Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

EU-Siegel: "Fonds für soziales Unternehmertum"


Neue Maßnahmen zur Förderung der Finanzierung von Sozialunternehmen
Mit dem Verordnungsvorschlag legt die Kommission den Grundstein für einen soliden europäischen Markt für Sozialinvestitionsfonds


(20.12.11) - Sozialunternehmen sind Unternehmen, von denen eine positive soziale Wirkung ausgeht und die als Unternehmenszweck anstatt bloßer Gewinnmaximierung vorwiegend soziale Ziele verfolgen. Hierbei handelt es sich um einen wachsenden Sektor, der 10 Prozent aller europäischen Unternehmen ausmacht und mehr als 11 Millionen Menschen einen bezahlten Arbeitsplatz bietet. Obwohl solche Unternehmen oft auch öffentliche Mittel erhalten, bleiben private Investitionen über Fonds, die in soziales Unternehmertum investieren, für ihr Wachstum unverzichtbar. Solche Sozialinvestitionsfonds sind aber selten und meistens auch nicht groß genug. Grenzübergreifende Investitionen in solche Fonds sind unnötig kompliziert und teuer.

Mit dem Verordnungsvorschlag legt die Kommission den Grundstein für einen soliden europäischen Markt für Sozialinvestitionsfonds. Es wird ein neues Gütesiegel "Europäischer Fonds für soziales Unternehmertum" eingeführt, damit Investoren derartige Fonds, die sich auf Investitionen in europäische Sozialunternehmen konzentrieren, leichter erkennen können. Das Konzept ist einfach: Wenn die in dem Vorschlag festgelegten Anforderungen erfüllt sind, dürfen die Verwalter solcher Sozialinvestitionsfonds ihre Fondsanteile überall in Europa vermarkten. Um das Siegel zu bekommen, muss ein Fonds allerdings nachweisen, dass ein hoher Anteil der Investitionsmittel (70 Prozent des von Anlegern eingezahlten Kapitals) in die Unterstützung von Sozialunternehmen fließt. Einheitliche Offenlegungsvorschriften werden dafür sorgen, dass die Investoren eindeutige und zutreffende Informationen über diese Investitionen erhalten.

EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier erklärte dazu: "Sozialunternehmen verkörpern genau die intelligente, integrative und nachhaltige Art von Wachstum und Innovation, die wir in der europäischen Wirtschaft heute so dringend brauchen. Unsere neuen Maßnahmen werden dazu beitragen, solche Unternehmen überall in Europa aufzubauen und dafür zu sorgen, dass sie auch die finanzielle Unterstützung bekommen, die sie – besonders in diesen Krisenzeiten – zum Wachsen brauchen."

Hintergrund
Kernpunkte des Vorschlags:
Ein anerkanntes EU-Siegel für "Fonds für soziales Unternehmertum": Gegenwärtig haben es Anleger mitunter schwer, Fonds auszumachen, die in Sozialunternehmen investieren. Dies schadet dem Vertrauen in den Markt der Sozialunternehmen. Gleichzeitig ist es für Sozialinvestitionsfonds schwer, sich selbst von anderen Fonds abzuheben, wodurch das Wachstum in diesem Sektor erschwert wird. Mit der vorgelegten Verordnung wird ein gemeinsames Siegel geschaffen: der "Europäische Fonds für soziales Unternehmertum". Bei diesem Siegel können die Kapitalanleger sicher sein, dass der Hauptteil ihrer Investition in Sozialunternehmen fließt. Außerdem werden sie es dank der EU-weit einheitlichen Bezeichnung viel leichter haben, solche Fonds zu finden.

Bessere Informationen für Anleger: Genauso wie es für Kapitalanleger bisweilen schwer ist, Fonds zu finden, die in Sozialunternehmen investieren, sind auch die Informationen, die über diese Fonds und ihre Anlagetätigkeit erhältlich sind, häufig schwer vergleichbar und nutzbar. Deshalb ist es sehr wichtig, für diese Informationen einen gemeinsamen EU-Rahmen zu schaffen. Alle Fonds, die das neue Siegel verwenden möchten, sollten daher künftig eindeutige Informationen darüber veröffentlichen, mit welchen Arten von Sozialunternehmen sie sich befassen, wie sie diese auswählen, wie der Fonds die Unternehmen unterstützen wird, wie die sozialen Auswirkungen überwacht werden und wie die Berichterstattung hierüber erfolgt.

Bessere Leistungsbewertung: Die anvisierten Auswirkungen sind ein wichtiger Faktor, wenn sich Kapitalanleger zwischen verschiedenen Sozialinvestitionsfonds entscheiden. Die vorgeschlagenen Vorschriften enthalten klare Informationspflichten gegenüber den Anlegern in Bezug darauf, wie die Fonds ihre Wirkung überwachen und hierüber berichten. Das allein wird aber wahrscheinlich noch nicht ausreichen. Die Kommission wird sich daher weiter um die Entwicklung besserer und besser vergleichbarer Methoden für die Ermittlung der sozialen Leistung von Investitionen bemühen. Nur so wird es möglich sein, einen transparenteren Investitionsmarkt aufzubauen und das Vertrauen der Anleger zu stärken.

Abbau der Hindernisse bei der europaweiten Kapitalbeschaffung: Die Vorschriften über Sozialinvestitionsfonds unterscheiden sich von einem Mitgliedstaat zum anderen und sind zudem aufwändig und kompliziert. Deshalb sehen die neuen Vorschriften eine Vereinfachung vor. So sollen die Fonds für soziales Unternehmertum beispielsweise dank eines "europäischen Passes" die Möglichkeit erhalten, sich europaweit Kapital zu beschaffen. Die Fondsverwalter werden zwar nicht gezwungen, den neuen Rahmen anzuwenden, wenn sie dies aber tun, erhalten sie Zugang zu Anlegern in der gesamten EU und können ein EU-weites Siegel verwenden, dem Anleger zunehmend Vertrauen schenken und nach dem sie Ausschau halten werden.

Zugänglichkeit für Anleger: Da Investitionen in Sozialunternehmen mit gewissen Risiken verbunden sein können, soll sich das Siegel "Europäischer Fonds für soziales Unternehmertum" zunächst nur an professionelle Anleger wenden. Sobald der Rahmen dann eingeführt ist und reibungslos läuft, wird die Kommission prüfen, ob solche Investitionen auch für private Kleinanleger zugänglich gemacht werden sollten.

Nächste Schritte:
Die Vorschläge werden nun dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Beratung und Verabschiedung im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens übermittelt.

Weitere Informationen:
http://ec.europa.eu/internal_market/investment/social_investment_funds_en.htm
(Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Infrastruktur für alternative Kraftstoffe

    Die neue Verordnung über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR) der EU enthält verbindliche Ziele für den Aus- und Aufbau einer Infrastruktur von Strom- und Wasserstoffladepunkten für den Straßensektor, für die landseitige Stromversorgung in See- und Binnenhäfen und die Stromversorgung stationärer Luftfahrzeuge. Indem in der gesamten EU eine Mindestausstattung an Lade- und Betankungsinfrastrukturen verfügbar gemacht wird, wird die Verordnung die Bedenken der Verbraucher hinsichtlich der Schwierigkeiten beim Aufladen oder Betanken von Fahrzeugen ausräumen.

  • Gestaltung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie

    Die EU-Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung zur strengeren Gestaltung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU. Mit dieser Einigung kommt die EU der vollständigen Umsetzung der "Fit für 55"-Rechtsvorschriften, mit denen der europäische Grüne Deal und die REPowerEU-Ziele verwirklicht werden sollen, einen Schritt näher.

  • Aktualisierungen der Geschäftsstrategie

    Nach einem Dialog mit EU-Verbraucherschutzbehörden und der Europäischen Kommission (CPC-Netz) hat sich WhatsApp zu mehr Transparenz bei Änderungen seiner Nutzungsbedingungen bereiterklärt. Darüber hinaus wird das Unternehmen Nutzerinnen und Nutzern die Ablehnung von Aktualisierungen erleichtern, mit denen diese nicht einverstanden sind, und klar erläutern, wann eine solche Ablehnung dazu führt, dass die Nutzer die WhatsApp-Dienste nicht mehr nutzen können.

  • Gefährliche Non-Food-Verbraucherprodukte

    Die Europäische Kommission hat ihren Jahresbericht über das Safety Gate, das europäische Schnellwarnsystem für Produktsicherheit, veröffentlicht. Der Bericht bezieht sich auf Warnmeldungen im Jahr 2022 und auf die Reaktionen der nationalen Behörden. Gesundheitsrisiken im Zusammenhang mit chemischen Stoffen waren die am häufigsten gemeldeten Risiken und zudem diejenigen, die eine größere Produktpalette betreffen.

  • Bedingungen für Cleantech-Vorhaben

    Die EU-Kommission hat die Netto-Null-Industrie-Verordnung vorgeschlagen, um die Produktion sauberer Technologien in der EU auszubauen und sicherzustellen, dass die Union für die Energiewende gerüstet ist. Die Initiative war von Präsidentin von der Leyen als Teil des Industrieplans für den Grünen Deal angekündigt worden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen