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Normierung in der Telekommunikation


Kein Handy-Verkaufsverbot in der EU ab Sommer
Mit einer neuen Richtlinie hatte die EU im Jahr 2014 höhere Sicherheitsstandards für Geräte mit Funk, also Radios, Fernseher, Mobilfunkgeräte, Satellitenempfänger oder Geräte mit WiFi und Bluetooth verabschiedet



Die Europäische Kommission weist darauf hin, dass es ab Sommer 2017 weiterhin keine Einschränkungen beim Kauf von Smartphones oder anderen Elektrogeräten geben wird. Wer sich dann ein neues Gerät kaufen will, wird auch weiterhin die gewohnte Auswahl haben. Mehrere Medien hatten berichtet, dass aufgrund fehlender Normierung bestimmte Geräte ab 13. Juni 2017 nicht mehr auf dem EU-Markt verkauft werden können. Tatsächlich aber können alle Produkte, die bereits auf dem Markt sind, weiter verkauft werden. Für neue Produkte, für die die Normungsorganisation der Telekommunikationsindustrie noch keine harmonisierten Normen bereitgestellt hat, können Hersteller auf andere Sicherheitsprüfungen zurückgreifen, um das Sicherheitslabel CE zu erhalten.

Mit einer neuen Richtlinie hatte die EU im Jahr 2014 höhere Sicherheitsstandards für Geräte mit Funk, also Radios, Fernseher, Mobilfunkgeräte, Satellitenempfänger oder Geräte mit WiFi und Bluetooth verabschiedet. Damit werden für Hersteller neue technische Industrie-Normen verbindlich, die vom Europäischen Institut für Telekommunikationsnormen ETSI ausgearbeitet werden. Das ETSI ist zuständig für die Normierung im Bereich der Telekommunikation und arbeitet dabei eng mit Vertretern der Industrie zusammen. Die EU-Mitgliedsstaaten und das Europäische Parlament hatten die neue Richtlinie 2014 verabschiedet. Sie gilt seit 13. Juni 2016 in allen Mitgliedsstaaten mit einer Übergangsphase bis 12. Juni 2017. Die ETSI hat also bereits seit 2014 Zeit, die neuen Normen auszuarbeiten.

Die ETSI hat bisher aber nur einen Teil der Normen ausgearbeitet, die für die neuen Sicherheitsstandards gelten. Diese hat die Kommission bereits im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie sind bereits für alle Hersteller bindend. Für die noch fehlenden Normen gilt: Wenn die ETSI diese nicht fristgerecht vorlegt, so kann die Kommission übergangsweise die alten Bestimmungen weiter gelten lassen. Zudem haben Hersteller die Möglichkeit, die Sicherheit und Konformität ihrer Geräte über andere Wege zertifizieren zu lassen.

Konsumenten erkennen normgerechte, zertifizierte Geräte übrigens am Label CE. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 26.04.17
Home & Newsletterlauf: 18.05.17



Meldungen: Europäische Kommission

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  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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