Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Datenschutz in Großbritannien


Digitale Agenda: Kommission stellt Verfahren ein, nachdem das Vereinigte Königreich die EU-Datenschutzvorschriften für die elektronische Kommunikation ordnungsgemäß umgesetzt hat
Nach Einschätzung der Kommission bieten die britischen Vorschriften und Behörden nunmehr gute Voraussetzungen für die Durchsetzung der Datenschutzrechte der britischen Bürger


(09.02.12) - Die Europäische Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen das Vereinigte Königreich eingestellt, da das EU-Recht im Bereich der Privatsphäre und des Datenschutzes in Bezug auf die Vertraulichkeit der elektronischen Kommunikation (E-Mail oder Internet-Surfen) mit den jetzt geänderten britischen Vorschriften nunmehr ordnungsgemäß umgesetzt worden ist. Nach Einschätzung der Kommission bieten die britischen Vorschriften und Behörden nunmehr gute Voraussetzungen für die Durchsetzung der Datenschutzrechte der britischen Bürger.

Die Kommission hatte dieses Vertragsverletzungsverfahren im April 2009 eingeleitet, weil sich britische Internetnutzer darüber beklagt hatten, wie die britischen Behörden mit ihren Bedenken gegenüber dem Einsatz gezielter verhaltensgesteuerter Werbetechniken durch mehrere Internetdiensteanbieter umgehen. Bearbeitet wurden solche Beschwerden von der britischen Datenschutzbehörde (Information Commissioner’s Office) und von den britischen Strafverfolgungsbehörden, die für die Untersuchung eines unrechtmäßigen Abhörens von Nachrichten zuständig sind.

Nachdem die Kommission im September 2010 beschlossen hatte, in dieser Sache Klage beim Europäischen Gerichtshof einzureichen, änderte das Vereinigte Königreich seine nationalen Rechtsvorschriften schließlich dahingehend, dass ein Abhören der elektronischen Kommunikation der Nutzer ohne deren ausdrückliche Einwilligung Nutzer nicht erlaubt wird. Außerdem wurde eine zusätzliche Sanktionsmöglichkeit vorgesehen und ein Aufsichtsmechanismus für den Umgang mit Verstößen gegen die Vertraulichkeit der elektronischen Kommunikation geschaffen.

Dazu war eine Änderung des britischen Gesetzes zur Regelung der Untersuchungsbefugnisse aus dem Jahr 2000 (Regulation of Investigatory Powers Act 2000, RIPA) notwendig. So wurden die Bezugnahmen auf eine stillschweigende Zustimmung gestrichen und eine neue Sanktion gegen ein rechtswidriges Abhören eingeführt, was zuvor nicht in den RIPA-Anwendungsbereich gefallen war.

Verwaltet wird die neue Sanktionsmöglichkeit vom Abhörbeauftragten Interception of Communications Commissioner (ICC), der Beschwerden über unrechtmäßige Abhörmaßnahmen entgegennehmen wird und bereits praktische Hinweise darüber veröffentlicht hat, wie er seine neuen Aufgaben wahrnehmen wird. Die Kommission geht davon aus, dass der ICC eng mit der Datenschutzbehörde Information Commissioner’s Office und den Strafverfolgungsbehörden zusammenarbeiten wird.

Hintergrund
Die Kommission leitete das Verfahren gegen das Vereinigte Königreich im April 2009 ein (IP/09/570) und bekräftigte im Oktober 2009 ihre Aufforderung an die britischen Behörden, die Vorschriften zu ändern und mit dem EU-Recht in Einklang zu bringen. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass das Vereinigte Königreich die in der eDatenschutzrichtlinie 2002/58/EG und der Datenschutzrichtlinie 95/46/EG enthaltenen EU-Rechtsvorschriften über die Vertraulichkeit der elektronischen Kommunikation nicht ordnungsgemäß in nationales Recht umgesetzt hatte.

Die EU-Richtlinie über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation verlangt von den EU-Mitgliedstaaten, dass sie die Vertraulichkeit der Nachrichten und der damit verbundenen Verkehrsdaten sicherstellen, indem sie das Abfangen und Überwachen untersagen, wenn keine Einwilligung der betroffenen Nutzer vorliegt (Artikel 5 Absatz 1 der Richtlinie 2002/58/EG). Gemäß der EU-Datenschutzrichtlinie muss eine solche Einwilligung "ohne Zwang, für den konkreten Fall und in Kenntnis der Sachlage" erfolgen (Artikel 2 Buchstabe h der Richtlinie 95/46/EG). Darüber hinaus verlangt Artikel 24 der Datenschutzrichtlinie von den Mitgliedstaaten, dass sie geeignete Sanktionen für Verstöße festlegen, und Artikel 28 bestimmt, dass unabhängige Kontrollstellen mit der Überwachung der Anwendung betraut werden müssen. (Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Infrastruktur für alternative Kraftstoffe

    Die neue Verordnung über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR) der EU enthält verbindliche Ziele für den Aus- und Aufbau einer Infrastruktur von Strom- und Wasserstoffladepunkten für den Straßensektor, für die landseitige Stromversorgung in See- und Binnenhäfen und die Stromversorgung stationärer Luftfahrzeuge. Indem in der gesamten EU eine Mindestausstattung an Lade- und Betankungsinfrastrukturen verfügbar gemacht wird, wird die Verordnung die Bedenken der Verbraucher hinsichtlich der Schwierigkeiten beim Aufladen oder Betanken von Fahrzeugen ausräumen.

  • Gestaltung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie

    Die EU-Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung zur strengeren Gestaltung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU. Mit dieser Einigung kommt die EU der vollständigen Umsetzung der "Fit für 55"-Rechtsvorschriften, mit denen der europäische Grüne Deal und die REPowerEU-Ziele verwirklicht werden sollen, einen Schritt näher.

  • Aktualisierungen der Geschäftsstrategie

    Nach einem Dialog mit EU-Verbraucherschutzbehörden und der Europäischen Kommission (CPC-Netz) hat sich WhatsApp zu mehr Transparenz bei Änderungen seiner Nutzungsbedingungen bereiterklärt. Darüber hinaus wird das Unternehmen Nutzerinnen und Nutzern die Ablehnung von Aktualisierungen erleichtern, mit denen diese nicht einverstanden sind, und klar erläutern, wann eine solche Ablehnung dazu führt, dass die Nutzer die WhatsApp-Dienste nicht mehr nutzen können.

  • Gefährliche Non-Food-Verbraucherprodukte

    Die Europäische Kommission hat ihren Jahresbericht über das Safety Gate, das europäische Schnellwarnsystem für Produktsicherheit, veröffentlicht. Der Bericht bezieht sich auf Warnmeldungen im Jahr 2022 und auf die Reaktionen der nationalen Behörden. Gesundheitsrisiken im Zusammenhang mit chemischen Stoffen waren die am häufigsten gemeldeten Risiken und zudem diejenigen, die eine größere Produktpalette betreffen.

  • Bedingungen für Cleantech-Vorhaben

    Die EU-Kommission hat die Netto-Null-Industrie-Verordnung vorgeschlagen, um die Produktion sauberer Technologien in der EU auszubauen und sicherzustellen, dass die Union für die Energiewende gerüstet ist. Die Initiative war von Präsidentin von der Leyen als Teil des Industrieplans für den Grünen Deal angekündigt worden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen