Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Fairer Wettbewerb auf dem Markt


Fusionskontrolle: Kommission genehmigt Übernahme des Autositzherstellers CRH durch den Automobilzulieferer Johnson Controls
Die am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen verfügen weder über einen Anreiz noch über die Fähigkeit, nicht integrierte Wettbewerber vom Zugang zu Metallstrukturen und Mechanismen für Autositze auszuschließen


(24.01.11) - Die Europäische Kommission hat die Übernahme der CRH-Gruppe, einem Hersteller von Metallstrukturen und Mechanismen für Autositze, durch den Zulieferer für Automobilkomponenten und -systeme Johnson Controls Inc. (JCI) nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Die beiden Unternehmen konkurrieren auf den Märkten für Autositzstrukturen und verbundene Komponenten wie Verstelleinheiten und Kopfstützen, aber ihr gemeinsamer Marktanteil wird vergleichsweise gering bleiben. Darüber hinaus werden beide Unternehmen dem Wettbewerbsdruck durch andere Zulieferer und die Nachfragemacht der Automobilhersteller selbst ausgesetzt sein.

Die in Deutschland ansässige CRH-Gruppe fertigt Metallstrukturen, Komponenten und Mechanismen für Autositze sowie andere Automobilkomponenten wie Kopfstützen. Das Automobilgeschäft des in den USA ansässigen Unternehmens JCI umfasst die Fertigung von Autositzkomponenten, die Montage von Komplettsitzstrukturen und die Herstellung anderer Innenausstattungsteile wie Türverkleidungen und Dachhimmel. Beide Beteiligten beliefern Automobilhersteller, CRH auch Zwischenlieferanten wie JCI.

Mit dem geplanten Zusammenschluss erwirbt JCI einen seiner Wettbewerber und Zulieferer von Metallstrukturen und Mechanismen für Autositze. Die Tätigkeiten der beiden Unternehmen überschneiden sich in der Herstellung von Sitzstrukturen, Sitzhöhen-, Längen- und Neigungsverstelleinheiten sowie Kopfstützen.

Im Zuge der Marktuntersuchung gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass der relativ geringe kombinierte Marktanteil, die effektive Nachfragemacht auf Seiten der Autohersteller und das Vorhandensein glaubwürdiger alternativer Zulieferer und Kunden einen fairen Wettbewerb auf dem Markt ermöglichen werden. Die am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen verfügen weder über einen Anreiz noch über die Fähigkeit, nicht integrierte Wettbewerber vom Zugang zu Metallstrukturen und Mechanismen für Autositze auszuschließen.

Darüber hinaus werden die Hersteller von Metallstrukturen und Mechanismen für Autositze häufig von den Automobilherstellern ausgewählt, welche auch die Preise festsetzen. Die Automobilhersteller haben ein Interesse daran, dass eine ausreichende Zahl potenzieller Zulieferer für Metallstrukturen und Mechanismen für Autositze auf dem Markt aktiv bleiben. Die geplante Übernahme wirft daher keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken auf.

Die Kommission kam zu dem Schluss, dass der geplante Zusammenschluss den wirksamen Wettbewerb weder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) noch in einem wesentlichen Teil desselben erheblich beeinträchtigen würde.

Das Vorhaben wurde am 1. Dezember 2010 nach den EU-Fusionskontrollvorschriften bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Angleichung der Schweiz an das EU-Recht

    Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.

  • Achtes illustratives Nuklearprogramm

    Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.

  • Änderungen bei den DAWI-Vorschriften

    Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.

  • Glaubwürdige Wettbewerber

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.

  • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen