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Luftfahrtausrüstungsmarkt bereits konzentriert


Fusionskontrolle: Kommission prüft geplante Übernahme von Flugzeugtechnik-Anbieter Goodrich durch United Technology
Bedenken, dass vertikale Überschneidungen zu Wettbewerbsproblemen führen könnten

(18.04.12) - Die Europäische Kommission hat nach der EU‑Fusionskontrollverordnung ein Verfahren eingeleitet, um die geplante Übernahme der Goodrich Corporation durch United Technology Corporation (UTC) eingehend zu prüfen. Die beiden weltweit tätigen US-Unternehmen produzieren und verkaufen Luftfahrtausrüstung. Eine erste Untersuchung der Kommission hatte wettbewerbsrechtliche Bedenken aufgeworfen, da die beteiligten Unternehmen zusammengenommen auf dem Markt für Motorensteuerungen und dem Markt für AC-Generatoren über einen sehr hohen Marktanteil verfügen würden.

Die Kommission hat zudem Bedenken, dass vertikale Überschneidungen zu Wettbewerbsproblemen führen könnten, da Goodrich als unabhängiger Anbieter von Kraftstoffdüsen und Motorensteuerungen entfallen würde. Außerdem kann sie derzeit eine Beeinträchtigung des Wettbewerbs für Dienstleistungen auf dem Anschlussmarkt nicht ausschließen. Die Einleitung einer eingehenden Prüfung lässt keine Schlüsse auf deren Ergebnis zu. Die Kommission muss nun innerhalb von 90 Arbeitstagen (d. h. bis zum 9. August 2012) abschließend entscheiden, ob der geplante Zusammenschluss den Wettbewerb im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) erheblich beeinträchtigen würde.

"Da der Luftfahrtausrüstungsmarkt bereits konzentriert ist und hohe Eintrittsschranken aufweist, müssen wir sicherstellen, dass der Wettbewerb durch diese Übernahme nicht beeinträchtigt wird und weiterhin genügend Innovationsanreize bestehen. Gleichzeitig müssen wir einen Anstieg der Vorleistungspreise für die Hersteller von Luftfahrtausrüstungen und Motoren verhindern", sagte der für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsident der Kommission, Joaquín Almunia.

Eine erste Untersuchung der Kommission ergab, dass die geplante Übernahme den beteiligten Unternehmen einen sehr hohen Marktanteil auf dem Markt für AC-Generatoren verschaffen würde, der der Untersuchung zufolge hohe Eintrittsschranken aufweist. Da Goodrich der stärkste Wettbewerber des Marktführers UTC ist, wäre das Unternehmen für etwaige neue Marktteilnehmer ein potenzieller Partner. Außerdem würde durch die Übernahme eine konzentrierte Struktur des weltweiten Marktes für Motorensteuerungen geschaffen.

Die Untersuchung zeigte ferner, dass Goodrich-Kunden, die mit der auf Flugzeugmotoren spezialisierten UTC-Tochter Pratt & Whitney im Wettbewerb stehen, Probleme aufgrund der vertikalen Überschneidungen zwischen den Geschäftstätigkeiten der Fusionspartner entstehen könnten. Entfällt Goodrich als unabhängiger Anbieter von Motorensteuerungen und Kraftstoffdüsen (v. a. für Kleinmotoren), könnte dies für Motorenhersteller, die mit Pratt & Whitney konkurrieren, höhere Input-Preise bedeuten. Insbesondere für Hersteller, die derzeit Kunden von Goodrich sind, könnte ein Anbieterwechsel zeit- und kostenaufwändig sein.

Auch bei den auf dem Anschlussmarkt angebotenen Dienstleistungen könnten der vorläufigen Untersuchung zufolge Wettbewerbsprobleme auftreten, die den Zugang von Wettbewerbern zu Ersatzteilen und damit verbundenen Vorleistungen von UTC und Goodrich betreffen.

In Anbetracht dieser Bedenken wird die Kommission die geplante Übernahme nun einer eingehenden Prüfung unterziehen. Der geplante Kontrollerwerb wurde am 20. Februar 2012 bei der Kommission angemeldet.

Unternehmen und Märkte
UTC will die gesamte Goodrich Corporation zu einem Kaufpreis von 18,4 Mrd. USD erwerben. Dies wäre eine der größten Firmenübernahmen der vergangenen Jahre in der Luftfahrtbranche.

UTC produziert eine breite Palette von Hochtechnologieprodukten und erbringt weltweit Dienstleistungen für Gebäudesysteme sowie die Luft- und Raumfahrtindustrie. Zur UTC-Gruppe gehören große Unternehmen wie Carrier (Heizungs- und Klimaanlagen), Otis (Aufzüge), UTC Fire & Security (Brandmeldeanlagen und Feuerlöscher) sowie UTC Power und UTC Fuel Cells (Stromgeneratoren und Brennstoffzellen). Im Zusammenhang mit der Übernahme von Goodrich sind die Tochtergesellschaften Hamilton Sundstrand (Luft- und Raumfahrtsysteme), Pratt & Whitney (Flugzeugturbinen) und Sikorsky (Hubschrauber) besonders relevant.

Goodrich ist weltweit in der Herstellung und im Verkauf von Systemen und Dienstleistungen für die Luft- und Raumfahrt, die Verteidigungs- und die Sicherheitsindustrie tätig. Seine drei wichtigsten Sparten sind Steuerungs- und Landesysteme, Triebwerksgondeln und Innenausstattung sowie elektronische Systeme.

Fusionskontrollvorschriften und -verfahren
Die Kommission hat die Aufgabe, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung), und Zusammenschlüsse zu untersagen, die den wirksamen Wettbewerb im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern würden.

Die meisten Zusammenschlüsse werden von der Kommission nach einer einmonatigen Prüfung genehmigt (Phase I). Wenn jedoch wettbewerbsrechtliche Bedenken bestehen, muss eine eingehende Prüfung eingeleitet werden (Phase II). Die Einleitung eines solchen Verfahrens greift dem Ergebnis nicht vor.

Zurzeit laufen noch vier weitere eingehende Prüfverfahren. Das erste betrifft die geplante Übernahme von Synthes durch Johnson and Johnson. Beide Unternehmen sind in den USA ansässig und im Bereich orthopädische Medizinprodukte tätig. Die zweite eingehende Prüfung wurde im November 2011 eingeleitet und betrifft den geplanten Erwerb einer Kontrollbeteiligung am Zuckerhändler ED&F MAN durch den deutschen Zucker- und Melassehersteller Südzucker (Frist: 22. Mai 2012). Im dritten Verfahren wird die geplante Übernahme der gemeinsamen Kontrolle über einen Teil der italienischen staatlichen Reedereigruppe Tirrenia durch die Compagnia Italiana di Navigazione untersucht. In diesem Verfahren wurde die Frist vom 13. Februar 2012 nach Artikel 11 Absatz 3 der Fusionskontrollverordnung ausgesetzt, damit die beteiligten Unternehmen die für die wettbewerbsrechtliche Beurteilung erforderlichen Informationen übermitteln können. Das vierte Verfahren wurde letzte Woche eingeleitet, um die geplante Übernahme des Musikgeschäfts der EMI-Gruppe durch Universal eingehend zu prüfen. Die Frist für diese Untersuchung endet am 8. August 2012.

Weitere Informationen unter:
http://ec.europa.eu/competition/elojade/isef/case_details.cfm?proc_code=2_M_6410
(Europäische Kommission: ra)


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