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Erlangung von Beweismitteln


Besser gerüstet für die Zusammenarbeit im Kampf gegen organisierte Kriminalität, Terrorismus, Drogenhandel und Korruption
Die Europäische Ermittlungsanordnung unterstützt Behörden im Kampf gegen Kriminalität und Terrorismus



Am 22. Mai 2017 trat die Europäische Ermittlungsanordnung in Kraft. Sie erleichtert den Justizbehörden die Suche nach Beweisen in anderen EU-Mitgliedstaaten. Wenn beispielsweise die französischen Justizbehörden Terroristen auf der Spur sind, die sich in Belgien verstecken, können sie ihre belgischen Kollegen um die Vernehmung von Zeugen oder Hausdurchsuchungen bitten. Die neue Regelung wird grenzüberschreitende strafrechtliche Ermittlungen vereinfachen und beschleunigen.

Věra Jourová, Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, erklärte hierzu: "Kriminelle und Terroristen machen nicht an Grenzen halt. Mit der Europäischen Ermittlungsanordnung sind die Justizbehörden besser für die Zusammenarbeit im Kampf gegen organisierte Kriminalität, Terrorismus, Drogenhandel und Korruption gerüstet. Die Justizbehörden können damit rasch auf Beweismittel zugreifen, egal, wo diese sich in der EU befinden. Ich rufe alle Mitgliedstaaten dazu auf, die Europäische Ermittlungsanordnung so schnell wie möglich einzuführen, damit wir gemeinsam besser gegen Kriminalität und Terrorismus vorgehen können. Wir werden überdies im Juni mit den Mitgliedstaaten erörtern, wie wir die Erhebung und den Austausch elektronischer Beweismittel vereinfachen können. Die den Justizbehörden für ihre Ermittlungen zur Verfügung stehenden Instrumente müssen endlich vollumfänglich modernisiert werden."

Die Europäische Ermittlungsanordnung basiert auf dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung, d. h. jeder EU-Mitgliedstaat muss eine solche Anordnung eines anderen Mitgliedstaats genauso anerkennen und vollstrecken wie eine Entscheidung seiner eigenen Behörden.

Die Europäische Ermittlungsanordnung hat folgende Vorteile:
>>
Sie basiert auf einer einheitlichen Regelung mit einem breiten Anwendungsbereich – Sie ersetzt die bestehenden Teilregelungen für die Beweiserhebung und erfasst den gesamten Prozess der Beweiserhebung von der Beweissicherung bis hin zur Übergabe der Beweismittel.

>> Sie gibt klare Fristen für die Beweiserhebung vor – Die Mitgliedstaaten müssen spätestens 30 Tage nach Eingang der Ermittlungsanordnung entscheiden, ob sie ihr Folge leisten. Wird die Anordnung zugelassen, muss die betreffende Ermittlungsmaßnahme innerhalb von 90 Tagen durchgeführt werden. Jede Verzögerung wird dem EU-Mitgliedstaat, der die Ermittlungsanordnung erlassen hat, gemeldet.

>> Die Ablehnungsgründe sind begrenzt – Die Vollstreckungsbehörde kann die Vollstreckung einer Ermittlungsanordnung nur unter bestimmten Bedingungen verweigern, etwa wenn die Anordnung wesentlichen Rechtsgrundsätzen des Landes zuwiderläuft oder nationalen Sicherheitsinteressen schadet.

>> Weniger Verwaltungsaufwand durch Einführung eines einheitlichen Standardformulars für das Ersuchen um Hilfe bei der Beweiserhebung in der Amtssprache des Vollstreckungsstaats.

>> Schutz der wesentlichen Verteidigungsrechte – Die Anordnungsbehörden müssen Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der betreffenden Ermittlungsmaßnahme prüfen. Eine Europäische Ermittlungsanordnung muss von einer Justizbehörde erlassen oder validiert werden. Sie kann von einer verdächtigen oder beschuldigten Person oder in deren Namen von einem Rechtsanwalt im Rahmen der Verteidigungsrechte im Einklang mit dem nationalen Strafverfahrensrecht beantragt werden. Die Mitgliedstaaten müssen dafür sorgen, dass gegen die Ermittlungsanordnung Rechtsbehelfe eingelegt werden können, die den Rechtsbehelfen gleichwertig sind, die in einem vergleichbaren innerstaatlichen Fall zur Verfügung stehen, und dass die Betroffenen ordnungsgemäß über diese Möglichkeiten informiert werden.

Die Europäische Ermittlungsanordnung bietet unter anderem folgende Möglichkeiten:
>> zeitweilige Überstellung inhaftierter Personen
>> Erlangung von Auskünften zu Bankkonten oder Bankgeschäften verdächtiger oder beschuldigter Personen
>> verdeckte Ermittlungen und Überwachung des Telekommunikationsverkehrs
>> Maßnahmen zur Sicherung von Beweisen.

Herkömmliche Ermittlungs-Tools sind nicht immer geeignet für die digitale Welt, in der wir leben. Justizbehörden brauchen Zugang zu Beweismitteln in der Cloud, in anderen Mitgliedstaaten oder sonst wo in der Welt. Die Kommission arbeitet derzeit an Lösungen, wie die Justizbehörden mit modernen Ermittlungstools ausgestattet werden können, um ihnen den Zugang zu elektronischen Beweismitteln zu erleichtern.

Hintergrund
Die Richtlinie ist auf den Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen gestützt, die auf die Erlangung von Beweismitteln zur Verwendung in Strafverfahren gerichtet sind. Die Richtlinie gilt für alle EU-Mitgliedstaaten außer für Dänemark und Irland. Das Vereinigte Königreich hat entschieden, sich an dieser Richtlinie zu beteiligen. Die Richtlinie tritt an die Stelle der bestehenden EU-Rechtshilferegelungen für die Beweiserhebung, u. a. des EU-Rechtshilfeübereinkommens von 2000 und des Rahmenbeschlusses 2003/577/JI über die Sicherstellung von Beweismitteln.

Am 21. Mai 2010 brachten sieben EU-Mitgliedstaaten (Österreich, Belgien, Bulgarien, Estland, Slowenien, Spanien und Schweden) eine Initiative für eine Europäische Ermittlungsanordnung ein. Die Richtlinie wurde 2014 vom Rat und vom Europäischen Parlament gemeinsam erlassen.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 28.05.17
Home & Newsletterlauf: 21.06.17



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