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Kaum Dialog zwischen Banken und KMU


Kreditanträge von KMU – Ablehnungen werden selten begründet
Seit Beginn der Krise kann der Finanzsektor nicht mehr im selben Ausmaß wie bisher Mittel für die Realwirtschaft bereitstellen

(12.05.14) - Je kleiner das Unternehmen desto größer die Wahrscheinlichkeit, dass ein Kredit nicht bewilligt wird. Diese Annahme wurde in einer heute vorgestellten Studie bestätigt. Insbesondere kleinere Firmen, deren Kreditanträge abgelehnt werden, bekommen selten Rückmeldung von den Banken, obwohl diese zu einer Auskunft rechtlich verpflichtet sind. Damit es beim nächsten Versuch klappen kann, brauchen kleinere Unternehmen aber diese Rückmeldung, um ihre Anträge entsprechend nachbessern zu können. Kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) würden, wie die Ergebnisse der Studie zeigen, von derartigen Rückmeldungen eindeutig profitieren.

Etwa die Hälfte aller teilnehmenden Mittelstandsfirmen gab an, dass ihnen die Rückmeldung der Banken bei künftigen Kreditanträgen nützen würde. Daher wird in der Studie eine Belebung des Dialogs zwischen Banken und KMU empfohlen. Dafür werden mehr Transparenz und mehr Finanzkompetenz in den mittelständischen Unternehmen benötigt. Damit die KMU – ein Wachstumsmotor für die Wirtschaft in der EU – überleben können, müssen sie Zugang zu Krediten erhalten. Davon hängt letztlich auch die Zukunft unserer Wirtschaft ab.

Antonio Tajani, Vizepräsident der Europäischen Kommission und Kommissar für Industrie und Unternehmertum, äußerte sich hierzu wie folgt: "Seit Beginn der Krise kann der Finanzsektor nicht mehr im selben Ausmaß wie bisher Mittel für die Realwirtschaft bereitstellen. Die KMU leisten zwar einen unverzichtbaren Beitrag zum nachhaltigen Wachstum, haben aber nach wie vor mit Finanzierungsproblemen zu kämpfen. Aus der heute veröffentlichten Studie geht eindeutig hervor, dass KMU, die Kredite beantragen, unbedingt klare Rückmeldungen seitens der Banken brauchen. Daher muss der Dialog zwischen Banken und KMU neue Impulse erhalten.”

Empfehlungen der Untersuchung
KMU würden, wie die Ergebnisse der Studie zeigen, von Rückmeldungen auf ihre Kreditanträge eindeutig profitieren. Etwa der Hälfte aller teilnehmenden Mittelstandsfirmen zufolge würden ihnen die Rückmeldungen der Banken bei künftigen Kreditanträgen nützen.
Aber gerade in diesem Marktsegment kann es zu Problemen kommen: Die Banken stufen KMU oft mithilfe großer Datenpools ein, und die jeweiligen Wirtschaftsdaten geben manchmal keinen Anlass zu ausführlichen Gesprächen zwischen Bankbediensteten und Vertretern von KMU.

Zur Bewältigung der in der Studie aufgezeigten Probleme wird empfohlen, einen auf Transparenz aufbauenden Dialog zwischen Banken und KMU einzuleiten, die Unternehmen über ihr Recht auf Auskunft im Rahmen eines Kreditantrags aufzuklären und einen allgemein anerkannten Mindeststandard dafür festzulegen.

Nächste Schritte
Der Dialog zwischen Banken und KMU wird im Laufe des Jahres 2014 wieder in Gang gebracht, um die Ergebnisse der Studie vorzustellen und die darin ausgesprochenen Empfehlungen mit interessierten Kreisen zu erörtern. Das Verhältnis zwischen Banken und KMU soll dadurch an Transparenz gewinnen. Außerdem sollen die Banken dazu bewogen werden, den KMU, die sich um einen Kredit bemühen, bessere Rückmeldungen zu geben. Den Banken muss die Relevanz derartiger Auskünfte bewusst gemacht werden.

Hintergrund
Nach Artikel 145 Absatz 4 der so genannten EU-Eigenkapitalrichtlinie1 haben KMU das Recht, eine schriftliche Stellungnahme zu ihrem Antrag auf einen Bankkredit zu verlangen. Aus der Studie geht aber hervor, dass in der Praxis bisher kaum etwas für die Umsetzung der einschlägigen Rechtsvorschriften getan wurde, die nur wenigen KMU und Banken bekannt sind.

Die Initiative zur Belebung des Dialogs zwischen Banken und KMU ist eine der Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs von KMU zu Finanzierungen. Sie wurde in der jüngsten Mitteilung zum Thema langfristige Finanzierung der europäischen Wirtschaft im März 2014 präsentiert. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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