Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Anlaufstelle für Unternehmen, Gläubiger & Investor


Moderne Insolvenzvorschriften: Europäische Kommission startet EU-weite Vernetzung der Insolvenzregister
Pilotprojekt ist ein erster Schritt auf dem Weg zu einem EU-weiten Netz der Insolvenzregister

(18.07.14) - Durch die Vernetzung der Datenbanken der sieben Mitgliedstaaten Tschechische Republik, Deutschland, Estland, Niederlande, Österreich, Rumänien und Slowenien leitete die Europäische Kommission die EU-weite Verknüpfung nationaler Insolvenzregister ein. Weitere Länder dürften sich zu einem späteren Zeitpunkt anschließen. Diese erste Vernetzung dient als zentrale Anlaufstelle für Unternehmen, Gläubiger und Investoren, die in Europa investieren wollen. Dank der auf einer Website, dem europäischen "e-Justice"-Portal, verfügbaren Informationen können Unternehmer die gleichen Überprüfungen wie bei Investitionen in ihren Herkunftsländern vornehmen, und Gläubiger können mit diesem System Insolvenzfälle in einem anderen EU-Mitgliedstaat verfolgen.

"Ein grenzübergreifender Zugang zu Informationen über Insolvenzen ist für einen gut funktionierenden Binnenmarkt und den europäischen Rechtsraum von entscheidender Bedeutung", so Johannes Hahn, EU-Kommissar für Justiz. "Von den Unternehmen hängt ein Großteil unseres Wohlstands und der Arbeitsplätze ab. Wenn Anleger ihr Geld in andere europäische Länder investieren sollen, müssen Informationen über Insolvenzen leicht zugänglich, mehrsprachig und transparent sein. Hierfür sorgt die Vernetzung der Insolvenzregister über das e-Justice-Portal. Heute machen wir einen wichtigen Schritt in Richtung auf eine effiziente und wirksame Justiz, die das Wirtschaftswachstum fördert."

Der Zugang zu EU-weiten Insolvenzregistern verbessert die Effizienz und Wirksamkeit grenzübergreifender Insolvenzverfahren. Zu den konkreten Vorteilen gehören:

>> ein schnellerer Zugang in Echtzeit zu Informationen von wesentlicher Bedeutung für Unternehmensentscheidungen mittels einer einzigen Anlaufstelle;
>> kostenlose zentrale Insolvenzinformationen in den Sprachen der Europäischen Union;
>> klare Erläuterungen der Insolvenzterminologie und -systeme der teilnehmenden Mitgliedstaaten zum besseren Verständnis ihres Inhalts.

Hintergrund
Das Pilotprojekt ist ein erster Schritt auf dem Weg zu einem EU-weiten Netz der Insolvenzregister. Die Initiative ist im Vorfeld des modernisierten europäischen Insolvenzrechts zu sehen, das den Mitgliedstaaten die Veröffentlichung wichtiger Informationen über Insolvenzverfahren in elektronischen Insolvenzregistern zwingend vorschreibt (48 Monate nach der Verabschiedung). Diese Informationen müssen öffentlich über das Internet zugänglich und mit dem e-Justice-Portal vernetzt sein. Am 6. Juni dieses Jahres einigten sich die Minister im Rat auf einen allgemeinen Ansatz. Die Verordnung dürfte deshalb bis Ende des Jahres verabschiedet werden.

Die Kommission wurde ferner gebeten, die Vernetzung der nationalen Datenbanken über das e-Justice-Portal zu genehmigen, da einige nationale Insolvenzregister auch Daten natürlicher Personen enthalten. Der Beschluss der Kommission über den Schutz personenbezogener Daten im e-Justice Portal wurde am 6. Juni dieses Jahres im Amtsblatt veröffentlicht und in Abstimmung mit dem Europäischen Datenschutzbeauftragten erarbeitet.

e-Justice-Portal
Das europäische e-Justice-Portal ist eine elektronische Anlaufstelle für den Justizbereich und deckt die Bedürfnisse des Europäischen Binnenmarkts und des Europäischen Rechtsraums ab. Seit seiner Einführung im Jahr 2010 erleichtert das Portal Bürgern, Unternehmen und Rechtsanwendern den grenzübergreifenden Zugang zu Justizfragen. Die Anzahl der Zugriffe auf das e-Justice-Portal ist stetig gestiegen und lag 2013 bei mehr als 1,6 Mio. Besuchern (siehe Anhang). Das Portal enthält praktische Informationen und Links über Gesetze und Rechtspraktiken in allen Mitgliedstaaten, einschließlich Informationen über Rechtsbeistand, Aus- und Weiterbildung von Richtern und Staatsanwälten, Videokonferenzen sowie Links zu verschiedenen Rechtsdatenbanken.

Das e-Justice-Portal wird laufend mit neuen Informationen und Funktionen aktualisiert. Zusätzlich zur Vernetzung der Insolvenzregister werden die neuen Funktionen in der gesamten Union eine ausgefeilte Suche nach grenzübergreifender Rechtsprechung, einem Rechtsanwalt oder Notar, der die gewünschte Sprache spricht, sowie eine direkte elektronische Kommunikation zwischen Bürgern und Gerichten in anderen Mitgliedstaaten ermöglichen.

Weitere Informationen
EU-weite Vernetzung der Insolvenzregister:
https://e-justice.europa.eu/content_interconnected_insolvency_registers_search-246-en.do
e-Justice Portal
https://e-justice.europa.eu
Europäische Kommission – Insolvenzverfahren:
http://ec.europa.eu/justice/civil/commercial/insolvency/index_en.htm
(Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Mehr erneuerbare Energien, weniger Emissionen

    Mit der Annahme von zwei delegierten Rechtsakten im Rahmen der Erneuerbare-Energien-Richtlinie hat die Kommission heute detaillierte Vorschriften vorgeschlagen, mit denen definiert werden soll, was in der EU als erneuerbarer Wasserstoff gilt. Diese Rechtsakte sind Teil eines breit angelegten EU-Rechtsrahmens für Wasserstoff, der Energieinfrastrukturinvestitionen und Vorschriften zu staatlichen Beihilfen sowie legislative Vorgaben für erneuerbaren Wasserstoff in Industrie und Verkehr umfasst.

  • Bereitstellung digitaler Identifizierungsdienste

    Die Europäische Kommission hat die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens durch die Deutsche Telekom AG, die Orange SA, die Telefónica S.A. und die Vodafone Group plc nach der EU-Fusionskontrollverordnung ohne Auflagen genehmigt. Die Kommission gelangte zu dem Schluss, dass die Transaktion keine Wettbewerbsbedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) aufwirft.

  • Auf einem Markt mit großer Markentreue

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von MBCC durch Sika nach der EU-Fusionskontrollverordnung geprüft und genehmigt. Die Genehmigung ist an die Auflage geknüpft, dass das weltweite MBCC-Geschäft mit chemischen Zusatzmitteln veräußert wird. Sika und MBCC sind im Bereich der Entwicklung und Lieferung chemischer Zusatzmittel und Baustoffe wichtige Innovatoren und gehören zur Weltmarktspitze.

  • Terroristen missbrauchen das Internet

    Die Europäische Kommission hat beschlossen, Aufforderungsschreiben an 22 Mitgliedstaaten zu senden, weil diese bestimmte Verpflichtungen aus der Verordnung zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte nicht erfüllt haben. So haben es Belgien, Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Estland, Irland, Griechenland, Spanien, Italien, Zypern, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien, die Slowakei, Finnland und Schweden beispielsweise versäumt, die für Entfernungsanordnungen zuständige(n) Behörde(n) zu benennen und der Kommission zu melden, eine öffentliche Kontaktstelle anzugeben und Vorschriften und Maßnahmen dafür festzulegen, wie die Nichterfüllung rechtlicher Verpflichtungen sanktioniert werden soll.

  • Geoblocking-Verordnung einhalten

    Um ihr Praktiken weiter an das EU-Recht anzupassen, hat sich Google verpflichtet, Änderungen bei mehreren ihrer Produkte und Dienstleistungen vorzunehmen - vor allem in Bezug auf mangelnde Transparenz und klare Informationen für die Verbraucher. Nach einem Dialog, der 2021 mit dem Netzwerk für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC) aufgenommen wurde und von der Europäischen Kommission koordiniert sowie von der niederländischen Behörde für Verbraucher und Märkte und der belgischen Generaldirektion Wirtschaftsinspektion geleitet wurde, hat sich Google bereit erklärt, die von den Behörden angesprochenen Punkte zu ändern, insbesondere bei Google Store, Google Play Store, Google Hotels und Google Flights, um die Einhaltung der EU-Verbrauchervorschriften sicherzustellen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen