Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Compliance im Lebensmittelsektor


Ermutigende Ergebnisse der zweiten EU-weiten Testrunde zum Nachweis von Pferde-DNA in Rindfleischprodukten
Maßnahmen zur Bekämpfung von Lebensmittelbetrug erfolgreich

(19.08.14) - Im April dieses Jahres begann eine zweite europaweite Serie koordinierter Tests auf Pferdefleisch-DNA in Rindfleischprodukten. Diese Testrunde knüpft an die Untersuchungen an, die 2013 unmittelbar nach dem Pferdefleischskandal durchgeführt worden waren und bei denen in 4,6 Prozent der untersuchten Produkte Pferdefleisch-DNA nachgewiesen wurde. Diese zweite Testrunde wurde von der Kommission veranlasst und kofinanziert. Die Ergebnisse sind ermutigend: Lediglich in 0,61 Prozent der Proben wurde Pferdefleisch-DNA nachgewiesen – die Lage hat sich also erheblich verbessert.

Der für Gesundheit zuständige EU-Kommissar, Tonio Borg, erklärte: "Diese Ergebnisse belegen, dass unsere gemeinsamen Bemühungen Früchte tragen und dass die verstärkten Kontrollen zur Aufdeckung von Lebensmittelbetrug tatsächlich Wirkung zeigen. Der Lebensmittelsektor ist einer der größten Wirtschaftszweige in der EU; umso wichtiger ist es daher für unsere Wirtschaft, dass das Vertrauen der europäischen Verbraucher und Unternehmer in unsere Lebensmittelkette wiederhergestellt wird. Ich bin fest davon überzeugt, dass sich unsere derzeitigen Anstrengungen auszahlen werden. Betrügerische Verhaltensweisen müssen wir gemeinsam bekämpfen, indem wir an den schwächsten Stellen der Lebensmittelkette ansetzen."

Ergebnisse
Ziel des koordinierten Überwachungsplans war es, Lebensmittel, die als Rindfleisch enthaltende Erzeugnisse vermarktet wurden, daraufhin zu untersuchen, ob sie nicht deklariertes Pferdefleisch enthalten. Das Projekt wurde zu 50 Prozent von der Europäischen Kommission finanziert.

Jedem EU-Land wurde empfohlen, eine bestimmte Anzahl Proben zum Nachweis des Ausmaßes des Etikettenschwindels zu ziehen; je nach Größe des Landes variierte diese Anzahl zwischen 10 und 150 Proben. Einige Länder führten sogar mehr Untersuchungen durch, als von der Kommission empfohlen.

Insgesamt führten die zuständigen Behörden der 28 EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegens, Islands und der Schweiz 2622 Tests durch. Nur in 16 Fällen – d. h. bei 0,61 Prozent der Proben – wurden Spuren von Pferdefleisch-DNA festgestellt. Dies ist eine deutliche Verbesserung gegenüber den Ergebnissen der ersten koordinierten Testrunde im Jahr 2013; damals wurden in 4,6 Prozent der untersuchten Proben Spuren von nicht deklariertem Pferdefleisch nachgewiesen.

Die zuständigen Behörden der betroffenen Mitgliedstaaten gehen allen 16 aufgedeckten Fällen nach und treffen geeignete Durchsetzungsmaßnahmen (Rücknahme vom Markt, Rückverfolgung, Neuetikettierung, zusätzliche Kontrollen beim Lebensmittelunternehmer) bzw. ergreifen geeignete Sanktionen.

Nächste Schritte
Die Kommission wird weiterhin eng mit den EU-Mitgliedstaaten und anderen Partnern zusammenarbeiten, um Europas Reaktionsfähigkeit bei Lebensmittelbetrug durch eine Reihe von Initiativen zu verbessern; diese sind dem Aktionsplan zu entnehmen, der als Reaktion auf den Pferdefleischskandal im Jahr 2013 aufgestellt wurde.

Zu diesen Initiativen gehören die Schaffung eines EU-Netzes zur Bekämpfung von Lebensmittelbetrug, in dessen Rahmen sich die EU-Länder gegenseitig Amtshilfe leisten und zusammenarbeiten, sowie die Entwicklung eines speziellen IT-Instruments, das die Arbeit des Netzes unterstützt und mit dem die Mitglieder rasch Informationen zu potenziellen grenzübergreifenden Betrugsfällen austauschen können.

Auch die Anwendung koordinierter Ad-hoc-Kontrollpläne hat sich als nützliches Instrument zur Aufdeckung von Betrugsfällen in der Lebensmittelkette erwiesen. Die Kommission plant, dieses Instrument weiterhin zu nutzen, und erörtert derzeit gemeinsam mit den Mitgliedstaaten, welche Produkte bei den künftigen Testrunden vorrangig untersucht werden sollen.

Hintergrund
Der Pferdefleischskandal machte 2013 überall in Europa, aber auch darüber hinaus Schlagzeilen. Der Skandal – bei dem aufgedeckt wurde, dass Pferdefleisch als Rindfleisch deklariert worden war – machte deutlich, wie komplex die weltweite Lebensmittelversorgungskette geworden ist. Laut den Untersuchungsergebnissen handelte es sich nicht um ein Problem der Lebensmittelsicherheit oder der öffentlichen Gesundheit, sondern um einen Etikettenschwindel zwecks Gewinnmaximierung. Es zeigte sich, dass Betrüger Schwachstellen im System ausnutzen – zum Nachteil rechtschaffender Lebensmittelunternehmer und der Verbraucher. Die Lebensmittelindustrie in der EU musste erleben, dass das Vertrauen der Verbraucher in die Branche auf einen historischen Tiefstwert sank. Die Kommission hat in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden der 28 EU-Mitgliedstaaten untersucht, wie Pferdefleisch in Lebensmittel gelangen konnte, die als Rindfleischprodukte deklariert waren.

Die heute bekanntgegebenen Ergebnisse stammen aus den Nachfolgetests, die bereits im vergangenen Jahr vereinbart worden waren und in der ersten Jahreshälfte 2014 durchgeführt wurden. Die Kofinanzierung durch die Kommission deckt 50 Prozent der den Mitgliedstaaten für Labortests entstandenen Kosten, die auf insgesamt 145 440 EUR geschätzt werden, sowie 20 000 EUR für das Labor, das die Testmethode koordiniert hat.

Weitere Informationen
http://ec.europa.eu/food/food/horsemeat/index_en.htm
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-13-331_de.htm
(Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Kernelemente der Maßnahme gegen Meta

    Das Netzwerk für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) hat ein Schreiben an Meta übermittelt, nachdem Bedenken aufgetreten waren, dass Meta mit ihrem "Pay or consent"-Modell gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen könnte. Die Kommission koordinierte diese Maßnahme unter der Leitung der französischen Generaldirektion für Wettbewerb, Verbraucherschutz und Betrugsbekämpfung.

  • Marktrisiko-Vorschriften von Basel III

    Die Europäische Kommission hat heute einen delegierten Rechtsakt beschlossen, der den Geltungsbeginn von Teilen der Basel-III-Standards in der EU um ein Jahr verschiebt. Gelten soll der Aufschub für den "Fundamental Review of the Trading Book", kurz: "FRTB", der die Handelstätigkeit der Banken betrifft und nun erst ab dem 1. Januar 2026 greifen soll. Das FRTB-Regelwerk trägt ausgefeilteren Methoden zur Messung von Risiken Rechnung, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.

  • CO2-Bepreisung auf weitere Wirtschaftssektoren

    Die Kommission erlässt eine Reihe von Beschlüssen zu Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten, die nicht mitgeteilt haben, welche Maßnahmen sie zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht ergriffen haben. Dabei sendet die Kommission zunächst Aufforderungsschreiben an alle Mitgliedstaaten, die keine nationalen Maßnahmen zur Umsetzung von Richtlinien gemeldet haben, deren Umsetzungsfrist vor Kurzem abgelaufen ist. So haben 26 Mitgliedstaaten noch keine vollständige Umsetzung von zwei EU-Richtlinien in den Bereichen Klimaschutz und Verteidigung gemeldet.

  • Grundlage für ein solches Regelwerk

    Die Europäische Kommission begrüßt, dass der Text eines im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) ausgehandelten Übereinkommens über den elektronischen Handel nach fünf Jahren intensiver Verhandlungen, an denen mehr als 90 WTO-Mitglieder beteiligt waren, veröffentlicht wurde. Die EU brachte sich in die Verhandlungen über dieses erste weltweite Regelwerk für den digitalen Handel engagiert ein. Sobald das Übereinkommen in den WTO-Rechtsrahmen integriert ist, wird es für zahlreiche WTO-Mitglieder die Grundlage für ein solches Regelwerk bilden. Es wird sowohl Verbrauchern als auch Unternehmen zugute kommen und in den beteiligten WTO-Mitgliedstaaten den digitalen Wandel fördern, indem es >> grenzüberschreitende elektronische Transaktionen vereinfacht, >> Hemmnisse für den digitalen Handel abbaut und >> Innovationen im elektronischen Handel fördert.

  • Einleitung des eingehenden Prüfverfahrens

    Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob eine deutsche Umstrukturierungsmaßnahme im Umfang von 321,2 Mio. EUR für Condor mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht. Die Maßnahme war ursprünglich im Juli 2021 von der Kommission auf der Grundlage der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung genehmigt worden, doch dann wurde der Genehmigungsbeschluss der Kommission durch das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 8. Mai 2024 für nichtig erklärt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen