Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Ideen vom Labor auf den Markt bringen


KMU-Instrument der EU unterstützt in seiner ersten Förderrunde 155 kleine Unternehmen
Etwa 3 Milliarden EUR stehen für einen Zeitraum von sieben Jahren zur Verfügung

(12.08.14) - Die Europäische Kommission gab die ersten Ergebnisse für ihr neues, mit 3 Milliarden EUR ausgestattetes KMU-Instrument bekannt, das im Rahmen von Horizont 2020 innovative kleine Unternehmen dabei unterstützen soll, ihre Ideen vom Labor auf den Markt zu bringen. Insgesamt werden 155 KMU aus 21 Ländern (EU-Mitgliedstaaten und mit Horizont 2020 assoziierte Länder) jeweils 50.000 EUR zur Finanzierung von Durchführbarkeitsstudien erhalten, mit denen sie ihre Innovationsstrategie entwickeln können. Außerdem können KMU in den Genuss von bis zu drei Tagen "Business Coaching" kommen.

Spanische KMU waren in der ersten Runde besonders erfolgreich (39 ausgewählte Vorschläge), dicht gefolgt von KMU aus dem Vereinigten Königreich und Italien. Insgesamt gingen für die ersten Finanzhilfen 2666 Anträge ein. Die ausgewählten Antragsteller werden im August offiziell benachrichtigt. Anschließend wird die Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (EASME), die das Programm verwaltet, ihre Namen öffentlich bekannt gegeben.

Máire Geoghegan-Quinn, EU-Kommissarin für Forschung, Innovation und Wissenschaft, erklärte hierzu: "Die Reaktionen auf das neue KMU-Instrument sind ermutigend. Es besteht eindeutig ein Bedarf an dieser Art der Unterstützung. Ich hoffe, dass viele der finanzierten Geschäftspläne so weit realisiert werden, dass Produkte und Dienstleistungen – und damit Wachstum und Arbeitsplätze für unsere Volkswirtschaften – daraus entstehen. Denn wir sind darauf angewiesen, dass die Innovationsführer sich weiterentwickeln können!"

Das KMU-Instrument ist ein zentrales Element der finanziellen Unterstützung für kleine Unternehmen im Rahmen von Horizont 2020. Etwa 3 Milliarden EUR stehen für einen Zeitraum von sieben Jahren zur Verfügung. Das Instrument bietet auf schnelle und einfache Weise Finanzhilfen für Durchführbarkeitsstudien zur Unternehmensinnovation (Phase 1) und für Demonstrationsprojekte (Phase 2). Bei Konzepten, die in Bezug auf die Finanzierung ausgereift sind, können außerdem Beratungsleistungen zur Unternehmensentwicklung und andere Unterstützungsdienste in Anspruch genommen werden (Phase 3).

Durch das KMU-Instrument möchte die Europäische Union die innovativsten kleinen Unternehmen mit hohem Wachstumspotenzial fördern. Das Antragsverfahren ist einfach, aber nur die besten Projekte können finanzielle Unterstützung erwarten. Die förderfähigen Themen sind dem Arbeitsprogramm zur "Innovation in KMU" im Rahmen von Horizont 2020 zu entnehmen.

Anträge können jederzeit eingereicht werden, werden jedoch nur viermal jährlich bewertet. Die heute veröffentlichten Ergebnisse beziehen sich auf Anträge, die bis zum ersten Stichtag für Finanzhilfen der Phase 1 (18. Juni 2014) eingegangen waren. Die nächsten Stichtage für die Bewertung sind der 24. September 2014 für Phase 1 und der 9. Oktober für Phase 2.

Etwa 645 Projekte (Phase 1 und Phase 2) dürften 2014 gefördert werden, 2015 werden es vermutlich 670 sein.

Hintergrund
Ausgestattet mit einem Budget von fast 80 Mrd. EUR über einen Zeitraum von sieben Jahren ist Horizont 2020 das bislang umfangreichste EU-Forschungs- und Innovationsprogramm; in seinem Rahmen sind KMU-Fördermittel in nie da gewesener Höhe vorgesehen. Mindestens 20 Prozent bzw. fast 9 Mrd. EUR der Schwerpunkte "Führende Rolle bei industriellen Technologien" und "gesellschaftliche Herausforderungen" des Programms Horizont 2020 dürften KMU in Form von Finanzhilfen unmittelbar zugute kommen, unter anderem über das KMU-Instrument. Darüber hinaus haben sich die Europäische Kommission und die Gruppe der Europäischen Investitionsbank mit dem Ziel zusammengetan, die Bereitschaft von Banken und anderen Finanzmittlern zur Vergabe von Darlehen und Beteiligungskapital an innovative Unternehmen zu erhöhen, und zwar durch InnovFin – EU Finance for Innovators. Andere Unternehmen können sich im Rahmen von COSME um Finanzmittel bemühen. (Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Mutmaßliche Beihilfemaßnahmen

    Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob bestimmte Fördermaßnahmen zugunsten des deutschen öffentlichen Nahverkehrsunternehmens WestVerkehr GmbH (im Folgenden "WestVerkehr") mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen.

  • Bilanzposition und Liquidität der Lufthansa

    Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob eine deutsche Rekapitalisierungsmaßnahme von 6 Mrd. EUR für die Deutsche Lufthansa AG (im Folgenden "Lufthansa ") mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht. Die Maßnahme war ursprünglich am 25. Juni 2020 von der Kommission auf der Grundlage des Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit COVID-19 genehmigt worden, doch dieser Genehmigungsbeschluss wurde am 10. Mai 2023 vom Gericht für nichtig erklärt.

  • Wettbewerb auf bestimmten Kurzstrecken

    Die Europäische Kommission hat den geplanten Erwerb der gemeinsamen Kontrolle über ITA Airways ("ITA") durch die Deutsche Lufthansa AG ("Lufthansa") und das italienische Wirtschafts- und Finanzministerium ("MEF") nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Die Genehmigung ist an die Auflage gebunden, dass Lufthansa und das MEF die von ihnen angebotenen Abhilfemaßnahmen vollständig umsetzen.

  • Preisabsprachen zwischen Reifenherstellern

    Die EU-Kommission hat Bedenken, dass das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen haben könnte, denen zufolge Kartelle und wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen verboten sind (Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union). Die Nachprüfungen fanden im Rahmen einer Untersuchung statt, für die die Kommission bereits Anfang 2024 Nachprüfungen durchgeführt hatte.

  • Steuerregelungen für Spielbankunternehmen

    Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass die in Deutschland geltenden besonderen Steuerregelungen für Spielbankunternehmen nicht mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen. Deutschland muss diese Beihilfen einschließlich Zinsen zurückfordern und die Steuerregelungen abschaffen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen