Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Integratoren in der Paketdienstbranche


Fusionskontrolle: Europäische Kommission prüft geplante Übernahme von TNT Express durch United Parcel Service
Geplante Übernahme könnte den Wettbewerb vor allem bei der Bereitstellung der schnellsten Kurierdienste zu Lasten der direkten Kunden und letztlich der europäischen Verbraucher beschränken

(01.08.12) - Die Europäische Kommission hat nach der EU-Fusionskontrollverordnung eine eingehende Untersuchung der geplanten Übernahme des niederländischen Unternehmens TNT Express durch das amerikanische Unternehmen United Parcel Service (UPS) eingeleitet. Beide Unternehmen sind wichtige Marktteilnehmer im Paketdienstsektor. Der vorläufigen Untersuchung der Kommission zufolge könnte der Zusammenschluss auf den Paketdienstmärkten zahlreicher Mitgliedstaaten, in denen diese Unternehmen einen sehr hohen gemeinsamen Marktanteil – insbesondere für internationale Kurierdienste – erwerben würden, möglicherweise wettbewerbsrechtlich bedenklich sein. Die Einleitung einer eingehenden Untersuchung lässt jedoch noch keine Schlüsse auf deren Ergebnis zu. Die Kommission muss nun innerhalb von 90 Arbeitstagen (d. h. bis zum 28. November 2012) entscheiden, ob der geplante Zusammenschluss den wirksamen Wettbewerb im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) erheblich beeinträchtigen würde.

Der für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsident der Kommission, Joaquín Almunia, erklärte: "Die Paketdienstbranche ist von strategischer Bedeutung für verschiedene andere Wirtschaftszweige in Europa. Die geplante Übernahme könnte den Wettbewerb vor allem bei der Bereitstellung der schnellsten Kurierdienste zu Lasten der direkten Kunden und letztlich der europäischen Verbraucher beschränken. Die Kommission muss gewährleisten, dass die Kunden weiterhin unter Wettbewerbsbedingungen Zugang zu diesen Leistungen erhalten."

Bei UPS und TNT Express handelt es sich um zwei der lediglich vier gegenwärtig auf dem europäischen Markt tätigen so genannten Integratoren. Integratoren sind Unternehmen, die über ein umfassendes Luft- und Landpaketdienstnetz in ganz Europa und über dessen Grenzen hinaus verfügen und in der Lage sind, das umfassendste Angebot derartiger Dienstleistungen bereitzustellen. Bei den anderen Integratoren auf dem europäischen Markt handelt es sich um die Tochtergesellschaft der Deutschen Post DHL und dem in den USA ansässigen Unternehmen FedEx.

Die vorläufige Untersuchung der Kommission hat ergeben, dass Paketdienstleistungen einen stark differenzierten Markt bilden, der vor allem bezüglich der dienstleistungsgebundenen Laufzeiten in verschiedene Segmente unterteilt werden kann. Im Bereich der meisten Kurierdienste, insbesondere der mit den kürzesten Lieferzeiträumen, wären die anderen Integratoren die einzigen, die einen nennenswerten Wettbewerbsdruck auf das nach dem Zusammenschluss entstandene Unternehmen ausübten. Da das geplante Vorhaben die Anzahl der Integratoren im EWR von vier auf drei reduzieren würde, wäre der Wettbewerbsdruck auf das zusammengeschlossene Unternehmen erheblich geringer. In vielen Mitgliedstaaten würde dies bei den inländischen Kurierdienstleistungen und noch mehr bei den internationalen Kurierdiensten zu einem stark konzentrierten Markt führen.

In Anbetracht dieser Bedenken wird die Kommission den geplanten Zusammenschluss nun einer eingehenden Prüfung unterziehen.

Das Vorhaben wurde am 15. Juni 2012 bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet.

Unternehmen und Produkte
UPS hat seinen Sitz in den USA und bietet weltweit Spezialtransporte und Logistikdienste an. Das Unternehmen ist in den Bereichen Paketdienst, Luftfracht, Frachttransport und Kontraktlogistik tätig.

TNT Express hat seinen Sitz in den Niederlanden und ist in der Logistikbranche in den Bereichen Paketdienste, Luft- und Landfracht, Frachttransport und Kontraktlogistik weltweit tätig.

UPS und TNT Express sind wichtige Marktteilnehmer bei der Lieferung von Paketdiensten und "Integratoren", d. h. Paketdienstunternehmen, die über ein weitreichendes Luft- und Landpaketdienstenetz in Europa und über dessen Grenzen hinaus verfügen.

Fusionskontrollvorschriften und -verfahren

Die Kommission hat die Aufgabe, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung), und Zusammenschlüsse zu untersagen, die den wirksamen Wettbewerb im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern würden.

Die meisten Zusammenschlüsse werden von der Kommission nach einer einmonatigen Prüfung genehmigt (Phase I). Wenn jedoch wettbewerbsrechtliche Bedenken bestehen, muss eine eingehende Prüfung eingeleitet werden (Phase II). Die Einleitung eines solchen eingehenden Prüfverfahrens greift dem Ergebnis nicht vor.

Gegenwärtig werden noch fünf weitere geplante Zusammenschlüsse eingehend von der Kommission geprüft. Das erste Prüfverfahren betrifft die geplante Übernahme von Goodrich durch United Technology im Luftfahrtausrüstungssektor und muss bis zum 31. August abschließend entschieden werden. Das zweite betrifft die geplante Übernahme des Musikgeschäfts von EMI durch Universal Music Group und wird bis zum 6. September abschließend entschieden. Eine dritte Prüfung betrifft die geplante Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens im Vereinigten Königreich zwischen Vodafone, Telefónica und Everything Everywhere im Bereich Mobile Commerce. Hier endet die Frist am 19. September. In einem vierten Prüfverfahren wird der geplante Erwerb der Edelstahlsparte Inoxum des deutschen Unternehmens ThyssenKrupp durch das finnische Edelstahlunternehmen Outokumpu eingehend untersucht. Die Kommission muss dieses Prüfverfahren bis zum 24. Oktober zum Abschluss bringen. Das letzte eingehende Prüfverfahren betrifft die geplante Übernahme von Orange Austria durch Hutchison 3G auf dem Markt Mobilfunkdienste in Österreich. Hier endet die Frist am 6. November 2012. (Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Was sind die Kernelemente der überarbeiteten EPBD?

    Mit der überarbeiteten Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) wird Europa auf den richtigen Weg gebracht, bis 2050 einen vollständig dekarbonisierten Gebäudebestand zu erreichen, indem Renovierungen in jedem Mitgliedstaat vorangetrieben werden, insbesondere bei Gebäuden mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz. Der (2018 vereinbarte) bestehende Rechtsrahmen wird aktualisiert, um ehrgeizigeren Klimaschutzzielen in Verbindung mit sozialen Maßnahmen Rechnung zu tragen, und gibt den Mitgliedstaaten die nötige Flexibilität, um den Unterschieden im Gebäudebestand in Europa Rechnung zu tragen.

  • Ein verstärkter industrieller Ansatz

    Die EU-Kommission hat eine Mitteilung angenommen, in der sie zu einer Reihe von Energiewende-Dialogen über die Umwandlung Europas in eine saubere, ressourceneffiziente, gerechte und wettbewerbsfähige Wirtschaft Bilanz zieht. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte in ihrer Rede zur Lage der Union 2023 die Aufnahme von Energiewende-Dialogen angekündigt. In diesem Rahmen soll zusammen mit der europäischen Industrie und den Sozialpartnern erörtert werden, wie die Umsetzung des europäischen Grünen Deals gestärkt und gefördert werden kann, was wiederum zu einem verstärkten industriellen Ansatz beiträgt.

  • Grünen Wandel beschleunigen

    Die Europäische Kommission hat eine mit 2,2 Mrd. EUR ausgestattete deutsche Beihilferegelung genehmigt, mit der Investitionen in die Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse gefördert werden sollen, um den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft im Einklang mit dem Industrieplan zum Grünen Deal zu unterstützen. Die Regelung wurde auf der Grundlage des von der Kommission am 9. März 2023 angenommenen und am 20. November 2023 geänderten Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels genehmigt, um Maßnahmen in Bereichen zu fördern, die für die Beschleunigung des grünen Wandels und die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen von entscheidender Bedeutung sind.

  • Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs

    Die Europäische Kommission hat eine mit 350 Mio. EUR ausgestattete deutsche Regelung zur Förderung der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff über das Instrument "Auctions-as-a-Service" (" Auktionen als Dienstleistung") der Europäischen Wasserstoffbank nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Erfüllung von Umweltschutzauflagen

    Um ihrer Verpflichtung nachzukommen, den Verwaltungsaufwand für Landwirtinnen und Landwirte in der EU zu verringern, hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, einige Bestimmungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu überarbeiten, um Vereinfachungen zu bewirken und gleichzeitig eine starke, nachhaltige und wettbewerbsfähige Politik für Landwirtschaft und Lebensmittel in der EU aufrechtzuerhalten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen