Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Mehr Klarheit bei der Energieeffizienz


Überarbeitung der Rechtsvorschriften zur Energieeffizienzkennzeichnung
Europäische Kommission schlägt einheitliche "A-G"-Skala für das Energieetikett und eine elektronische Produktdatenbank vor

(20.08.15) - Im Rahmen der Strategie der Energieunion, die von der Kommission im Februar 2015 auf den Weg gebracht wurde, schlägt die Kommission eine Überarbeitung der Rechtsvorschriften zur Energieeffizienzkennzeichnung vor. Die vorgeschlagene Überarbeitung gewährleistet Kohärenz und Kontinuität und sorgt dafür, dass Kunden fundiertere Kaufentscheidungen treffen können, die ihnen Energie und Geld sparen helfen. Sie leistet außerdem einen direkten Beitrag zum Grundsatz "Energieeffizienz an erster Stelle" der Energieunion.

Was schlägt die Kommission im Einzelnen vor?
Damit Verbraucher sich ein genaueres Bild von der Energieeffizienz eines Produkts machen können, für die es derzeit mehrere Skalen gibt (von A bis G, von A+++ bis D, usw.), und um die Einhaltung der Anforderungen durch Hersteller und Einzelhändler zu verbessern, schlägt die Europäische Kommission das folgende überarbeitete System zur Energieeffizienzkennzeichnung vor:

>> Eine einheitliche Kennzeichnungsskala "A-G" Die Kommission schlägt damit eine Rückkehr zum bekannten und bewährten Etikett mit der Skala "A-G" für energieeffiziente Produkte vor, einschließlich eines Verfahrens zur Neuskalierung der bestehenden Etikette.
>> Eine elektronische Datenbank für neue energieeffiziente Produkte: Die Kommission schlägt vor, alle neuen auf den EU-Markt gebrachten Produkte in einer Online-Datenbank zu registrieren, um mehr Transparenz zu schaffen und den nationalen Behörden die Marktüberwachung zu erleichtern.

Dieser Vorschlag steht in Einklang mit dem Grundsatz "Energieeffizienz an erster Stelle", der Teil der Strategie der Energieunion ist, durch die das Energiesystem der EU mittels fundierter Verbraucherentscheidungen nachhaltiger gemacht werden soll.

Warum schlägt die Kommission eine einheitliche "A-G"-Skala für das Energieetikett vor?
Das EU-Energieetikett hat sich seit 1995 bewährt: 85 Prozent der europäischen Verbraucher verlassen sich bei ihren Kaufentscheidungen darauf. Es war auch die treibende Kraft für innovative Entwicklungen in der Industrie - die meisten Produkte erreichen heute die obersten Klassen (A+++, A++, A+), während die meisten anderen Klassen leer bleiben (manchmal sogar Klasse A). Ein derart positives Ergebnis macht es den Verbrauchern jetzt schwer, die besten Produkte zu erkennen: sie sind unter Umständen überzeugt, dass sie mit dem Kauf eines Produkts der Klasse A+ eines der effizientesten auf dem Markt erwerben, während es sich in Wirklichkeit um eines der am wenigsten effizienten handelt.

Um den Verbrauchern die Beurteilung und den Vergleich von Produkten zu erleichtern, schlägt die Europäische Kommission vor, nur noch ein einheitliches "A-G"-Energieetikett zu verwenden. Das wird die Verbraucher motivieren, die effizientesten Produkte zu kaufen, was zu einer Senkung des Energieverbrauchs und der Energiekosten führen wird.

Warum schlägt die Kommission eine elektronische Datenbank für neue energieeffiziente Produkte vor?
Es wird geschätzt, dass 10-25 Prozent der Produkte auf dem Markt nicht den Anforderungen für die Energieeffizienzkennzeichnung entsprechen, und dass deshalb etwa 10 Prozent der angestrebten Energieeinsparungen nicht erreicht werden. Das ist zumindest zum Teil auf die schwachen Durchsetzungsmaßnahmen der Marktüberwachungsbehörden zurückzuführen.

Zur Stärkung der Durchsetzung schlägt die Kommission eine Datenbank zur Produktregistrierung vor, in der Hersteller und Importeure ihre Produkte registrieren werden, wobei die hochzuladenden Informationen bereits nach den derzeitigen EU-Rechtsvorschriften verbindlich sind. Dadurch werden die wichtigsten Angaben zur Einhaltung von Produktanforderungen für die Durchsetzungsbehörden in den Mitgliedstaaten zentral zugänglich, und die Behörden müssen sich diese Informationen nicht mehr wie bisher mit oftmals großem Aufwand und Zeiteinsatz von den Unternehmen beschaffen.

Über die Datenbank werden das Etikett und die wichtigsten Produktinformationen auch für Verbraucher und Händler zugänglich sein, was die elektronische Verwendung des Energieetiketts erleichtern wird.

Was wird konkret geschehen?
Nach Annahme durch die Mitgesetzgeber wird der Kommissionsvorschlag wie folgt umgesetzt:

>> Bereits auf dem Markt befindliche Produkte werden weiterhin verkauft wie bisher.
>> Neue Produkte werden mit der neuen Skala verkauft. Alte Etiketten, z. B. mit der Skala A+bis A+++, müssen von den Einzelhändlern entfernt werden.
>> Die Hersteller werden ihre Produkte registrieren. Die Informationen werden für die Behörden der Mitgliedstaaten zugänglich sein, um die Prüfung der Einhaltung von Anforderungen zu erleichtern und die Transparenz zu erhöhen.
>> Die Verbraucher werden durch spezielle Informationskampagnen der Mitgliedstaaten in Zusammenarbeit mit dem Einzelhandel unterrichtet.

Die Europäische Kommission wird "gemeinsame Marktüberwachungsmaßnahmen" unterstützen, z. B. das Projekt "EEpliant", an dem 12 Mitgliedstaaten beteiligt sind.

Von dem neuen System werden zusätzliche Energieeinsparungen in Höhe des jährlichen Energieverbrauchs aller baltischen Länder erwartet (jährlich 200 TWh bis 2030).

Vorteile für die Verbraucher
Das überarbeitete Energieetikett wird den Verbrauchern weitere Ersparnisse in Höhe von 15 EUR jährlich ermöglichen durch:

>> klarere Informationen über die Energieeffizienz von Produkten
>> die Möglichkeit, Produkte miteinander zu vergleichen
>> mehr Informationen über die Produkte, z. B. Leistung, Wasserverbrauch oder Geräuschemissionen.

Dadurch werden sich die derzeitigen jährlichen Einsparungen von 465 EUR pro Haushalt auf 480 EUR erhöhen.

Vorteile für Hersteller und Einzelhändler
Das überarbeitete Energieetikett wird Herstellern und Einzelhändlern Einnahmensteigerungen von insgesamt mehr als 10 Mrd. EUR jährlich ermöglichen durch:

>> die Stärkung eines beliebten Marketinginstruments, auf das sich über 85 Prozent der Verbraucher bei ihren Kaufentscheidungen verlassen,
>> ein geringeres Risiko von Unklarheiten und damit mehr Rechtssicherheit und bessere Einhaltung der Vorschriften,
>> einen geringeren Verwaltungsaufwand aufgrund der Registrierung von Produkten und der Möglichkeit, das elektronische Etikett herunterzuladen.

Dadurch werden sich die derzeitigen Mehreinnahmen von 55 Mrd. EUR jährlich auf 65 Mrd. EUR jährlich erhöhen.

Vorteile für die Mitgliedstaaten
Der Vorschlag der Kommission hat auch konkrete Vorteile für die Mitgliedstaaten:

>> Zeitersparnis: Durch die Produktdatenbank wird sich der Zeitaufwand für die Marktüberwachung um 10-15 Prozent verringern.
>> Geringerer Verwaltungsaufwand: Es handelt sich um einen Vorschlag für eine Verordnung, die unmittelbar anwendbar ist. Die Mitgliedstaaten müssen daher die Bestimmungen nicht in nationales Recht umsetzen.

Vorteile für die Umwelt
Die derzeitigen Maßnahmen im Bereich der Energieeffizienzkennzeichnung ermöglichen jährliche Energieeinsparungen in Höhe von etwa 175 Mio. t RÖE Primärenergie. Das entspricht dem jährlichen Primärenergieverbrauch von Italien oder dem Jahresverbrauch von ca. 60 Millionen Haushalten.

Die Einführung des "A-G"-Energieetiketts dürfte zu weiteren Einsparungen in Höhe des jährlichen Energieverbrauchs aller baltischen Länder (d. h. etwa 17 Mio. t RÖE Primärenergie) führen.

Was geschieht als nächstes?
Der Vorschlag der Kommission wird dem Europäischen Parlament und dem Rat übermittelt. Diese werden den Vorschlag erörtern und zu einer Einigung darüber gelangen. Dieses Verfahren wird voraussichtlich ein Jahr in Anspruch nehmen. Nach Annahme durch die Mitgesetzgeber wird die Kommission diese Änderungen für die meisten Produkte von Produktgruppen mit Energieetikett innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren umsetzen.

Energieeffiziente Produkte: geltende Rechtsvorschriften
Energieeffiziente Produkte fallen unter zwei EU-Richtlinien:

>> Die Ökodesign-Richtlinie (2009/125/EG) - sie betrifft die Verbesserung der Energieeffizienz von Produkten.
>> Die Richtlinie über die Energieverbrauchskennzeichnung (2010/30/EU) - sie betrifft die Kenntlichmachung der leistungsfähigsten Geräte für den Verbraucher.

Die einzelnen im Rahmen dieser Richtlinien erlassenen Rechtsakte für Produkte ermöglichen es den Verbrauchern, die energieeffizientesten Produkte zu kaufen, und gewährleisten gleiche Wettbewerbsbedingungen für die europäischen Unternehmen.

Energieeffiziente Produkte: weitere legislative Schritte
Wie in der Strategie der Energieunion vorgesehen, führt die Europäische Kommission Schlüsselmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz durch, z. B. die Überarbeitung der Richtlinie über die Energieverbrauchskennzeichnung (2010/30/EU).

In der Strategie der Energieunion werden konkrete Schritte zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit, zur Verringerung der Abhängigkeit der EU-Mitgliedstaaten von Energieimporten aus Drittstaaten, für die weitere Integration der nationalen Energiemärkte, eine bessere Einbeziehung der Verbraucher, mehr Energieeffizienz, weniger Kohlenstoff im Energiemix und die Förderung von Forschung und Innovation im Energiebereich entwickelt.

Weitere Informationen sind verfügbar unter: http://ec.europa.eu/priorities/energy-union/index_en.htm

Auf dem Markt befindliche energieeffiziente Produkte
Derzeit bestehen:

>> elf Produktgruppen, die unter die Vorschriften für Energieeffizienz und Energieeffizienzkennzeichnung fallen: Geschirrspüler, Waschmaschinen, Wäschetrockner, Kühlschränke, Staubsauger, Lampen, Leuchten, Fernseher, Klimaanlagen, Haushaltskochgeräte und Lüftungsanlagen.
>> acht Produktgruppen fallen unter Effizienzanforderungen (und nicht unter die Kennzeichnungspflicht): einfache Set-Top-Boxen, externe Netzteile, Elektromotoren, Umwälzpumpen, Ventilatoren, Wasserpumpen, Computer, Transformatoren.
>> drei horizontale Maßnahmen betreffend: den Stromverbrauch elektrischer und elektronischer Geräte im Bereitschafts- und im Aus-Zustand, den Stromverbrauch im vernetzten Bereitschaftsbetrieb und Energieverbrauchskennzeichnung im Internet.

Anforderungen für die Kennzeichnung des Energieverbrauchs und die Energieeffizienz von Heizungen und Kesseln (z. B. Gaskessel und Wärmepumpen) werden ab September 2015 in Kraft treten. Sie werden nur für neue Produkte auf dem Markt gelten.

Entscheidungsverfahren für energieeffiziente Produkte
In der EU ist für alle Maßnahmen im Bereich der Energieeffizienz ein strenges und vollkommen transparentes Verfahren einzuhalten, bei dem Akteure und Mitgliedstaaten in allen Stadien eng einbezogen sind. Das Verfahren umfasst:

>> Eine detaillierte "Vorstudie" unter Einbeziehung der Akteure, bei der die technischen, wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Aspekte einer Produktgruppe untersucht werden.
>> Eine breit angelegte Konsultation der Akteure (einschließlich Industrie, Verbraucherverbände, Umweltorganisationen, Vertreter der Mitgliedstaaten usw.) über das so genannte "Konsultationsforum".
>> Eine Abschätzung der Folgen für Umwelt, Industrie und Verbraucher mit anschließenden Expertengesprächen und einer Abstimmung in einem Ausschuss mit Vertretern der Mitgliedstaaten.

Endgültige Prüfung durch das Europäische Parlament und den Rat, die die Maßnahme ablehnen können (dies ist bisher nicht vorgekommen, was Ausdruck der starken politischen Unterstützung für diese Maßnahmen ist).



Bedeutung der Energieeffizienz für das Energiesystem der EU
Eine Verbesserung der Energieeffizienz in der Europäischen Union bei gleichzeitigem Ausbau der erneuerbaren Energien ist der beste Weg zur Verringerung unserer Abhängigkeit von externen Energielieferanten. Die EU importiert 53 Prozent der von ihr verbrauchten Energie, daher investiert sie in Energieeffizienzmaßnahmen und arbeitet gleichzeitig auf die Erhöhung unserer Energieunabhängigkeit hin.

Die Erfahrung in der EU zeigt ferner, dass die Emissionen in der Industrie verringert werden konnten, während die Industrieproduktion gesteigert wurde - dies ist in erster Linie der Energieeffizienz zu verdanken: zwischen 1995 und 2010 stieg der Brutto-Mehrwert in den Industriesektoren um 18 Prozent, während die CO2-Emissionen der Industrie um 20 Prozent zurückgingen.

Im Oktober letzten Jahres billigte der Europäische Rat den Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030, dabei wurde auch eine Verdopplung der Anstrengungen für den Klimaschutz beschlossen. Das Ziel einer Verringerung der Treibhausgasemissionen um 40 Prozent ist gekoppelt mit dem verbindlichen EU-Ziel, den Anteil der erneuerbaren Energien bis 2030 auf mindestens 27 Prozent zu steigern. Ferner wurde für die EU das Ziel festgesetzt, die Energieeffizienz in der EU um mindestens 27 Prozent zu steigern, wobei im Rahmen einer Überprüfung im Jahr 2020 entschieden werden soll, ob dieses Ziel auf 30 Prozent erhöht wird.

Am 25. Februar 2015 kündigte die Kommission ihre Rahmenstrategie für eine krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzpolitik an. Dieser Vorschlag ist ein Beitrag zum Grundsatz "Energieeffizienz an erster Stelle" der Energieunion.

Weitere Informationen:
Weitere Informationen und Dokumente unter: https://ec.europa.eu/energy/en/news/new-electricity-market-consumers
Energieeffiziente Produkte: http://ec.europa.eu/energy/en/topics/energy-efficiency/energy-efficient-products
(Europäische Kommission: ra)




Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Durchsetzung des Kartellrechts

    Die Europäische Kommission hat die Evaluierungsergebnisse für die EU-Verordnungen, in denen die Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften festgelegt sind (Verordnungen 1/2003 und 773/2004), in Form einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen veröffentlicht.

  • Halbleiterfertigungsanlage in Dresden

    Die Europäische Kommission hat eine 5 Mrd. EUR schwere deutsche Maßnahme zur Unterstützung der European Semiconductor Manufacturing Company ("ESMC") beim Bau und Betrieb eines Mikrochip-Werks in Dresden nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Einfuhren von Elektrofahrzeugen

    Im Rahmen ihrer laufenden Antisubventionsuntersuchung hat die Europäische Kommission den interessierten Parteien heute den Entwurf ihrer Entscheidung zur Einführung endgültiger Ausgleichszölle auf die Einfuhren batteriebetriebener Elektrofahrzeuge aus China offengelegt.

  • Transparenz der Werbung

    Die EU-Kommission hat X von ihrer vorläufigen Auffassung in Kenntnis gesetzt, dass es in Bereichen im Zusammenhang mit "Dark Patterns", Transparenz der Werbung sowie Datenzugang für Forschende gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) verstößt.

  • Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Kartellverfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob Delivery Hero und Glovo durch Beteiligung an einem Kartell im Bereich der Online-Bestellung und -Lieferung von Mahlzeiten, Lebensmitteln und sonstigen Verbrauchergütern im Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen haben. Delivery Hero und Glovo zählen zu den größten Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa. Delivery Hero hielt ab Juli 2018 eine Minderheitsbeteiligung an Glovo, bis es im Juli 2022 die alleinige Kontrolle über das Unternehmen erwarb.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen