Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Kampf gegen den Mehrwertsteuerbetrug


Mehrwertsteuer: Europäische Kommission schlägt neues Instrument zur schnellen Reaktion auf Betrug vor
Bei Mehrwertsteuerbetrug gilt der Grundsatz "Zeit ist Geld" - Mehrwertsteuerbetrug kostet die EU und die nationalen Haushalte alljährlich mehrere Milliarden Euro


(08.08.12) - Die Kommission hat einen Vorschlag für einen Schnellreaktionsmechanismus angenommen, der den Mitgliedstaaten ermöglichen soll, schneller und wirksamer auf Mehrwertsteuerbetrug zu reagieren. Dieser Mechanismus sieht vor, dass ein Mitgliedstaat, der unvermittelt in großem Umfang von Betrug betroffen ist, auf eine gegenwärtig in den MwSt-Vorschriften nicht vorgesehene Weise bestimmte Notfallmaßnahmen anwenden könnte. So sollen die Mitgliedstaaten binnen eines Monats die sogenannte "Reverse-Charge-Regelung" anwenden können, bei der die Steuer vom Erwerber geschuldet wird und nicht vom Lieferer der Gegenstände oder vom Dienstleistungsempfänger. Auf diese Weise würden die Chancen, komplexen und systematischen Mehrwertsteuerbetrug wie etwa Karussellbetrug zu bekämpfen, erheblich verbessert und ansonsten unvermeidliche finanzielle Verluste eingedämmt. Damit künftig auf neue Formen des Betrugs reagiert werden kann, sollen im Rahmen des Schnellreaktionsmechanismus auch weitere Betrugsbekämpfungsmaßnahmen genehmigt und eingeführt werden können.

Algirdas Šemeta, EU-Kommissar für Steuern, Zollunion, Audit und Betrugsbekämpfung erklärte: "Bei Mehrwertsteuerbetrug gilt der Grundsatz "Zeit ist Geld". Betrüger werden immer schneller und raffinierter, wenn es darum geht, Systeme zu entwickeln, um die öffentliche Hand zu bestehlen. Daher müssen wir den Betrügern einen Schritt voraus sein. Mit dem Schnellreaktionsmechanismus wird im MwSt-System eine Handhabe geschaffen, um Mehrwertsteuerbetrug wirksam zu bekämpfen. Der Mechanismus wird dazu beitragen, dringend benötigte öffentliche Einnahmen zu schützen und für ehrliche Unternehmen faire und gleiche Wettbewerbsbedingungen herbeizuführen."

Mehrwertsteuerbetrug kostet die EU und die nationalen Haushalte alljährlich mehrere Milliarden Euro. In einigen schwerwiegenden Fällen gehen wegen der sich rasch entwickelnden Betrugssysteme in sehr kurzer Zeit enorme Summen verloren. Ein Beispiel ist der Bereich des Emissionshandels, in dem zwischen Juni 2008 und Dezember 2009 aufgrund von Mehrwertsteuerbetrug schätzungsweise 5 Mrd. Euro verlorengegangen sind.

Ein Mitgliedstaat, der Mehrwertsteuerbetrug durch Maßnahmen bekämpfen möchte, die in den Mehrwertsteuervorschriften der EU derzeit nicht vorgesehen sind, muss förmlich die Genehmigung einer Ausnahmeregelung beantragen. Daraufhin erarbeitet die Kommission einen entsprechenden Vorschlag und legt ihn dem Rat vor, der ihn einstimmig annehmen muss, bevor die Maßnahmen umgesetzt werden können. Dieses Verfahren kann zeitaufwändig und umständlich sein und es verzögert die Maßnahmen der Mitgliedstaaten, um den Betrug zu stoppen.

Mit dem Schnellreaktionsmechanismus müssten die Mitgliedstaaten nicht länger auf den Abschluss dieses förmlichen Verfahrens warten, bevor sie spezielle Betrugsbekämpfungsmaßnahmen anwenden. Stattdessen würde ihnen in einem wesentlich zügigeren Verfahren binnen eines Monats genehmigt, von den Mehrwertsteuervorschriften der EU abzuweichen. Auf diese Weise könnten sie mit der Betrugsbekämpfung fast sofort beginnen, bis dauerhaftere Maßnahmen in Kraft treten (und ggf. das übliche Verfahren zur Genehmigung von Ausnahmeregelungen eingeleitet wird).

Hintergrund
Der Schnellreaktionsmechanismus ist in der neuen Mehrwertsteuerstrategie und in der Mitteilung über die Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung vorgesehen, um die Bekämpfung des Steuerbetrugs in der EU zu verstärken und die öffentlichen Einnahmen zu schützen.

Vorschlag für eine Richtlinie des Rates:
http://ec.europa.eu/taxation_customs/taxation/vat/key_documents/legislation_proposed/index_de.htm
(Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Forderungen nach mehr Flexibilität

    Die Europäische Kommission hat offiziell eine Verordnung angenommen, mit der europäischen Landwirtinnen und Landwirten eine teilweise Ausnahme von der Konditionalitätsregelung für brachliegende Flächen gewährt wird. Dem vorangegangen waren der Vorschlag der Kommission vom 31. Januar sowie Gespräche mit den Mitgliedstaaten in Ausschusssitzungen.

  • Verwaltungsaufwand für Landwirte begrenzen

    Die Europäische Kommission hat dem belgischen Ratsvorsitz ein Papier übermittelt, in dem erste mögliche Maßnahmen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Schultern der Landwirte dargelegt werden. Das Dokument enthält eine Reihe kurz- und mittelfristiger Maßnahmen, die zur Vereinfachung ergriffen werden können

  • Wegweisendes Regelwerk der EU

    Das Gesetz über digitale Dienste ist das wegweisende Regelwerk der EU, mit dem das Online-Umfeld sicherer, gerechter und transparenter gemacht werden soll, und wird auf alle Online-Vermittler in der EU angewandt. Es schützt die Nutzer in der EU besser vor illegalen Waren und Inhalten und sorgt für die Wahrung ihrer Rechte auf Online-Plattformen, auf denen sie mit anderen Nutzern in Kontakt treten, Informationen austauschen oder Produkte kaufen.

  • Untersuchung betrifft mutmaßliche Mängel

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Verfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob TikTok in den Bereichen Jugendschutz, Transparenz der Werbung, Datenzugang für Forschende sowie Risikomanagement in Bezug auf suchterzeugendes Design und schädliche Inhalte möglicherweise gegen das Gesetz über digitale Dienste verstoßen hat.

  • Influencer-Posts in sozialen Medien

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 22 Mitgliedstaaten sowie Norwegen und Island haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Influencer-Posts in den sozialen Medien veröffentlicht. Demnach veröffentlichen fast alle Influencerinnen und Influencer (97 Prozent) kommerzielle Inhalte, aber nur jeder fünfte gibt systematisch an, dass es sich bei diesem Content um Werbung handelt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen