Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Modernisierungsmaßnahmen werden finanziert


Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt Ausgleich für griechische Post (ELTA) für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen
ELTA erhält für die Erfüllung ihrer Gemeinwohlverpflichtungen keine Überkompensation erhält


(08.02.12) - Die Europäische Kommission hat eine Zuwendung Griechenlands in Höhe von 52 Mio. EUR für die griechische Post (ELTA) zur Modernisierung ihrer Infrastruktur und qualitativen Verbesserung der öffentlichen Dienstleistungen nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Die Kommission war zu dem Ergebnis gelangt, dass die Vereinbarkeit mit den EU-Beihilfevorschriften gegeben ist, weil ELTA für die Erfüllung ihrer Gemeinwohlverpflichtungen keine Überkompensation erhält.

Mit der staatlichen Zuwendung werden Modernisierungsmaßnahmen finanziert, um
>> das Dienstleistungsangebot für die Bürger in ganz Griechenland und vor allem in den Randgebieten des Landes breiter zu fächern,
>> die Verfügbarkeit bereits angebotener Dienstleistungen zu erhöhen sowie die Erbringung neuer Dienstleistungen für eine weit größere Zahl von Nutzern zu unterstützen und
>> die Kosten der öffentlichen Dienstleistungen zu senken.

Die Kommission prüfte die Maßnahme auf der Grundlage des 2005 angenommenen Gemeinschaftsrahmens für staatliche Beihilfen, die als Ausgleich für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen gewährt werden. Danach können die Erbringer öffentlicher Dienstleistungen für die Nettokosten, die ihnen aus der Erfüllung ihrer Gemeinwohlverpflichtungen entstehen, einen Ausgleich erhalten, der jedoch nicht zu Überkompensation führen darf.

Die Kommission stellte fest, dass die Zuwendung ELTA im Einklang mit dem Gemeinschaftsrahmen die Möglichkeit bietet, einen Teil der Kosten für die Modernisierung seiner Infrastruktur zu decken und während der wirtschaftlichen Nutzungsdauer der geförderten Investitionen (2012-2021) einen angemessenen Gewinn zu erzielen. Daher ist die Maßnahme nach Auffassung der Kommission mit dem für die Anwendung der Wettbewerbsregeln auf Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse maßgeblichen Artikel 106 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) vereinbar.

Hintergrund
Die griechische Post (ELTA) ist der staatliche griechische Postbetreiber, der mit dem Universalpostdienst und weiteren Diensten von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betraut wurde (so z. B. mit grundlegenden Bankdienstleistungen (Quittungen, Auszahlung von Sozialleistungen und Renten, Bezahlung von Rechnungen, Barzahlungen) oder der Ausstellung von Lizenzen, Bescheinigungen und Zertifikaten, die der Staat an die Bürger schickt).

Die Maßnahme wurde am 9. Dezember 2011 bei der Kommission angemeldet. Das Modernisierungsbudget, das von der Kommission bereits 2003 genehmigt und ELTA auf der Grundlage des 2. und 3. gemeinschaftlichen Förderkonzepts im Rahmen des Programms "Informationsgesellschaft" gewährt worden war, wird dadurch um zwei Jahre verlängert und um 52 Mio. EUR aufgestockt.

Die 2003 gewährten Zuschüsse ermöglichten es ELTA, seine grundlegende Infrastruktur zu verbessern, die Produktqualität insgesamt zu erhöhen und auf neue Technologien gestützte Dienste zu entwickeln, um die Qualitätsanforderungen der Richtlinie 2002/39/EG zur Änderung der Richtlinie 97/67/EG im Hinblick auf die weitere Liberalisierung des Marktes für Postdienste in der Gemeinschaft zu erfüllen.

Dennoch ist die Qualität der Postdienstleistungen in Griechenland im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten nach wie vor gering, was teils auf die geographischen Rahmenbedingungen in Griechenland und teils auf die im Vergleich zu den meisten europäischen Postbetreibern geringere Modernisierung der Dienste zurückzuführen ist.

Die neuen durch die Zuwendung geförderten Investitionen werden ELTA in die Lage versetzen, sich an den wachsenden Bedarf auch an spezielleren Dienstleistungen von (privaten wie geschäftlichen) Postdienstnutzern sowie an die veränderten Bedingungen infolge der sukzessiven Umstellung auf elektronische Dienste anzupassen und hochwertige Universaldienste zu erbringen.

Die Kommission hat drei weitere Beihilfebeschlüsse im Postsektor erlassen, die Deutschland, Belgien bzw. Frankreich betreffen. (Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Was sind die Kernelemente der überarbeiteten EPBD?

    Mit der überarbeiteten Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) wird Europa auf den richtigen Weg gebracht, bis 2050 einen vollständig dekarbonisierten Gebäudebestand zu erreichen, indem Renovierungen in jedem Mitgliedstaat vorangetrieben werden, insbesondere bei Gebäuden mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz. Der (2018 vereinbarte) bestehende Rechtsrahmen wird aktualisiert, um ehrgeizigeren Klimaschutzzielen in Verbindung mit sozialen Maßnahmen Rechnung zu tragen, und gibt den Mitgliedstaaten die nötige Flexibilität, um den Unterschieden im Gebäudebestand in Europa Rechnung zu tragen.

  • Ein verstärkter industrieller Ansatz

    Die EU-Kommission hat eine Mitteilung angenommen, in der sie zu einer Reihe von Energiewende-Dialogen über die Umwandlung Europas in eine saubere, ressourceneffiziente, gerechte und wettbewerbsfähige Wirtschaft Bilanz zieht. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte in ihrer Rede zur Lage der Union 2023 die Aufnahme von Energiewende-Dialogen angekündigt. In diesem Rahmen soll zusammen mit der europäischen Industrie und den Sozialpartnern erörtert werden, wie die Umsetzung des europäischen Grünen Deals gestärkt und gefördert werden kann, was wiederum zu einem verstärkten industriellen Ansatz beiträgt.

  • Grünen Wandel beschleunigen

    Die Europäische Kommission hat eine mit 2,2 Mrd. EUR ausgestattete deutsche Beihilferegelung genehmigt, mit der Investitionen in die Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse gefördert werden sollen, um den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft im Einklang mit dem Industrieplan zum Grünen Deal zu unterstützen. Die Regelung wurde auf der Grundlage des von der Kommission am 9. März 2023 angenommenen und am 20. November 2023 geänderten Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels genehmigt, um Maßnahmen in Bereichen zu fördern, die für die Beschleunigung des grünen Wandels und die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen von entscheidender Bedeutung sind.

  • Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs

    Die Europäische Kommission hat eine mit 350 Mio. EUR ausgestattete deutsche Regelung zur Förderung der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff über das Instrument "Auctions-as-a-Service" (" Auktionen als Dienstleistung") der Europäischen Wasserstoffbank nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Erfüllung von Umweltschutzauflagen

    Um ihrer Verpflichtung nachzukommen, den Verwaltungsaufwand für Landwirtinnen und Landwirte in der EU zu verringern, hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, einige Bestimmungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu überarbeiten, um Vereinfachungen zu bewirken und gleichzeitig eine starke, nachhaltige und wettbewerbsfähige Politik für Landwirtschaft und Lebensmittel in der EU aufrechtzuerhalten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen