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Behebung eines Marktversagens


Europäische Kommission prüft geplante öffentliche Finanzierung von Volkswagen in Portugal
Untersuchung zur geplanten staatliche Zuwendung in Höhe von 36,15 Mio. Euro zugunsten von Volkswagen Autoeuropa

(21.10.14) - Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob die von Portugal geplante staatliche Zuwendung in Höhe von 36,15 Mio. Euro zugunsten von Volkswagen Autoeuropa, einer Tochtergesellschaft des Volkswagen-Konzerns, für ein Investitionsvorhaben in Setúbal mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht. Mit der Einleitung eines förmlichen Prüfverfahrens wird Beteiligten die Möglichkeit gegeben, zu dem Vorhaben Stellung zu nehmen. Das Verfahren wird ergebnisoffen geführt.

Der für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsident der Kommission, Joaquín Almunia, erklärte hierzu: "Die Kommission befürwortet Beihilfen zur Förderung von Investitionsvorhaben in benachteiligten Gebieten. Wir müssen jedoch sicherstellen, dass der Beitrag der Steuerzahler auf das zur Durchführung der betreffenden Investition und zur Behebung eines Marktversagens erforderliche Minimum begrenzt wird. Außerdem müssen wir bei staatlichen Beihilfen für Branchen, in denen Überkapazitäten oder andere strukturelle Probleme vorhanden sind, besonders wachsam sein, da derartige Beihilfen den Wettbewerb im Binnenmarkt erheblich verfälschen können."

Im Juni 2014 meldete Portugal sein Vorhaben bei der Kommission an, die Einführung der neuen Automobilproduktionstechnologie "Modularer Querbaukasten" durch Volkswagen Autoeuropa, eine Tochtergesellschaft des Volkswagen-Konzerns, in ihrer bestehenden Produktionsstätte in Palmela zu fördern. Diese neue Produktionstechnologie soll zu mehr Flexibilität bei der Herstellung von Pkw-Modellen führen. Palmela befindet sich in der Subregion Península de Setúbal, einem Gebiet mit hoher Arbeitslosigkeit und einem niedrigen Pro-Kopf-BIP. Die Gesamtinvestitionskosten des Vorhabens wurden mit 672 Mio. Euro veranschlagt.

Nach den EU-Regionalbeihilfeleitlinien 2007-2013 dürfen die Mitgliedstaaten Investitionsvorhaben in benachteiligten Gebieten fördern, sofern bestimmte Kriterien erfüllt sind. Beihilfen für große Investitionsvorhaben, die bestimmte Beträge übersteigen, müssen einzeln bei der Kommission angemeldet werden, da bei diesen Vorhaben das Risiko beihilfebedingter Wettbewerbsverzerrungen größer ist als bei kleinen Vorhaben. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

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    Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.

  • Achtes illustratives Nuklearprogramm

    Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.

  • Änderungen bei den DAWI-Vorschriften

    Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.

  • Glaubwürdige Wettbewerber

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.

  • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.

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