Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Beihilferegeln für Banken in der Finanzkrise


Staatliche Beihilfen: Europäische Kommission genehmigt spanische Rekapitalisierungsregelung für Kreditinstitute
Regelung entspricht den Beihilferegeln für Banken in Zeiten der Finanzkrise, da sie zeitlich und in ihrem Anwendungsbereich begrenzt ist und Ausstiegsanreize enthält


(03.08.12) - Die Europäische Kommission hat bis zum 31. Dezember 2012 eine neue spanische Rekapitalisierungsregelung genehmigt, mit der die Eigenkapitalbasis von unter die europäische Beihilferegelung fallenden Kreditinstituten gestärkt werden soll. Über diese Regelung erhalten jene Banken staatliche Hilfen, die infolge des im Rahmen der "Gemeinsamen Absichtserklärung" (Memorandum of Understanding on Financial Sector Policy Conditionality /MoU) derzeit durchgeführten Stresstests einen kurzfristigen Kapitalbedarf haben. Darüber hinaus dient diese Regelung der Deckung von Banken, die vor Beendigung des Stresstests einen dringenden Kapitalbedarf anmelden. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die Regelung den Beihilferegeln für Banken in Zeiten der Finanzkrise entspricht, da sie zeitlich und in ihrem Anwendungsbereich begrenzt ist und Ausstiegsanreize enthält.

Der für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissar und Vizepräsident der Kommission Joaquín Almunia erklärte hierzu: "Die Rekapitalisierungsregelung ist der erste Schritt auf dem Weg zur Umsetzung der unlängst unterzeichneten Gemeinsamen Absichtserklärung. Mit diesem Programm wird der spanische Finanzsektor auf einer solideren Grundlage neu aufgebaut. Dies ist eine entscheidende Voraussetzung für nachhaltiges Wachstum in Spanien."

Die Regelung legt die Bedingungen fest, unter denen der Fondo de Reestructuración Ordenada Bancaria (FROB) die Eigenmittel von Kreditinstituten stärken wird, die infolge der Stresstests ein Eigenkapitaldefizit aufweisen, das sie zwar mittelfristig mit Ressourcen des Privatsektors decken wollen, für das sie aber in der Zwischenzeit auf staatliche Hilfen angewiesen sind.

Darüber hinaus dient diese Regelung der Deckung von Banken, die vor Beendigung des Stresstests einen dringenden Kapitalbedarf anmelden und aufgrund dessen ihre Bankzulassung verlieren oder zu einer Bedrohung für die Finanzstabilität werden könnten.

Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die Regelung den EU-Beihilferegeln für Banken in der derzeitigen Finanzkrise entspricht. Grund dafür ist die zeitliche Begrenzung der Maßnahmen und die Einschränkung ihres Anwendungsbereichs. Zudem enthalten sie Anreize zur Rückzahlung des staatlichen Kapitals. Möglichen Wettbewerbsverzerrungen aufgrund der Rekapitalisierungen wird durch jährlich gestaffelte Vergütungssätze entgegengewirkt. Zu den Rekapitalisierungsbedingungen zählen auch ein Verbot der Dividendenzahlungen sowie von Kupons für hybride Kapitalinstrumente. Banken, die eine Kapitalspritze erhalten, müssen einen Umstrukturierungsplan vorlegen, aus dem hervorgeht, wie sie ihre langfristige Existenzfähigkeit ohne eine kontinuierliche staatliche Unterstützung wiederherstellen wollen.

Hintergrund
Diese Rekapitalisierungsregelung ist ein wesentliches Element für die Vollendung der Umstrukturierung des spanischen Bankensektors und ein erster einer Reihe von Schritten, die in der "Gemeinsamen Absichtserklärung" geplant sind, um die langfristige Widerstandsfähigkeit des Bankensektors in Spanien zu erhöhen. (Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Forderungen nach mehr Flexibilität

    Die Europäische Kommission hat offiziell eine Verordnung angenommen, mit der europäischen Landwirtinnen und Landwirten eine teilweise Ausnahme von der Konditionalitätsregelung für brachliegende Flächen gewährt wird. Dem vorangegangen waren der Vorschlag der Kommission vom 31. Januar sowie Gespräche mit den Mitgliedstaaten in Ausschusssitzungen.

  • Verwaltungsaufwand für Landwirte begrenzen

    Die Europäische Kommission hat dem belgischen Ratsvorsitz ein Papier übermittelt, in dem erste mögliche Maßnahmen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Schultern der Landwirte dargelegt werden. Das Dokument enthält eine Reihe kurz- und mittelfristiger Maßnahmen, die zur Vereinfachung ergriffen werden können

  • Wegweisendes Regelwerk der EU

    Das Gesetz über digitale Dienste ist das wegweisende Regelwerk der EU, mit dem das Online-Umfeld sicherer, gerechter und transparenter gemacht werden soll, und wird auf alle Online-Vermittler in der EU angewandt. Es schützt die Nutzer in der EU besser vor illegalen Waren und Inhalten und sorgt für die Wahrung ihrer Rechte auf Online-Plattformen, auf denen sie mit anderen Nutzern in Kontakt treten, Informationen austauschen oder Produkte kaufen.

  • Untersuchung betrifft mutmaßliche Mängel

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Verfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob TikTok in den Bereichen Jugendschutz, Transparenz der Werbung, Datenzugang für Forschende sowie Risikomanagement in Bezug auf suchterzeugendes Design und schädliche Inhalte möglicherweise gegen das Gesetz über digitale Dienste verstoßen hat.

  • Influencer-Posts in sozialen Medien

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 22 Mitgliedstaaten sowie Norwegen und Island haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Influencer-Posts in den sozialen Medien veröffentlicht. Demnach veröffentlichen fast alle Influencerinnen und Influencer (97 Prozent) kommerzielle Inhalte, aber nur jeder fünfte gibt systematisch an, dass es sich bei diesem Content um Werbung handelt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen