Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

EU-Gelder in Taschen von Kriminellen


Schutz von Steuergeldern: Regeln für die strafrechtliche Bekämpfung von gegen den EU-Haushalt gerichtetem Betrug
Kommissionsvorschlag für stärkeres strafrechtliches Vorgehen gegen Betrüger

(17.07.12) - Das von der EU verfolgte Ziel, mehr Arbeitsplätze und Wachstum zu schaffen und die Lebensbedingungen zu verbessern, wird gefährdet, wenn EU-Mittel zu kriminellen Zwecken missbraucht werden. In der gesamten EU stehen die öffentlichen Finanzen unter starkem Druck, und jeder Euro zählt. Daher hat die Europäische Kommission einen Richtlinienvorschlag unterbreitet, der neue Regeln für die strafrechtliche Bekämpfung von gegen den EU-Haushalt gerichtetem Betrug vorsieht, durch die das Geld der Steuerzahler besser geschützt werden soll.

Durch die Richtlinie soll ein einheitlicherer Rahmen für die Verfolgung und die Ahndung von gegen den EU-Haushalt gerichteten Straftaten geschaffen werden, so dass sich Kriminelle nicht länger die bestehenden Unterschiede zwischen den nationalen Rechtsordnungen zunutze machen können. Zu diesem Zweck sieht der Vorschlag einheitliche Definitionen von gegen den EU-Haushalt gerichteten Straftatbeständen sowie einheitliche Mindestsanktionen (darunter auch Freiheitsstrafen in schweren Fällen) und einheitliche Bedingungen in Bezug auf die möglichen Untersuchungs- und Strafverfolgungszeiträume (Verjährungsfristen) vor. Auf diese Weise sollen potenzielle Betrüger abgeschreckt, wirksamere rechtliche Maßnahmen auf nationaler Ebene ermöglicht und Einziehungen ausgefallener EU-Mittel erleichtert werden.

Dazu EU-Justizkommissarin Viviane Reding sagte: "EU-Gelder dürfen nicht in die Taschen von Kriminellen gelangen. Wir brauchen dringend strafrechtliche Vorschriften von höchstem Niveau, um das Geld der Steuerzahler schützen zu können. Unser Ziel ist klar: Betrug gegen den EU-Haushalt darf nicht ungestraft bleiben. Der vorgelegte Vorschlag soll dabei helfen, das bestehende Flickwerk bei den strafrechtlichen EU-Vorschriften zu beseitigen, das dazu geführt hat, dass manche Mitgliedstaaten eine gegebene Straftat mit Freiheitsstrafen ahnden und andere Mitgliedstaaten gar nicht."

Algirdas Šemeta, EU-Kommissar für Betrugsbekämpfung betont: "Der bestehende Ansatz für den Schutz von EU-Geldern lässt sich bestenfalls als 'lückenhaft' beschreiben. Betrüger dürfen sich nicht ihrer Verfolgung und Bestrafung entziehen können, nur weil sie sich in einem anderen Mitgliedstaat befinden. Das Geld der europäischen Steuerzahler muss in allen Mitgliedstaaten wirksam geschützt werden. Der heute vorgelegte Vorschlag ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung."

Die bestehenden Ansätze der einzelnen Mitgliedstaaten für den Schutz von EU-Geldern unterscheiden sich von Land zu Land teils erheblich. Der Begriff "Betrug zu Lasten des EU-Haushalts" wird von Land zu Land unterschiedlich ausgelegt, und auch die betreffenden Strafen sind von Land zu Land verschieden. Die Strafen für Betrug beispielsweise reichen in der Europäischen Union von keinem vorgeschriebenen Strafmaß bis hin zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren, und die Zeiträume, in denen eine Untersuchung und Strafverfolgung möglich ist, reichen von einem Jahr bis zu zwölf Jahren.

Um diesem Problem zu begegnen, werden in dem heute vorgelegten Richtlinienvorschlag Straftatbestände wie Betrug und betrugsähnliche Straftaten wie Korruption, missbräuchliche Mittelverwendung, Geldwäsche oder Behinderung öffentlicher Vergabeverfahren zu Lasten des EU-Haushalts definiert. Durch die einheitlichen Definitionen soll zu einer einheitlichen EU-weiten Anwendung durch die zuständigen Justizbehörden beigetragen werden, denn gegenwärtig schwankt die Verurteilungsquote bei den in Mitgliedstaaten aufgedeckten Fällen von Betrug beim Vollzug des EU-Haushalts je nach Land zwischen 14 und 80 Prozent (EU-Durchschnitt: 41 Prozent).

Zu diesem Zweck schlägt die Kommission vor, dass die Mitgliedstaaten für schwere Fälle von Betrug als Mindeststrafmaß eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten vorsehen. Um die Einziehung der betroffenen Mittel zu erleichtern, sollen die Erträge aus derartigen Straftaten künftig beschlagnahmt werden müssen.

Hintergrund
Die Verluste, die dem EU-Haushalt infolge rechtswidriger Handlungen entstehen, sind besorgniserregend. Über 90 % der Haushaltsmittel der EU werden von den Mitgliedstaaten verwaltet. Im Jahr 2010 gab es insgesamt 600 Fälle von Betrugsverdacht im Zusammenhang mit EU-Ausgaben und -Einnahmen. Das Gesamtschadensvolumen der von den Mitgliedstaaten gemeldeten Betrugsfälle belief sich auf 600 Mio. EUR.

Dabei handelte es sich um Fälle, in denen beispielsweise im Bereich Landwirtschaft und regionale Entwicklung Personen bei der Beantragung von EU-Finanzhilfen falsche Angaben gemacht hatten oder in denen nationale Beamte unter Verletzung der Vorschriften für das öffentliche Auftragswesen für die Vergabe eines öffentlichen Auftrags Geld angenommen hatten.

Im Mai 2011 nahm die Kommission die Mitteilung "Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union durch strafrechtliche Vorschriften und verwaltungsrechtliche Untersuchungen" an, die Vorschläge für einen besseren Schutz der finanziellen Interessen der EU enthielt.

Weitere Informationen:
Homepage der Vizepräsidentin der Kommission und Justizkommissarin Viviane Reding: http://ec.europa.eu/commission_2010-2014/reding/index_de.htm

Homepage von Algirdas Šemeta, EU-Kommissar für Steuern und Zollunion, Audit und Betrugsbekämpfung: http://ec.europa.eu/commission_2010-2014/semeta/index_de.htm

Legislativvorschlag:
http://ec.europa.eu/anti_fraud/policy/preventing-fraud/index_de.htm

Europäische Kommission – Strafrechtspolitik:
http://ec.europa.eu/justice/criminal/criminal-law-policy/index_de.htm


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Was sind die Kernelemente der überarbeiteten EPBD?

    Mit der überarbeiteten Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) wird Europa auf den richtigen Weg gebracht, bis 2050 einen vollständig dekarbonisierten Gebäudebestand zu erreichen, indem Renovierungen in jedem Mitgliedstaat vorangetrieben werden, insbesondere bei Gebäuden mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz. Der (2018 vereinbarte) bestehende Rechtsrahmen wird aktualisiert, um ehrgeizigeren Klimaschutzzielen in Verbindung mit sozialen Maßnahmen Rechnung zu tragen, und gibt den Mitgliedstaaten die nötige Flexibilität, um den Unterschieden im Gebäudebestand in Europa Rechnung zu tragen.

  • Ein verstärkter industrieller Ansatz

    Die EU-Kommission hat eine Mitteilung angenommen, in der sie zu einer Reihe von Energiewende-Dialogen über die Umwandlung Europas in eine saubere, ressourceneffiziente, gerechte und wettbewerbsfähige Wirtschaft Bilanz zieht. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte in ihrer Rede zur Lage der Union 2023 die Aufnahme von Energiewende-Dialogen angekündigt. In diesem Rahmen soll zusammen mit der europäischen Industrie und den Sozialpartnern erörtert werden, wie die Umsetzung des europäischen Grünen Deals gestärkt und gefördert werden kann, was wiederum zu einem verstärkten industriellen Ansatz beiträgt.

  • Grünen Wandel beschleunigen

    Die Europäische Kommission hat eine mit 2,2 Mrd. EUR ausgestattete deutsche Beihilferegelung genehmigt, mit der Investitionen in die Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse gefördert werden sollen, um den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft im Einklang mit dem Industrieplan zum Grünen Deal zu unterstützen. Die Regelung wurde auf der Grundlage des von der Kommission am 9. März 2023 angenommenen und am 20. November 2023 geänderten Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels genehmigt, um Maßnahmen in Bereichen zu fördern, die für die Beschleunigung des grünen Wandels und die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen von entscheidender Bedeutung sind.

  • Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs

    Die Europäische Kommission hat eine mit 350 Mio. EUR ausgestattete deutsche Regelung zur Förderung der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff über das Instrument "Auctions-as-a-Service" (" Auktionen als Dienstleistung") der Europäischen Wasserstoffbank nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Erfüllung von Umweltschutzauflagen

    Um ihrer Verpflichtung nachzukommen, den Verwaltungsaufwand für Landwirtinnen und Landwirte in der EU zu verringern, hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, einige Bestimmungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu überarbeiten, um Vereinfachungen zu bewirken und gleichzeitig eine starke, nachhaltige und wettbewerbsfähige Politik für Landwirtschaft und Lebensmittel in der EU aufrechtzuerhalten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen