Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Ticket-Kauf über das Internet


Maßnahme zur Durchsetzung der Rechtsvorschriften: Eine von der EU koordinierte Razzia habe mehr Verbrauchersicherheit hinsichtlich unlauterer Geschäftpraktiken und -bedingungen im Internet gebracht
Vollzugsbehörden in ganz Europa kontrollierten Websites, über die Tickets für Kultur- und Sportveranstaltungen verkauft wurden, auf die Einhaltung des EU-Verbraucherrechts


(11.10.11) - Tickets für Musik- und Sportveranstaltungen über das Internet zu kaufen, ist nun weniger riskant, nachdem bei problematischen Websites hart durchgegriffen wurde. Es kam vor, dass Tickets für gar nicht stattfindende Veranstaltungen verkauft oder keine Angaben dazu gemacht wurden, ob der Käufer bei Ausfall einer Veranstaltung sein Geld zurückbekommt oder nicht. 88 Prozent der Websites, die Tickets für Kultur- und Sportveranstaltungen verkaufen und auf Verstöße gegen das EU-Verbraucherrecht überprüft wurden, erfüllen nun die EU-Vorschriften. 2010 waren dies lediglich 40 Prozent. Da einige Fälle vor Gericht gebracht werden, ist mit weiteren Verbesserungen zu rechnen.

Die von der EU koordinierte Razzia ("Sweep") wurde im September 2010 von den einzelstaatlichen Behörden in allen Mitgliedstaaten, Norwegen und Island eingeleitet. Unter anderem wurden folgende Probleme festgestellt: unvollständige oder irreführende Informationen über den Ticketpreis, unlautere Geschäftsverfahren und -bedingungen, unvollständige oder irreführende Informationen über den Händler. Die Websites wurden in der Regel freiwillig berichtigt; in einigen Fällen wurden jedoch auch Bußgelder erhoben.

Der für Gesundheit und Verbraucherpolitik zuständige EU-Kommissar John Dalli sagte: "Dies ist ein großer Fortschritt für die Verbraucher in der EU: die Razzien zur Durchsetzung der Rechtsvorschriften zeitigen Ergebnisse, indem sie gezielt Problembranchen angehen und den Markt von schwarzen Schafen befreien, so dass die Preise klar und die Informationen wahrheitsgemäß gestaltet werden. Die Bürgerinnen und Bürger nutzen das Internet immer mehr, um ihre Unterhaltungsmöglichkeiten abzufragen und Preise sowie Angebote zu vergleichen. Das muss möglich sein, ohne dass sie auf Betrüger hereinfallen."

Die einzelstaatlichen Behörden werden an den noch nicht abgeschlossenen Fällen weiterarbeiten. Bei grenzübergreifenden Fällen stehen sie mit ihren Partnern in anderen Ländern in Verbindung. Das System EU-weiter Razzien wird fortgesetzt; eine neue Razzia wird derzeit vorbereitet, und für 2012 sind weitere gemeinsame Maßnahmen geplant.

Hintergrund
Eine Razzia ("Sweep") ist eine Maßnahme zur Durchsetzung der Rechtsvorschriften, die unter der Leitung der EU steht und von den einzelstaatlichen Vollzugsbehörden durchgeführt wird. Die Mitgliedstaaten führen gleichzeitig koordinierte Kontrollen durch, um Verstöße gegen das Verbraucherrecht in einer bestimmten Branche zu ermitteln. Sie kontaktieren die Marktteilnehmer, wenn sie Verdacht auf Unregelmäßigkeiten schöpfen und fordern sie auf, für Abhilfe zu sorgen. Die Ticket-Razzia fand im September 2010 statt. Vollzugsbehörden in ganz Europa kontrollierten Websites, über die Tickets für Kultur- und Sportveranstaltungen verkauft wurden, auf die Einhaltung des EU-Verbraucherrechts. 414 Websites wurden kontrolliert, danach ermittelten die einzelstaatlichen Behörden bei den problematischen Websites weiter, verlangten Abhilfe und verhängten nötigenfalls Sanktionen.

Von den ursprünglich kontrollierten 414 Websites stimmen nun 88 Prozent mit dem EU-Verbraucherrecht überein; 2010 war dies nur bei 40 Prozent der Fall. Zunächst wurden folgende Hauptprobleme festgestellt:

>> Fehlende, unvollständige oder irreführende Informationen über den Preis (z. B. versteckte Steuern oder Bearbeitungsgebühren): 94 Prozent der Websites zeigen jetzt klare und zutreffende Informationen über die Gesamtkosten (einschließlich Versandgebühren und aller zusätzlichen Kosten), im Vergleich zu 55 Prozent im Jahr 2010;

>> unlautere Geschäftsverfahren und -bedingungen (z. B. fehlende Garantie rechtzeitiger Ticketlieferung, fehlende Angaben über mögliche Kostenrückerstattung bei Ausfall einer Veranstaltung: 92 Prozent der kontrollierten Websites zeigen nun faire Bedingungen an, im Vergleich zu 57 Prozent im Jahr 2010.

>> fehlende, unvollständige oder irreführende Informationen über den Händler (z. B. fälschliche Behauptung, autorisierter Händler zu sein): 93 Prozent der kontrollierten Websites zeigen nun die erforderlichen Angaben über den Händler an, wie Name, Anschrift und E-Mail, im Vergleich zu 72 Prozent im Jahr 2010.

Im Jahr 2009 kauften 35 Prozent der Verbraucher in der EU, die überhaupt Online-Käufe tätigten, entweder Tickets für eine Kultur- oder eine Sportveranstaltung.1 Dieser Trend führt zu besseren Angeboten und einer größeren Auswahl für viele Käufer, aber auch zu mehr Verbraucherbeschwerden in dieser Produktkategorie. Die Europäischen Verbraucherzentren (ECC) berichten, dass 30 Prozent der Beschwerden über Online-Käufe, mit denen sie befasst waren, Dienstleistungen im Bereich Freizeit und Kultur betrafen, ein großer Teil davon waren Kultur- und Sportveranstaltungen (Stand 2009). (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Angleichung der Schweiz an das EU-Recht

    Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.

  • Achtes illustratives Nuklearprogramm

    Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.

  • Änderungen bei den DAWI-Vorschriften

    Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.

  • Glaubwürdige Wettbewerber

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.

  • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen