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Behebung eines Marktversagens


Europäische Kommission prüft geplante öffentliche Finanzierung von Volkswagen in Portugal
Untersuchung zur geplanten staatliche Zuwendung in Höhe von 36,15 Mio. Euro zugunsten von Volkswagen Autoeuropa

(21.10.14) - Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob die von Portugal geplante staatliche Zuwendung in Höhe von 36,15 Mio. Euro zugunsten von Volkswagen Autoeuropa, einer Tochtergesellschaft des Volkswagen-Konzerns, für ein Investitionsvorhaben in Setúbal mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht. Mit der Einleitung eines förmlichen Prüfverfahrens wird Beteiligten die Möglichkeit gegeben, zu dem Vorhaben Stellung zu nehmen. Das Verfahren wird ergebnisoffen geführt.

Der für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsident der Kommission, Joaquín Almunia, erklärte hierzu: "Die Kommission befürwortet Beihilfen zur Förderung von Investitionsvorhaben in benachteiligten Gebieten. Wir müssen jedoch sicherstellen, dass der Beitrag der Steuerzahler auf das zur Durchführung der betreffenden Investition und zur Behebung eines Marktversagens erforderliche Minimum begrenzt wird. Außerdem müssen wir bei staatlichen Beihilfen für Branchen, in denen Überkapazitäten oder andere strukturelle Probleme vorhanden sind, besonders wachsam sein, da derartige Beihilfen den Wettbewerb im Binnenmarkt erheblich verfälschen können."

Im Juni 2014 meldete Portugal sein Vorhaben bei der Kommission an, die Einführung der neuen Automobilproduktionstechnologie "Modularer Querbaukasten" durch Volkswagen Autoeuropa, eine Tochtergesellschaft des Volkswagen-Konzerns, in ihrer bestehenden Produktionsstätte in Palmela zu fördern. Diese neue Produktionstechnologie soll zu mehr Flexibilität bei der Herstellung von Pkw-Modellen führen. Palmela befindet sich in der Subregion Península de Setúbal, einem Gebiet mit hoher Arbeitslosigkeit und einem niedrigen Pro-Kopf-BIP. Die Gesamtinvestitionskosten des Vorhabens wurden mit 672 Mio. Euro veranschlagt.

Nach den EU-Regionalbeihilfeleitlinien 2007-2013 dürfen die Mitgliedstaaten Investitionsvorhaben in benachteiligten Gebieten fördern, sofern bestimmte Kriterien erfüllt sind. Beihilfen für große Investitionsvorhaben, die bestimmte Beträge übersteigen, müssen einzeln bei der Kommission angemeldet werden, da bei diesen Vorhaben das Risiko beihilfebedingter Wettbewerbsverzerrungen größer ist als bei kleinen Vorhaben. (Europäische Kommission: ra)


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