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Vogelschutzrichtlinie und Habitat-Richtlinie


Umwelt: Kommission drängt Österreich zur Einhaltung der EU-Vorschriften über Naturschutzgebiete
Vogelschutzrichtlinie – der älteste EU-Rechtsakt für den Umweltschutz


(02.07.12) - Die Europäische Kommission zeigt sich besorgt, dass Österreich bestimmte Hochwasserschutz- und wasserwirtschaftliche Projekte in Naturschutzgebieten nicht vorschriftsgemäß bewertet. Auf Empfehlung des EU-Umweltkommissars Janez Potočnik sendet die Kommission eine mit Gründen versehene Stellungnahme, in der Österreich aufgefordert wird, sich an die einschlägigen EU-Vorschriften zu halten. Antwortet Österreich nicht innerhalb von zwei Monaten, kann die Kommission den Gerichtshof der Europäischen Union mit dieser Angelegenheit befassen.

Die Vogelschutzrichtlinie und die Habitat-Richtlinie der Europäischen Union erfordern, dass alle Projekte, die signifikante Auswirkungen auf besondere Schutzgebiete haben können, einer vorherigen Bewertung ihrer Folgen für das Gebiet unterzogen werden. Die Umweltvorschriften in Niederösterreich klammern derzeit Erneuerungen von Hochwasserschutzprojekten ‑wie die Versetzung oder die Erhöhung von Dämmen, die Erweiterung von Hochwasserschutzmaßnahmen ‑und andere wasserbezogenen Verwaltungsbeschlüsse von diesem Erfordernis aus. In Artikel 6 der Habitat-Richtlinie sind solche allgemeinen Ausnahmen verboten und liegt der Nachdruck auf einer fallbezogenen Prüfung der potenziellen Auswirkungen auf das betreffende Gebiet.

Im Oktober 2011 hat die Kommission den österreichischen Behörden in dieser Angelegenheit ein Aufforderungsschreiben zugeleitet. Da Österreich seine Haltung gegenüber der Bewertung für Schutzgebiete bisher nicht geändert hat, wird nun eine mit Gründen versehene Stellungnahme übermittelt.

Hintergrund
Die Vogelschutzrichtlinie – der älteste EU-Rechtsakt für den Umweltschutz – regelt den umfassenden Schutz aller in der Europäischen Union heimischen wildlebenden Vogelarten. Die Habitatrichtlinie von 1992 bildet einen der Eckpfeiler der Europäischen Naturschutzpolitik und schützt über 1000 Tier- und Pflanzenarten sowie mehr als 200 natürliche Lebensräume wie besondere Arten von Wäldern, Wiesen und Feuchtgebieten, die von europäischer Bedeutung sind. Die durch die Richtlinien geschützten Gebiete bilden Natura 2000, das EU-weite Netz von Naturschutzgebieten.

Jeder EU-Mitgliedstaat hat Natura-2000-Gebiete abgegrenzt mit dem Ziel, das langfristige Überleben der wertvollsten und am meisten gefährdeten Arten und Habitate in Europa zu sichern. Das Natura‑2000‑Netz umfasst von den Mitgliedstaaten ausgewiesene besondere Schutzgebiete (Special Areas of Conservation, SAC, im Fall der Habitat-Richtlinie und Special Protection Areas, SPAs, im Fall der Vogelschutzrichtlinie). Dabei ist das Natura‑2000‑Netz kein System strenger Naturschutzgebiete, in denen menschliche Aktivitäten generell ausgeschlossen werden: Das meiste Land befindet sich in Privatbesitz und der Nachdruck liegt auf einer ökologischen und wirtschaftlich nachhaltigen Bewirtschaftung. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Angleichung der Schweiz an das EU-Recht

    Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.

  • Achtes illustratives Nuklearprogramm

    Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.

  • Änderungen bei den DAWI-Vorschriften

    Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.

  • Glaubwürdige Wettbewerber

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.

  • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.

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