wichtiger Bestandteil eines soliden und umfassenden Systems zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Angleichung der Schweiz an das EU-Recht

    Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.

  • Achtes illustratives Nuklearprogramm

    Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.

  • Änderungen bei den DAWI-Vorschriften

    Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.

  • Glaubwürdige Wettbewerber

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.

  • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen