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Beihilferegeln für Banken in der Finanzkrise


Staatliche Beihilfen: Europäische Kommission genehmigt spanische Rekapitalisierungsregelung für Kreditinstitute
Regelung entspricht den Beihilferegeln für Banken in Zeiten der Finanzkrise, da sie zeitlich und in ihrem Anwendungsbereich begrenzt ist und Ausstiegsanreize enthält


(03.08.12) - Die Europäische Kommission hat bis zum 31. Dezember 2012 eine neue spanische Rekapitalisierungsregelung genehmigt, mit der die Eigenkapitalbasis von unter die europäische Beihilferegelung fallenden Kreditinstituten gestärkt werden soll. Über diese Regelung erhalten jene Banken staatliche Hilfen, die infolge des im Rahmen der "Gemeinsamen Absichtserklärung" (Memorandum of Understanding on Financial Sector Policy Conditionality /MoU) derzeit durchgeführten Stresstests einen kurzfristigen Kapitalbedarf haben. Darüber hinaus dient diese Regelung der Deckung von Banken, die vor Beendigung des Stresstests einen dringenden Kapitalbedarf anmelden. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die Regelung den Beihilferegeln für Banken in Zeiten der Finanzkrise entspricht, da sie zeitlich und in ihrem Anwendungsbereich begrenzt ist und Ausstiegsanreize enthält.

Der für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissar und Vizepräsident der Kommission Joaquín Almunia erklärte hierzu: "Die Rekapitalisierungsregelung ist der erste Schritt auf dem Weg zur Umsetzung der unlängst unterzeichneten Gemeinsamen Absichtserklärung. Mit diesem Programm wird der spanische Finanzsektor auf einer solideren Grundlage neu aufgebaut. Dies ist eine entscheidende Voraussetzung für nachhaltiges Wachstum in Spanien."

Die Regelung legt die Bedingungen fest, unter denen der Fondo de Reestructuración Ordenada Bancaria (FROB) die Eigenmittel von Kreditinstituten stärken wird, die infolge der Stresstests ein Eigenkapitaldefizit aufweisen, das sie zwar mittelfristig mit Ressourcen des Privatsektors decken wollen, für das sie aber in der Zwischenzeit auf staatliche Hilfen angewiesen sind.

Darüber hinaus dient diese Regelung der Deckung von Banken, die vor Beendigung des Stresstests einen dringenden Kapitalbedarf anmelden und aufgrund dessen ihre Bankzulassung verlieren oder zu einer Bedrohung für die Finanzstabilität werden könnten.

Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die Regelung den EU-Beihilferegeln für Banken in der derzeitigen Finanzkrise entspricht. Grund dafür ist die zeitliche Begrenzung der Maßnahmen und die Einschränkung ihres Anwendungsbereichs. Zudem enthalten sie Anreize zur Rückzahlung des staatlichen Kapitals. Möglichen Wettbewerbsverzerrungen aufgrund der Rekapitalisierungen wird durch jährlich gestaffelte Vergütungssätze entgegengewirkt. Zu den Rekapitalisierungsbedingungen zählen auch ein Verbot der Dividendenzahlungen sowie von Kupons für hybride Kapitalinstrumente. Banken, die eine Kapitalspritze erhalten, müssen einen Umstrukturierungsplan vorlegen, aus dem hervorgeht, wie sie ihre langfristige Existenzfähigkeit ohne eine kontinuierliche staatliche Unterstützung wiederherstellen wollen.

Hintergrund
Diese Rekapitalisierungsregelung ist ein wesentliches Element für die Vollendung der Umstrukturierung des spanischen Bankensektors und ein erster einer Reihe von Schritten, die in der "Gemeinsamen Absichtserklärung" geplant sind, um die langfristige Widerstandsfähigkeit des Bankensektors in Spanien zu erhöhen. (Europäische Kommission: ra)


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