Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Die Widerstandsfähigkeit der Demokratie


Europäische Kommission begrüßt Einigung auf verschärfte Vorschriften zu Parteienfinanzierung
Verstöße gegen Datenschutzvorschriften, die darauf abzielen, das Ergebnis der Europawahlen zu beeinflussen, können künftig mit Sanktionen belegt werden



Verstöße gegen Vorschriften über die Finanzierung europäischer politischer Parteien sollen künftig strenger geahndet werden können. Auf einen entsprechenden Vorschlag der Europäischen Kommission haben sich Europäisches Parlament und Mitgliedstaaten geeinigt. Verstöße gegen Datenschutzvorschriften, die darauf abzielen, das Ergebnis der Europawahlen zu beeinflussen, können künftig mit Sanktionen belegt werden. Diese Sanktionen würden sich auf 5 Prozent des Jahresbudgets der betreffenden europäischen politischen Partei oder Stiftung belaufen. Der Erste Kommissionspräsident Frans Timmermans begrüßte die Entscheidung, da sie die Widerstandsfähigkeit der Demokratie in der EU stärke.

Die Sanktionen gegen die Vorschriften zur Parteienfinanzierung werden von der Behörde für europäische politische Parteien und europäische politische Stiftungen verhängt. Darüber hinaus würde jede eines Verstoßes für schuldig befundene Partei oder Stiftung ihr Recht verlieren, für das Jahr, in dem die Sanktion verhängt wurde, Mittel aus dem Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union zu beantragen.

Die Europawahlen im Mai 2019 werden in einem völlig anderen politischen und rechtlichen Umfeld stattfinden als die von 2014. Alle an den Wahlen beteiligten Akteure, insbesondere die Behörden der Mitgliedstaaten und die politischen Parteien, müssen eine besondere Verantwortung für den Schutz des demokratischen Prozesses vor ausländischer Einflussnahme und illegaler Manipulation übernehmen. Die Kommission hat im September 2018 eine Reihe von Maßnahmen präsentiert, um potenzielle Gefahren für die Wahlen anzugehen und damit die Widerstandsfähigkeit der demokratischen Systeme der Union zu stärken.

Die Einigung muss noch formal angekommen werden. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 21.01.19
Newsletterlauf: 25.02.19


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Mutmaßliche Beihilfemaßnahmen

    Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob bestimmte Fördermaßnahmen zugunsten des deutschen öffentlichen Nahverkehrsunternehmens WestVerkehr GmbH (im Folgenden "WestVerkehr") mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen.

  • Bilanzposition und Liquidität der Lufthansa

    Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob eine deutsche Rekapitalisierungsmaßnahme von 6 Mrd. EUR für die Deutsche Lufthansa AG (im Folgenden "Lufthansa ") mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht. Die Maßnahme war ursprünglich am 25. Juni 2020 von der Kommission auf der Grundlage des Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit COVID-19 genehmigt worden, doch dieser Genehmigungsbeschluss wurde am 10. Mai 2023 vom Gericht für nichtig erklärt.

  • Wettbewerb auf bestimmten Kurzstrecken

    Die Europäische Kommission hat den geplanten Erwerb der gemeinsamen Kontrolle über ITA Airways ("ITA") durch die Deutsche Lufthansa AG ("Lufthansa") und das italienische Wirtschafts- und Finanzministerium ("MEF") nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Die Genehmigung ist an die Auflage gebunden, dass Lufthansa und das MEF die von ihnen angebotenen Abhilfemaßnahmen vollständig umsetzen.

  • Preisabsprachen zwischen Reifenherstellern

    Die EU-Kommission hat Bedenken, dass das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen haben könnte, denen zufolge Kartelle und wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen verboten sind (Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union). Die Nachprüfungen fanden im Rahmen einer Untersuchung statt, für die die Kommission bereits Anfang 2024 Nachprüfungen durchgeführt hatte.

  • Steuerregelungen für Spielbankunternehmen

    Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass die in Deutschland geltenden besonderen Steuerregelungen für Spielbankunternehmen nicht mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen. Deutschland muss diese Beihilfen einschließlich Zinsen zurückfordern und die Steuerregelungen abschaffen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen