Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Kein Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken


Fusionskontrolle: Europäische Kommission genehmigt Gemeinschaftsunternehmen von Freudenberg und Trelleborg für Antivibrationssysteme im Automobilsektor
Das Gemeinschaftsunternehmen wird weltweit im Bereich Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Antivibrationssystemen für Kraftfahrzeuge tätig sein

(24.05.12) - Die Europäische Kommission hat die geplante Gründung von Trelleborg Vibracoustic, einem Joint Venture zwischen dem deutschen Unternehmen Freudenberg und dem schwedischen Unternehmen Trelleborg in der Geschäftssparte Kfz‑Antivibrationssysteme nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass das Vorhaben keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken gibt, insbesondere da eine Reihe von starken Wettbewerbern weiterhin auf dem Markt präsent sein wird. Die Verbraucher werden folglich weiterhin aus einer ausreichend großen Zahl von Anbietern auf allen betroffenen Märkten auswählen können.

Das Gemeinschaftsunternehmen wird weltweit im Bereich Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Antivibrationssystemen für Kraftfahrzeuge tätig sein. Die Geschäftsbereiche von beiden Unternehmen überschneiden sich im Bereich Antivibrationssysteme für Personenkraftwagen und Nutzfahrzeuge. Vor allem in Bezug auf Motor- und Fahrwerksaufhängungen und Drehschwingungsdämpfer entstehen beträchtliche Überschneidungen.

Allerdings wird das Joint Venture nach Abschluss des Rechtsgeschäfts auf allen betroffenen Märkten weiterhin dem Druck mehrerer Wettbewerber ausgesetzt sein. Die verbleibenden Wettbewerber verfügen über eine breite Palette an Antivibrationssystemen und ausreichendes Fachwissen in Forschung und Entwicklung und Produktion, um nennenswerten Wettbewerbsdruck auf das Joint Venture auszuüben. Zudem wählen Verbraucher Anbieter in der Regel auf der Grundlage von ausschreibungsähnlichen Auswahlverfahren aus und können so erheblichen Wettbewerbsdruck auf Hersteller von Antivibrationssystemen ausüben. Dies trägt dazu bei, dass der Wettbewerb auf dem Markt erhalten bleibt.

Die Kommission kam deshalb zu dem Schluss, dass das geplante Vorhaben den wirksamen Wettbewerb weder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) noch in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern wird.

Das Vorhaben wurde am 2. April 2012 bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet.

Unternehmen und Produkte
Freudenberg entwickelt und produziert Dichtungen, Antivibrationssysteme, Filter, Vliesstoffe, Trennmittel, Spezialschmierstoffe und mechatronische Produkte. Mehr als ein Drittel der Verkäufe von Freudenberg ist für die Automobilindustrie bestimmt.

Das schwedische Unternehmen Trelleborg produziert unter anderem Antivibrationssysteme für Fahrzeuge und industrielle Anwendungen, Produkte und Lösungen für die Geräuschdämpfung in Fahrzeugen, Reifen und Räder, Flüssigkeitssysteme und technische Lösungen auf Polymerbasis.
(Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Angleichung der Schweiz an das EU-Recht

    Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.

  • Achtes illustratives Nuklearprogramm

    Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.

  • Änderungen bei den DAWI-Vorschriften

    Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.

  • Glaubwürdige Wettbewerber

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.

  • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen