Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken


Fusionskontrolle: Europäische Kommission genehmigt die geplante Übernahme des britischen Hotelbetreibers Kew Green durch Bank of Scotland und Barclays Bank
Durch die Transaktion entsteht eine horizontale Überschneidung auf dem Markt für Hotelunterkünfte im Vereinigten Königreich


(07.03.11) - Die Europäische Kommission hat den Erwerb der gemeinsamen Kontrolle an Kew Green Hotels Limited (Kew Green) durch die Bank of Scotland plc, die wiederum von Lloyds Banking Group plc (LBG) kontrolliert wird, und durch die Barclays Bank plc (Barclays) auf der Grundlage der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Bei allen diesen Unternehmen handelt es sich um britische Unternehmen. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Schluss, dass das Rechtsgeschäft den Wettbewerb weder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) insgesamt noch in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern wird.

Barclays und LBG sind Finanzdienstleister. LBG ist zudem an verschiedenen Unternehmen der Hotelbranche beteiligt. Kew Green betreibt als Franchisenehmer 21 Hotelbetriebe im Vereinigten Königreich.

Durch die Transaktion entsteht eine horizontale Überschneidung auf dem Markt für Hotelunterkünfte im Vereinigten Königreich. Bei der Prüfung der geplanten Übernahme stellte die Kommmission jedoch fest, dass die horizontalen Überschneidungen der Geschäftstätigkeiten der beteiligten Unternehmen begrenzt sind und dass es viele Wettbewerber auf dem betreffenden Markt gibt.

Die Kommission gelangte daher zu dem Schluss, dass die geplante Übernahme keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken gibt.

Fusionskontrollvorschriften und -verfahren
Die Kommission wurde 1989 damit betraut, Fusionen und Übernahmen zwischen Unternehmen zu prüfen, sofern deren Umsatz bestimmte Schwellen übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung). Die überwiegende Mehrzahl der Zusammenschlüsse wird von ihr ohne Auflagen genehmigt. Lediglich in Fällen, in denen das Vorhaben zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Wettbewerbs führen oder sich nachteilig auf die Verbraucher auswirken würde, verlangt sie Abhilfemaßnahmen oder untersagt Übernahmen. Die EU-Fusionskontrollvorschriften bieten daher wettbewerbsfähigen Unternehmen die Möglichkeit, sich auf dem europäischen Markt bzw. dem Weltmarkt zu positionieren.

Nach erfolgter Anmeldung muss die Kommission innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie den Zusammenschluss genehmigt (Phase I) oder ein eingehendes Prüfverfahren (Phase II) einleitet.

Das Vorhaben wurde am 24. Januar 2011 bei der Kommission angemeldet.

Weitere Informationen hierzu unter:
http://europa.eu.int/comm/competition/mergers/cases/index/m83.html#m_6058
(Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Angleichung der Schweiz an das EU-Recht

    Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.

  • Achtes illustratives Nuklearprogramm

    Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.

  • Änderungen bei den DAWI-Vorschriften

    Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.

  • Glaubwürdige Wettbewerber

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.

  • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen