Steuervermeidung & Steuerhinterziehung
Bekämpfung von Steuerhinterziehung: EU und Andorra unterzeichnen neues Abkommen über Steuertransparenz
Im vollen Einklang mit den Maßnahmen der EU zur Erhöhung der Steuertransparenz
(17.03.16) - Die EU und Andorra haben ein neues Abkommen über Steuertransparenz unterzeichnet, das Bürgerinnen und Bürgern der EU das Verbergen nicht versteuerter Einkünfte bei Finanzinstituten in Andorra erschweren wird. Ab 2018 werden Andorra und die EU-Mitgliedstaaten automatisch Informationen über Bankkonten von Kunden mit Wohnsitz im Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei austauschen. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass beide Seiten bessere Mittel für die Identifikation und Verfolgung von Steuersündern erhalten und diese das Bankgeheimnis nicht länger zum Verbergen von Einkünften und Vermögenswerten im Ausland nutzen können.
Der für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten, Steuern und Zoll zuständige Kommissar Pierre Moscovici sagte hierzu: "Durch das heute unterzeichnete Abkommen rücken diejenigen ins Rampenlicht, die versuchen, einer Besteuerung durch Verbergen ihres Geldes im Ausland zu entgehen. Künftig werden Andorra und die EU im Steuerbereich offener und stärker zusammenarbeiten. Ich gratuliere Andorra dazu, dass es heute diesen wichtigen Schritt gemacht hat."
Im Rahmen des neuen Abkommens erhalten die Mitgliedstaaten die Namen, Anschriften, Steuer-Identifikationsnummern und Geburtsdaten ihrer Einwohner mit Konten in Andorra sowie andere Finanzdaten und Informationen über Kontensalden.
Dies steht im vollen Einklang mit den Maßnahmen der EU zur Erhöhung der Steuertransparenz und der Bekämpfung von Steuervermeidung und -hinterziehung sowie dem globalen Standard der OECD/G20 für den automatischen Austausch von Informationen. Die EU hat letztes Jahr bereits ähnliche Abkommen mit der Schweiz, Liechtenstein und San Marino unterzeichnet. Die Verhandlungen mit Monaco werden derzeit zum Abschluss gebracht. (Europäische Kommission: ra)
Meldungen: Europäische Kommission
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Kernelemente der Maßnahme gegen Meta
Das Netzwerk für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) hat ein Schreiben an Meta übermittelt, nachdem Bedenken aufgetreten waren, dass Meta mit ihrem "Pay or consent"-Modell gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen könnte. Die Kommission koordinierte diese Maßnahme unter der Leitung der französischen Generaldirektion für Wettbewerb, Verbraucherschutz und Betrugsbekämpfung.
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Marktrisiko-Vorschriften von Basel III
Die Europäische Kommission hat heute einen delegierten Rechtsakt beschlossen, der den Geltungsbeginn von Teilen der Basel-III-Standards in der EU um ein Jahr verschiebt. Gelten soll der Aufschub für den "Fundamental Review of the Trading Book", kurz: "FRTB", der die Handelstätigkeit der Banken betrifft und nun erst ab dem 1. Januar 2026 greifen soll. Das FRTB-Regelwerk trägt ausgefeilteren Methoden zur Messung von Risiken Rechnung, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.
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CO2-Bepreisung auf weitere Wirtschaftssektoren
Die Kommission erlässt eine Reihe von Beschlüssen zu Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten, die nicht mitgeteilt haben, welche Maßnahmen sie zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht ergriffen haben. Dabei sendet die Kommission zunächst Aufforderungsschreiben an alle Mitgliedstaaten, die keine nationalen Maßnahmen zur Umsetzung von Richtlinien gemeldet haben, deren Umsetzungsfrist vor Kurzem abgelaufen ist. So haben 26 Mitgliedstaaten noch keine vollständige Umsetzung von zwei EU-Richtlinien in den Bereichen Klimaschutz und Verteidigung gemeldet.
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Grundlage für ein solches Regelwerk
Die Europäische Kommission begrüßt, dass der Text eines im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) ausgehandelten Übereinkommens über den elektronischen Handel nach fünf Jahren intensiver Verhandlungen, an denen mehr als 90 WTO-Mitglieder beteiligt waren, veröffentlicht wurde. Die EU brachte sich in die Verhandlungen über dieses erste weltweite Regelwerk für den digitalen Handel engagiert ein. Sobald das Übereinkommen in den WTO-Rechtsrahmen integriert ist, wird es für zahlreiche WTO-Mitglieder die Grundlage für ein solches Regelwerk bilden. Es wird sowohl Verbrauchern als auch Unternehmen zugute kommen und in den beteiligten WTO-Mitgliedstaaten den digitalen Wandel fördern, indem es >> grenzüberschreitende elektronische Transaktionen vereinfacht, >> Hemmnisse für den digitalen Handel abbaut und >> Innovationen im elektronischen Handel fördert.
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Einleitung des eingehenden Prüfverfahrens
Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob eine deutsche Umstrukturierungsmaßnahme im Umfang von 321,2 Mio. EUR für Condor mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht. Die Maßnahme war ursprünglich im Juli 2021 von der Kommission auf der Grundlage der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung genehmigt worden, doch dann wurde der Genehmigungsbeschluss der Kommission durch das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 8. Mai 2024 für nichtig erklärt.